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Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B

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Präsentation zum Thema: "Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B"—  Präsentation transkript:

0 Vorlesung Steuerberatung Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht
Umsatzsteuer 01. Juli 2009 von Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht

1 Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Birk, § 10

2 I. Grundzüge Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug Jeder Unternehmer zahlt USt; zur Vermeidung der Steuerkumulation: Vorsteuerabzug: Produzent: EUR 100 x 19% = EUR 19 Großhändler: EUR 200 x 19 % = EUR 38 Vorsteuerabzug: ./. EUR 19 EUR 19 Einzelhändler: EUR 300 X 19 % = EUR 57 Vorsteuerabzug ./. EUR 38

3 I. Grundzüge Steuerbar (steuerpflichtig/steuerfrei) Nicht steuerbar
Nr. 1 Leistung Nr. 4 Einfuhr Nr. 5 Innergemeinschaftlicher Erwerb Lieferung und Leistung fiktive Leistung Sachentnahme Nutzung und Leistungsentnahme Lieferung und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt

4 I. Grundzüge Unentgeltliche Wertabgaben
Abgabe von Gegenständen Sachentnahme von Dienstleistungen Nutzungsentnahme Leistungsentnahme Zweck: Korrektur des Vorsteuerabzugs für Sach- und Nutzungsentnahme Private Nutzung des Dienst-Kfz § 10 IV Nr. 2 UStG Ertragsteuer, Umsatzsteuer

5 II. Steuerfreie Umsätze
§ 4 UStG: ● Exportfälle ● Geld- und Kapitalverkehr ● Vermeidung Doppelbesteuerung mit USt + GrErwSt, Versicherungs- steuer ● Verbilligung aus sozialen Gründen § 4 Nr. 14 – 27 UStG Option zur Steuerpflicht, warum? Bau Festspielhalle, Rechnung Bauhandwerker nicht abziehbar nach § 4 Nr. 20 UStG EUR 100 Mio. Bauvolumen, darin 19 % USt = Bau EUR 16 Mio. billiger, wenn optiert werden kann Kein § 4 Nr. 20 UStG für Betreiber, dann kann Verpächter nach §§ 4 Nr. 12, UStG zur USt optieren Option nach MwStSystRL: Faktisches Wahlrecht in Einzelfällen, weil sich Steuerpflichtiger auf die ihm günstigere Regelung berufen kann

6 II. Grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen
Behandlung in Deutschland Behandlung im Ausland Drittland Export aus Deutschland Steuerfreie Ausfuhrlieferung, § 4 Nr. 1a, 6 UStG VSt-Abzug (nur für Unternehmer) § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG Nachweis durch Ausfuhrbescheinigung des Zolls Ggf. USt nach Recht des Drittlandes Import nach Deutschland Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG, wird vom Zoll erhoben muss auch von Nichtunternehmern gezahlt werden VSt-Abzug nur für Unternehmer, § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG Üblicherweise erfolgt hier eine Steuerfreistellung des Exports EU-Land durch Unternehmer steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, §§ 4 Nr. 1b, 6a UStG VSt-Abzug, § 15 Abs. 3 Nr. 1 UStG Nachweis durch USt-ID-Nummer des Abnehmers zusammenfassende Meldung, § 18a UStG Durch Unternehmer innergemeinschaftlicher Erwerb „§§ 1 Abs. 1 Nr. 5, 1a UStG-EU-Land“ VSt-Abzug, „§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG- EU-Land“ Erhält zusammenfassende Meldung und kann daher Besteuerung sicherstellen durch Nichtunternehmer (privater Reiseverkehr): Es verbleibt bei der im Ursprungsland gezahlten USt. Export und Import haben keine folgen. durch Unternehmer innergemeinschaftlicher Erwerb §§ 1 Abs. 1 Nr. 5, 1a UStG VSt-Abzug, § 15 Abs. 1 Nr. 3 durch Unternehmer steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung mit VSt-Abzug Ort der Leistung: § 3a UStG

7 III. Steuersatz 19 %, 7 % Katalogleistungen einheitliche Leistung BMF-Schreiben (Koordinierter Ländererlass) IV C 5-S-2353/09/10008 v Einheitliche oder getrennte Leistung Charakter der Leistung Preisausweis unerheblich Nachträgliche Steuersatzänderung: ● Umsatzsteuer kürzen ● Vorsteuerabzug korrigieren, wirkt erst ab geänderter Rechnung ● Zinslauf bleibt Anwendungsbereich des § 17 UStG

8 IV. Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug, wenn diese
● an Unternehmer ● von anderem Unternehmer ● für Leistung ● für Unternehmen ausgeführt ● korrekte Rechnung (§ 14 IV UStG): bis EUR 150 Kleinbetrag, darüber alle Angaben erforderlich Vorsteuerabzug besteht nicht ● außerhalb des Unternehmens (Teilunternehmer), Leistungen direkt zuordnen, Lieferungen wahlweise (10 %-Grenze), dann Korrektur über unentgeltliche Wertabgabe ● Verwendung für steuerfreie Leistungen

9 V. Kleinunternehmer Gesamtumsatz:
vorangegangene Jahre nicht über TEUR 17,5 und laufendes Jahr voraussichtlich nicht TEUR 50 Nur laufende Leistungen, steuerfreie Leistungen Rechtsfolge: keine USt, keine Vorsteuer, aber Optionsmöglichkeit

10 VI. Besteuerungsverfahren Umsatzsteuererklärungen
Jahreserklärung zum für das abgelaufene Jahr Voranmeldung USt im Vorjahr > 136 € > € USt im Vorjahr zwischen 512 € und € USt im Vorjahr < 512 € Monatlich fällig am 10. des Folgenmonats Vierteljährlich fällig am , ; ; Befreiung von der Voranmeldung Dauerfristverlängerung um jeweils einen Monat möglich Sonderfall: Bei Neugründung muss die USt in den ersten 2 Jahren immer monatlich angemeldet werden

11 VI. Besteuerungsverfahren Soll- und Ist- Besteuerung
Nach vereinbarten Entgelten Nach gezahlten Entgelten Soll- Besteuerung Ist- Besteuerung Normalfall Voraussetzung ● Gesamtumsatz des Vorjahres > € ● Freie Berufe, § 18 Abs Nr. 1 EStG


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