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KMU-Workshop , Ludwigshafen VCI Landesverbände

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Präsentation zum Thema: "KMU-Workshop , Ludwigshafen VCI Landesverbände"—  Präsentation transkript:

1 KMU-Workshop 23.10.2013, Ludwigshafen VCI Landesverbände
Mehr Energieeffizienz im Unternehmen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen KMU-Workshop , Ludwigshafen VCI Landesverbände

2 Agenda 2050 50% Energieeinsparung 80% erneuerbare Energien
90% CO2-Einsparung bis 2050

3 Energieszenario Baden-Württemberg 2050
Reduktion des Endenergiebedarfs gegenüber 2010 Abnehmender Endenergiebedarf -16% Kraft- stoffe -32% Nicht erneuerbare Energieträger -42% -49% Wärme 78% 60% 43% Zunehmender Anteil erneuerbarer Energien 1995: s. Energiebericht 2010 S. 45, Pfeillängen 2010 Strom 73 TWh (24%), Wärme 149 TWh (49%), Kraftstoff 84 TWh (23%) 25% 11% 5% 7% Strom 4% 3% Quelle: ZSW

4 Energieeinsparziele nach Sektoren in BW
1995: s. Energiebericht 2010 S. 45, Pfeillängen 2010 Strom 73 TWh (24%), Wärme 149 TWh (49%), Kraftstoff 84 TWh (23%) Quelle: ZSW

5 Eckpunkte zur Novelle EWärmeG
Redaktionelle Anpassungen und Vereinfachung im Vollzug Erhöhung des Pflichtanteils auf 15% Einbeziehung von Nichtwohngebäuden Technologieoffenheit Streichung / Änderung der Erfüllungsoption Bioöl Höhere Anforderungen an Erfüllungsoption Biogas Integration des Ansatzes „Sanierungsfahrplan“ ins Gesetz

6 von 6 auf 13 ct  +115% in 10 J. – vor der E-WENDE
Entwicklung des Industriestrompreises und dessen Bestandteile in Deutschland (IE Leipzig) von 6 auf 13 ct  +115% in 10 J. – vor der E-WENDE Quelle: [BDEW 2011b],[IE 2010] sowie eigene Berechnungen. Angegeben ist der durchschnittliche Strompreis eines Industriebetriebes (stromsteuerermäßigt) Mittelspannungsseitige Versorgung, Abnahme von 100 kW/1.600h bis 4.000 kW/5.000h. *2011: Wert für Erzeugung, Transport und Vertrieb geschätzt

7 Entwicklung des Haushaltstrompreises und dessen Bestandteile in Deutschland
(von 14 auf 24 ct  +70% in 10 J.) vor der E-Wende

8 Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel)
Quelle: BEE Vortragender, Anlass,

9 Quelle: Klimaretter

10 Aspekte und Vorteile von Energieeffizienzmaßnahmen
E.Effizienz als Wettbewerbsvorteil nutzen Beibehaltung der Steuervergünstigung durch Einführung eines E-Managementsystems lohnt sich auch ohne Steuervorteile !!! kontinuierliche E-Eff.-Verbesserung (über ges. Branche) bei KMU ist E-Diagnose nach DIN ausreichend Förderprogramm zur Einführung E-Management nutzen Konzepte zur Eigenstrom-Erzeugung- und Nutzung – sowohl PV/EEG als auch KWK - sind sehr attraktiv: wirtschaftlich, ökologisch (energieeffizient/erneuerbar), fürs Netz E.Eff.Tisch erleichtert Umsetzung und ermöglicht gemeinsame Zielerreichung mit individuellen Lösungen bei erhöhter Motivation

11 Durchblick im Förderdschungel:
BAFA-Zuschussprogramm für Hocheffiziente Querschnitts- technologien bei Unternehmen BAFA-Zuschussprogramm für Gewerbekälte L-Bank:E.Eff.Mittelstand L-Bank:eff.Sanieren BAFA-Zuschussprogramm für kleine BHKW L-Bank:eff.Bauen

12 Förderprogramme für Gewerbe (KMU) Energieeffizienz-Maßnahmen und Beratung
Klimaschutz-Plus-Programm Baden-Württemberg Zuschüsse für (analog auch für Kommunen+Vereine) - Energieanalyse für Gewerbegebäude (bis 50%) - Maßnahmen zur CO2-Reduzierung an Gebäuden (50 EUR/t CO2) KfW-Energieeffizenz in KMU - Zuschüsse für Energieeffizienz-Beratung (bis 60 bzw 80%) - Darlehen für Umsetzung von CO2-Maßnahmen in Gebäuden und bei Prozesse Landesdarlehen: Energieeffizienz-Finanzierung Mittelstand weitere Zinsverbilligung der KfW-Mittel um 0,75%-Punkte BAFA: Zuschüsse für Querschnittstechnologien BAFA: Zuschüsse für Gewerbekälte BAFA: Zuschüsse für kleine BHKW`s (bis 20 kW el) Erneuerbare Wärmeerzeugung: Solar, Holz, Geo, WP (auch Nicht-KMU) Marktanreizprogramm (BAFA): Kleinanlagen Zuschuss, Großanlagen Darlehen mit Tilgungszuschuss

13 Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand L-Bank mit UM-Mitteln
setzt auf KfW-Programm auf -> Land gibt zusätzliche Zinsverbilligung Spielregeln analog KfW-Sonderfonds Energieeffizienz Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten zinsverbilligte Darlehen für betriebliche Investitionen, die einen deutlichen Energiespareffekt erzielen. Zinssatz ist abhängig von der Bonität, Zinssätze ab 0,75%.

14 Energieeffizienzfinanzierung – Mittelstand L-Bank mit UM-Mitteln
Was wird gefördert? Investitionen müssen Energieverbrauch um % senken. Sachverständiger muss das Einsparpotential berechnen und bestätigen. Geförderte Energiesparmaßnahmen Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser) Gebäudehülle (einzelne Maßnahmen) Maschinenpark (inklusive elektrische Antriebe, Druckluft, Pumpen) Prozesskälte/Prozesswärme Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, Informations- und Kommunikationstechnik Sanierung eines Betriebsgebäudes

15 Energieeffizienzfinanzierung - Mittelstand
Unternehmen stellen den Antrag vor Beginn der Maßnahmen bei ihrer Hausbank. Sie leitet den Antrag, gegebenenfalls über das Zentralinstitut, weiter an die L-Bank. Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung der L-Bank, Telefon: ,

16 Klimaschutz Plus BW (Programm des UM)
Kommunal (K) Allgemein (A) Vereine (V) Antragsberechtigte Betriebe / KMU, kirchliche und private Einrichtungen, Krankenhäuser Kommunen, Landkreise und ihre KMU-Mehrheits-gesellschaften Eingetragene, gemeinnützige Vereine Programmteile Investitionen an Nichtwohngebäuden z.B. Dämmung, Fenster, Heizung, BHKW 50 EUR / vermiedener Tonne CO2, max 20% : K: EUR A: EUR Investive Maßnahmen an eigenen Gebäuden z.B. Fenster, Dämmung, Heizung CO2-Minderungsprogramm Integrale Energiediagnosen der Gebäude: Zuschüsse bis zu 50% bis max 10 Tage (K) und 5 Tage (A) moderierte Energie-EffizienzTische für Unternehmen (max. 50% bis 4000 EUR / KMU) Beratungsprogramm neu: Energietische Individuelle Förderung modellhafter, verbreitungswürdiger und öffentlichkeitswirksamer investiver Vorhaben zur CO2-Minderung Modellprojekte

17 Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg
Energieberatung für Nichtwohn-Gebäude in BW E-Untersuchung von Gebäuden, nicht Prozesse/Produktion Kontinuierliche Antragstellung möglich bis Ende März 2013 Antrag vor Beginn der Maßnahmen Zuschuss: 50 % der Beratungskosten, Gewerbe: max. 5 Tage a 350 € (1.750€) Kommunen: max. 10 Tage a 350 € (3.500€) Infos unter oder Infos KEA - Klimaschutz- und Energieagentur BW in KA Tel: 0721 /

18 Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg
Förderung von CO2-mindernden Maßnahmen: Nur Nichtwohngebäuden (Büro- und Verwaltungsgeb., Schulen, Krankenhäuser, Schwimmbäder, sowie Wohnheime) Nachweis der CO2-Emissionen vorher/nacher gemäß EnEV, Kumulierungsverbot mit KfW-Darlehensprogrammen oder BAFA Antragsfrist derzeit bis März 2014

19 Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg
Förderung von CO2-mindernden Maßnahmen: Heizung : der Ersatz von Elektroheizungen durch Warmwasserheizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien oder Brennwertfeuerungen hocheffiziente Umwälzpumpen der Klasse A obligatorisch reg. Energien (nicht Stückholz/Hackschnitzel), Nahwärmenetze aus Erneuerbare Energien Verbesserung des Wärmeschutz BHKW ab 15kW (keine EEG-Anlagen) bis zu 5 Modulen Lüftung, Beleuchtung, … Visualisierung, E-Verbrauchserfassung, (max. 15% bzw. 3000EUR)

20 Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg
Förderbedingungen für CO2-Minderungs-Maßnahmen Zuschuss 50 €/ t CO2 bez. auf Nutzungsdauer mind. 10 t / a (außer bei ern. Energie und KWK) max € bei Gewerbe max € bei Kommunen (Freizeiteinricht €) max. 20% der gesamten förderfähigen Kosten Visualisierung E-Verbrauch: max. 15%, max € weitere Zuschüsse für dazugehörige Nahwärmenetze

21 Klimaschutz-Plus: Förderung Energieeffizienztische
moderierte Dialog-Plattform von Unternehmen (KMU) Laufzeit mindestens 3 Jahre Moderation, Organisation, Evaluation durch Projektträger (Moderator) Durchführung von Initialberatungen + ggfs. Detailberatungen gemeinsames Einsparziel aufstellen und angehen Förderung: max. 50% bis zu 4000/Unternehmen (Anträge gesammelt durch Moderator) Antrag vor Vertragsabschluss auch KfW-Beratungsförderung nutzbar zunächst bis Ende März 2013 – soll weiterlaufen…

22 Klimaschutz-Plus: Energieeffizienztische anrechenbare Kosten:
Moderation des Erfahrungsaustausches der beteiligten Betriebe, Initialberatungen und Datenerhebung : es können dafür andere Fördermittel – z.B. KfW Sonderfonds Energieeffizienz – in Anspruch genommen werden. Diese Fördermittel mindern die zu-wendungsfähigen Kosten. Kosten der jährlichen Zielpfadbeobachtung, Kosten für eine Beratungs-Hotline und die Verfolgung der Maßnahmen, Kosten für hinzugezogene externe Berater z.B. für Workshops oder Fachbeiträge, Begleitung durch externen Berater bei Ausschreibung, Angebotsbewertung und Umsetzung von Maßnahmen Verwaltungskosten (pauschal 10 % der Ausgaben für Moderation).

23 KfW- Energie-Effizienz für KMU
„KMU“ = kleine und mittlere Unternehmen Zuschussprogramm für Energieberatung bei KMU Initial- und Detailberatung Analyse von Schwachstellen-> Vorschläge für Effizienzmaßnahmen Förderung von Tagwerken a`800 EUR Initialberatung 1-2 Tage -> 80% -> 2x640 = EUR Detailberatung 60% von bis zu 10 Tage = max EUR Keine Kumulierung mit anderen öff. Förderprogrammen Antragstellung über Regionalpartner -> Weiterleitung an KfW Antrag und Zusage vor Abschluss des Beratungsvertrages Berater muss gelistet sein in

24 Förderprogramme Nicht-KMU
KfW-Energieeffizienzprogramm (analog KMU-Programm) In- und ausländische Unternehmen bis 4 Mrd. Umsatz zinsverbilligte Darlehen Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung; Effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen; Gebäudehülle; Maschinenpark, inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen; Prozesskälte und Prozesswärme; Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung; Mess-,Regel- und Steuerungstechnik; Informations- und Kommunikationstechnik; Sanierung und Neubau von Betriebsgebäuden

25 Förderprogramme Nicht-KMU
KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard In- und ausländische Unternehmen in privatem oder kommunalen Besitz ohne Größenbeschränkung zinsverbilligte Darlehen Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biomasse, Anlagen zur Wärmeerzeugung/ kombinierten Strom-/Wärmeerzeugung (KWK) KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Tiefengeothermieanlagen, Solaranlagen ab 40 m² Koll.fläche, Biomasseanlagen ab 100 kW; wärmegeführte Biomasse-KWK ab 100 kW bis 2 MW; Wärmenetze, aus erneuerbaren Energien gespeist; Große Wärmespeicher; Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas; Effiziente Wärmepumpen ab 100 kW

26 Bundesförderprogramm: Zuschüsse für Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien
Ersatz von Einzel-Anlagen/Aggregaten durch hocheffiziente bei Querschnittstechnologien: Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme, Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung nicht rückzahlbare Zuschüsse: 30 % für KMU, 20 % für größere Unternehmen (500 MA, 100 Mio. Umsatz) Einzelmaßnahmen:Netto-Investition bis Euro mehr bei systematischer Modernisierung keine Kumulation mit KfW, L-Bank, „KS+“ Infos, Richtlinie, Merkblatt und Antrag unter

27 Bundesförderprogramm Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel
Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Fördersätze je installierter kWel sind für die jeweiligen Leistungsbereiche wie folgt festgelegt

28 Förderprogramme Nicht-KMU - Gewerbekälte
Gewerbliche Unternehmen unabhängig von der Größe Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden. Voraussetzungen: mind. 50% des E-Verbrauchs entfällt auf Kälte EUR/a Kältekosten je Anlage kWh E-Verbrauch je Kälteanlage Antrag vor Beginn der Maßnahme

29 Förderprogramme Nicht-KMU - Gewerbekälte
StatusCheck: Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage Zuschuss bis 75%, max EUR Basisförderung: (Voraussetzung StatusCheck) 15% der Nettoinvestition 25% wenn Kältemittel CO2/NH3/nichthalogenierter Kohlen-Wasserstoff und Nachweis der Gesamteffizienz (TEWI-Berechnung) Bonusförderung (Voraussetzung ist Basisförderung) z.B. für Abwärmenutzung (auch WP und WRG), Gasmotor-Anlagen 25% der Nettoinvestition 35% wenn Kältemittel CO2/NH3/nichthalogenierter Kohlen-Wasserstoff und Nachweis der Gesamteffizienz (TEWI-Berechnung) bis zu EUR je Antragsteller

30 Förderprogramme Energiemanagement
Gefördert werden folgende Maßnahmen: Für die Erstzertifizierung nach DIN EN ISO maximal 80 % und maximal Euro, für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % und maximal Euro, Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % und maximal Euro Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % und maximal Euro. bei mehreren Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten maximal Euro insgesamt.

31 Förderprogramme Energiemanagement
Nachweis bei Förderung für Zertifizierung eines Energiecontrolling : durchschnittliche Jahresenergiekosten unter Euro (Mittelwert der jährlichen Energiekosten innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor Antragstellung) Voraussetzung für Nicht-KMU ist, dass den Unternehmen für das Kalenderjahr, in dem der Antrag auf Förderung gestellt wird, keine Entlastung von der Energie- und/oder Stromsteuer nach § 10 des Stromsteuergesetzes bzw. § 55 des Energiesteuergesetzes (Spitzenausgleich) gewährt wird. Antrag vor Beginn der Maßnahmen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Telefon: oder

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Telefon: / 126 – 1223 Förderberatung: 0711 / 126 – 1225 Internet:


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