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Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.

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Präsentation zum Thema: "Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber."—  Präsentation transkript:

1 Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber

2 Seite 2 Was ist ein Minijob? Der Minijobber aus Arbeitgebersicht Regelmäßiges Monatseinkommen beträgt bis zu 450 €. Tatsächliche Arbeitszeit ist unerheblich. Ohne Antrag auf Befreiung besteht Pflicht in der gesetzlichen RV (seit 2013). Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale (Sozialversicherung ggf. zzgl. Lohnsteuer).

3 Seite 3 Änderungen zum 01.01.2013 Ohne Antrag auf Befreiung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV, wenn die geringfügige Beschäftigung nach dem 01.01.2013 aufgenommen worden ist, für eine bestehende geringfügige Beschäftigung, die auf einen Betrag von 400,01 € bis maximal 450,00 € angehoben worden ist. Es erfolgt jedoch keine hälftige Beitragsverteilung. Der Arbeitgeber trägt 15 % und der Arbeitnehmer die restlichen 3,7 % des aktuellen Beitragssatzes von 18,7 % des Einkommens (2016). Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten müssen selbst 13,7 % ihres Einkommens an die gesetzliche RV abführen, da hier der Arbeitgeber lediglich 5 % übernimmt. Der Minijobber aus Arbeitgebersicht

4 Seite 4 Ein Beispiel Ein Arbeitnehmer nimmt eine geringfügige Beschäftigung (nicht im Privathaushalt) mit einem monatlichen Entgelt von 200 € auf. Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen RV beträgt 32,73 € (18,7 % von 175 € Bemessungsgrundlage). Der Minijobber aus Arbeitgebersicht Gesamtbeitrag RV200 € x 18,7 %37,40 € Abzgl. AG- Anteil200 € x 15 %30,00 € Ergibt einen AN- Anteil200 € x 3,7 %7,40 €

5 Seite 5 ACHTUNG Als Mindestbemessungsgrundlage gilt seit 01.01.2013 ein Entgelt in Höhe von 175 €. Bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175 € müssen Arbeitnehmer entsprechend den vom Arbeitgeber zu tragenden Beitragsanteil auf 32,73 € aufstocken. Das bedeutet bei einem Entgelt von 100 € monatlich: Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen RV beträgt 32,73 € (18,7 % von 175 € Bemessungsgrundlage). Der Minijobber aus Arbeitgebersicht Gesamtbeitrag RV175 € x 18,7 %32,73 € Abzgl. AG-Anteil (aus tatsächlichem Entgelt) 100 € x 15 %15,00 € Ergibt einen AN-Anteil17,73 €

6 Seite 6 Problem Übersteigt das regelmäßige Entgelt aufgrund der Arbeitszeitverlängerung den Betrag von 450 € monatlich, geht der Minijobstatus verloren! Beispiel Bruttoentgelt Steuern/Abgaben Nettoentgelt 450,00 € 17,55 € 432,45 € 500,00 € 64,70 € 435,30 € Eine Gehaltssteigerung um 50 € im Monat bringt netto satte 2,85 € mehr im Portemonnaie. Der Minijobber aus Arbeitgebersicht

7 Seite 7 Lösung Der Arbeitnehmer erhält für die zusätzlich erbrachte Arbeitsleistung eine wertgleiche Betriebsrente … Der Minijobber aus Arbeitgebersicht Wussten Sie …? dass nun auch geringfügig Beschäftigte einen Rechtsanspruch haben, Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln?

8 Seite 8 0,00 € 432,45 € 241,00 € ohne bAV 0,00 € 241,00 € Arbeitnehmergehalt = Nettoeinkommen Gesetzliche Rente*) Rente aus bAV**) = Gesamtrente + 10 Stunden + 100,00 € + 408,88 € *) Näherungsrechnung für eine heute 35-jährige Ehefrau auf das Endalter 67 **) GENERATION business; Eintrittsalter 35 Jahre, Rente inklusive Überschüsse, Zinssatz: 6 %; Endalter: 67, Stand: 30.11.2015 40 Stunden monatlich 450,00 € Arbeitszeit + 408,88 € Veränderung mit bAV -100,00 € 432,45 € 241,00 € 408,88 € 649,88 € 50 Stunden monatlich 550,00 € Auswirkungen beim Arbeitnehmer Der Minijobber aus Arbeitgebersicht

9 Seite 9 126,00 € 576,00 € 14,40 € ohne bAV Arbeitnehmergehalt Abgaben Arbeitgeber*) = Lohnkosten gesamt Ø Lohnkosten pro Std. + 10 Stunden bleibt gleich durch bAV** *) Krankenversicherung: pauschal 13 %; Rentenversicherung: pauschal 15 %; Steuer: pauschal 2 %; Umlagen 1+ 2: 0,84 % **) Die Abgaben des Arbeitgebers verändern sich nicht, da die bAV steuer- und SV-frei ist. 40 Stunden monatlich 450,00 € Arbeitszeit Veränderung mit bAV 126,00 € 676,00 € 13,52 € 50 Stunden monatlich 550,00 € Auswirkungen beim Arbeitgeber + 50,00 € Durch die Erhöhung der Arbeitszeit in Verbindung mit der gleichzeitigen Entgeltumwandlung des zusätzlichen Gehalts sinken die durchschnittlichen Lohnkosten! Der Minijobber aus Arbeitgebersicht

10 Seite 10 Vorteile beim Arbeitnehmer Zusätzliche Altersversorgung wird aufgebaut. Es besteht weiterhin Minijobstatus trotz Mehrarbeit. Ursprüngliches Netto wird weitergezahlt. Die Altersvorsorge ist sofort unverfallbar und pfändungssicher. Der Minijobber aus Arbeitgebersicht

11 Seite 11 Vorteile beim Arbeitgeber Mehrarbeit durch bereits eingearbeitete Mitarbeiter Durchschnittliche Lohnkosten werden gesenkt. Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen Der Minijobber aus Arbeitgebersicht

12 xxx Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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