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Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Kurzinformation Weitere Informationen im Internet unter:
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Überblick : Gründe für die Künstlersozialversicherung
Wie wird sie finanziert ? Gesetzlicher Rahmen: KVSG Wer ist abgabepflichtig ? Was ist die Bemessungsgrundlage ? Was ist eine Ausgleichvereinigung ? Vorteile der Ausgleichsvereinigung
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Gründe für die KSV „Künstlerbericht“ der Bundesregierung 1975:
Erkenntnis: Obligatorische Renten- und Krankenversicherung gab es nur für wenige selbständige Künstler, die Zahl der Selbstständigkeit steigt. Handlungsbedarf – Ziel: - Absicherung schaffen für selbständige Künstler und Publizisten - zu annehmbaren Bedingungen
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Finanzierung der KSV 20% Bund 30% Unternehmen 50% Versicherte
Die Verwaltungskosten der KSK trägt allein der Bund
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Gesetzlicher Rahmen (KSVG)
Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§24 KSVG) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26 KSVG) der Bemessungsgrundlage (§ 25 KSVG)
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Wer ist abgabepflichtig ?
Abgabepflicht besteht für sonstige Unternehmen: • die in einem Kalenderjahr mehr als 3 Veranstaltungen durchführen: • in denen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden, • wenn in diesem Zusammenhang Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilt werden. • um mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen.
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Was ist die Bemessungsgrundlage?
• Honorare,Gagen • Tantiemen, Lizenzen • Ausfallhonorare usw. • Sachleistungen • Nebenkostenersatz • Material, Hilfskräfte • Fremdkosten, Equipment
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Künstlersozialabgabefrei sind :
Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbH, AG, e. V.) Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Bild-Kunst, VG Wort, GVL) die ausgewiesene Umsatzsteuer steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Reisekosten) - steuerfreie Zahlungen gem. § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale)
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Ausgleichvereinigung für Träger der Jugendarbeit:
(§ 32 KSVG) Ermittlung der Daten für Bemessungsgrundlagen Vereinbarung mit der KSK (über abweichende Berechnungsgrößen) Zustimmung des Bundesversicherungsamtes Konstituierung der Ausgleichsvereinigung Aufgaben der Ausgleichsvereinigung: Sie meldet die maßgeblichen Berechnungsgrößen , zahlt die Künstlersozialabgabe und die Vorauszahlungen mit befreiender Wirkung für die Mitglieder, Sie kann dazu Verwaltungskostenersatz geltend machen.
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Vorteile der Ausgleichsvereinigung:
- Entlastung von Bürokratie (Keine Meldungen an KSK, keine Betriebsprüfungen) keine Zahlungen an die KSK ( lediglich Pauschale an Ausgleichsvereinigung) - Rechtssicherheit (Keine Nachforderungen)
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Vielen Dank ! Weitere Informationen gibt’s hier: www.agjf.de
Gerti Ginster-Hasse ( ) Jürgen Holzwarth ( (BAG-OKJE)
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