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Legasthenikererlass Richtlinien für den Umgang mit Schüler/innen mit Lese-Rechtschreib-Rechen-Schwäche LRRS.

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Präsentation zum Thema: "Legasthenikererlass Richtlinien für den Umgang mit Schüler/innen mit Lese-Rechtschreib-Rechen-Schwäche LRRS."—  Präsentation transkript:

1 Legasthenikererlass Richtlinien für den Umgang mit Schüler/innen mit Lese-Rechtschreib-Rechen-Schwäche LRRS

2 ZIELE FÖRDERUNG und HILFESTELLUNG GESETZLICHE RICHTLINIEN

3 Inhalt Betreuung von Schüler/innen mit LRRS
Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwächen (LSR f. NÖ) Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (NÖ Schulpsychologie) Materialien zu Diagnostik und Förderung

4 Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwächen (LSR f. NÖ)
Bei der Leistungserbringung können zeitgemäße Hilfsmittel zur Überprüfung der Schreibrichtigkeit eingesetzt werden. Bei der Leistungsfeststellung ist zu berücksichtigen, dass im LP des Pflichtgegenstandes Deutsch folgende Bereiche angeführt sind:

5 Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwächen (LSR f. NÖ)
VS - Sprechen, Lesen, Verfassen von Texten, Rechtschreiben, Sprachbetrachtung HS - Sprechen, Schreiben, Lesen und Textbetrachtung, Sprachbetrachtung und Sprachübung

6 Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwächen (LSR f. NÖ)
Für die Leistungsbeurteilung von Deutschschularbeiten gelten die fachlichen Aspekte INHALT, AUSDRUCK, SPRACH- UND SCHREIBRICHTIGKEIT. Die Schreibrichtigkeit kann keinesfalls alle anderen Aspekte der Leistungsbeurteilung außer Kraft setzen.

7 Leistungsbeurteilung bei Lese-Rechtschreibschwächen (LSR f. NÖ)
Bei hirnorganischen Störungen gilt § 18 Abs. 6 SchUG Danach sind diese Schüler/innen unter Bedachtnahme auf den wegen der körperlichen Behinderung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, wobei die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht werden muss.

8 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (NÖ Schulpsychologie)
Analog zur körperlichen Behinderung ist LRS als länger dauernde Beeinträchtigung anzusehen. Die LRS soll durch entsprechend ausgebildete Lehrer, Schulpsychologie oder andere fachlich anerkannte Institutionen/Personen festgestellt werden.

9 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (NÖ Schulpsychologie)
Bei nachgewiesener Lese-Rechtschreib-Schwäche ist den Schülern Gelegenheit zu geben, diese Schwächen durch persönliche Stärken bzw. verstärktes Bemühen in anderen Teilbereichen (Referate, Projektarbeiten, ...) auszugleichen.

10 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (NÖ Schulpsychologie)
Leistungsfeststellungen sollen daher nur in der unbedingt notwendigen Anzahl durchgeführt werden. Das wöchentliche Diktat in der Grundschule mit Prüfungscharakter ist im Sinne des SCHUG nicht erlaubt. Individualisierung durch zusätzliche Hilfestellung (PC) oder Zeitressourcen

11 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (NÖ Schulpsychologie)
Eine getrennte Bewertung und Rückmeldung der fachlichen Aspekte einer Schularbeit kann den Stärken des Kindes besser gerecht werden und motivierend wirken. Bezugsnorm für die Leistungsbeurteilung des Schülers soll neben dem Lehrplan auch der individuelle Lernfortschritt sein. Dieser muss klar erkennbar sein!

12 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung (NÖ Schulpsychologie)
Entsprechend der Leistungsbeurteilungsverordnung soll das Bemühen und der Leistungswille des Kindes einbezogen werden. Die Teilnahme an einer schulischen oder außerschulischen Förderung zur Verbesserung der LSR ist bei der Leistungsbeurteilung zu berücksichtigen.


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