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Jürgen Taeger E-Learning und Recht

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Präsentation zum Thema: "Jürgen Taeger E-Learning und Recht"—  Präsentation transkript:

1 Jürgen Taeger E-Learning und Recht
DINI - Jahrestagung 2003 Rollen, Rechte, Identitäten - Eine Aufgabe des Informationsmanagements

2 Konzeptionsphase Aufgabe der Leitung im eLearning-Projekt:
Anforderungen aus juristischer Sicht analysieren. Kennzeichenrecht Marken- und Titelschutz Urheberrecht Ideen, Konzepte, Entwürfe Geschmacksmusterrecht Domainrecht Konzeption Organisation & Finanzierung Multimedia-Produktion Rechtemanagement Online-Anwendung Jede für die Entwicklung und Durchführung eines eLearning-Projekts oder einer eLearning-Veranstaltung verantwortliche Person hat sich davon zu überzeugen, dass die Rechtsfragen geklärt sind: Werden die eigenen Rechte gesichert Werden Rechte Dritter verletzt Gibt es sonstige rechtloiche Aspekte zu beachten Schon bei der Konzeption sollte überlegt werden, welche Rechte wann entstehen und ob sie ggf. gesichert werden müssen. Vertraglicher Schutz Geheimhaltungsvereinbarung

3 Projektierungsphase Förderbedingungen Inhaltliche Abstimmung
der Förderkörperschaft (Bund, Land, Stiftung) gegenüber der Hochschule Inhaltliche Abstimmung Vereinbarung über Nutzung des Know-How und Verwertung der Projektergebnisse Verteilung der Einnahmen Kooperationsvertrag zw. Hochschule O/ Institut O und Hochschule A/ Lehrstuhl X und ggf. privatrechtl. Unternehmen Die Entwicklung von eLearning-Projekten ist ja bekanntlich in den letzten Jahren vom BMFT und den Bundesländern mit erheblichen Mitteln gefördert worden; derzeit läuft noch eine Ausschreibung der EU. Natürlich sind die Förderbedingungen zu beachten. Sorgfalt muss dann bei den Kooperationsverträgen mit etwaigen Verbundpartnern gewahrt werden. Die Inhaberschaft der Rechte sollte früh klar geklärt werden. Konzeption Organisation & Finanzierung Multimedia-Produktion Rechtemanagement Online-Anwendung

4 Produktionsphase eLearning-System Leistungen i.S.d. UrhG
z.B. Datenbank, Dokumentarfoto, Sammlungen Werke i.S.d. UrhG z.B. Texte, Computerprogramme, Bilder eLearning-System Freie Werke z.B. Ablauf der Schutzfristen, amtliche Dokumente Gestalterische Elemente i.S.d. GeschmG z.B. Layout, Grafik Kennzeichnende Elemente i.S.d. MarkenG z.B. Akronym, Logo, Titel Bei der Produktion, also dem Aufbau des LMS, werden in der Regel Werke Dritter integriert, die geschützt sind. Konzeption Organisation & Finanzierung Multimedia-Produktion Rechtemanagement Online-Anwendung

5 Produktionsphase Hochschule ‚Personen‘ Urheber/Rechteinhaber
Studierende, Diplomanden, Doktoranden Professoren, wiss. Mitarbeiter, stud. Hilfskräfte Verlage, Agenturen Urheber/Rechteinhaber Verwertungsgesellschaften Freie Mitarbeiter an der Hochschule Lizenz Urheberklausel im Werk-/ Dienstvertrag Rechtseinräumung durch Dienstverhältnis Vereinbarung ‚Personen‘ Einwilligung in die Datenverarbeitung Künstlersozialabgabe zahlen Hochschule Deswegen muss dafür gesorgt werden, dass frühzeitig die Rechte eingeholt werden soweit die Materilien nicht gemeinfrei sind oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt (auf § 52a UrhG verweisen) VG Wort nimmt derzeit noch keine Rechte in Anspruch Bei Verträgen mit freien Mitarbeitern (idR Werkverträgen) darauf achten, dass die ausschließlichen Rechte beim Auftraggeber liegen, ebenso bei den Studierenden und Doktoranden; denn sie stehen nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Hochschule, so dass die Rechte nicht schon deswegen bei der Hochschule liegen. Einwilligung einholen (Patientendaten als Beispiel) Konzeption Organisation & Finanzierung Multimedia-Produktion Rechtemanagement Online-Anwendung

6 Produktionsphase eLearning-System Multimediawerk i.S.d. UrhG
Titelschutz eLearning-System Multimediawerk i.S.d. UrhG Abschluss von Verlagsverträgen eigene Werke und Leistungen i.S.d. UrhG Lizenzvergabe eigene Elemente i.S.d. MarkenG, GeschmG Verwertungsverträge mit Verwertungsgesellschaften Registeranmeldung Ist die Produktionsphase abgeschlossen, sollte man sich vergewissern, ob auch alle Rechte gesichert wurden und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Ggf. sind Verträge mit Verwertungsgesellschaften zu schließen. Konzeption Organisation & Finanzierung Multimedia-Produktion Rechtemanagement Online-Anwendung

7 Durchführungsphase Der Anbieter haftet für eigene Inhalte unbegrenzt,
Verantwortlichkeit innerhalb der Hochschule bei Rechtsverletzungen Haftung für eigene und fremde Inhalte Links & Frames Multimediale Lehre und Hochschulrecht Einhaltung des Datenschutzrechts Der Anbieter haftet für eigene Inhalte unbegrenzt, für fremde Inhalte, wenn er sie sich zu Eigen macht. Weisungen erteilen, um haftungsrechtliche Verantwortung zu klären. Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter oder Fotos Dritter nur mit Einwilligung. Lehrangebot mit Lehrdeputatsverordnung in Einklang bringen u.a.m. Ist das LMS online, ist zu beachten §§ 9, 10 TDG Kapazitätsverordnung; Zahlung einer Multimediagebühren-Nutzungsgebühr der Studierenden an die Hochschule Konzeption Organisation & Finanzierung Multimedia-Produktion Rechtemanagement Online-Anwendung

8 Informationsportal Angesichts verbreiteter Rechtsunsicher- heit in den Hochschulen ist Hilfestellung bei der rechtssicheren Gestaltung der eLearning-Anwendung erforderlich: Vermeidung der Verletzung von Rechten Dritter Beachtung sonstiger gesetzlicher Anforderungen Sicherung der eigenen Rechte

9 Informationsportal Hierbei soll das Informationsportals der virtuellen uni-lernstadt helfen, das im Winter 2003/2004 eröffnet wird. Problemorientierte Fachinformationen, verlinkt mit Gesetzen und Urteilen (Volltext), mit Checklisten, Mustertexten, Literatur- und Webhinweisen (Links).

10 Kontakt el.la wird im Kontext des ELAN vom MWK gefördert.
Es ist an epolos beim OFFIS angebunden. Fragen richten Sie bitte an

11 Portal-Demonstration
Online-Demonstration an einem Beispiel: Neues Urheberrechtsgesetz privilegiert die Werknutzung in Wissenschaft und Bildung unter engen Voraussetzungen (§ 52a UrhG). Die Fragestellung lautet: Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke Dritter in das LMS zum Download durch Studierende eingestellt werden?

12 Homepage


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