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Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer.

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Präsentation zum Thema: "Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer."—  Präsentation transkript:

1 Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer

2 Seite 2 Was ist ein Minijob? Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht Regelmäßiges Monatseinkommen beträgt bis zu 450 €. Tatsächliche Arbeitszeit ist unerheblich. Ohne Antrag auf Befreiung besteht Pflicht in der gesetzlichen RV (seit 2013). Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale (Sozialversicherung ggf. zzgl. Lohnsteuer).

3 Seite 3 Änderungen zum 01.01.2013 Ohne Antrag auf Befreiung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV, wenn die geringfügige Beschäftigung nach dem 01.01.2013 aufgenommen worden ist, für eine bestehende geringfügige Beschäftigung, die auf einen Betrag von 400,01 € bis maximal 450,00 € angehoben worden ist. Es erfolgt jedoch keine hälftige Beitragsverteilung. Der Arbeitgeber trägt 15 % und der Arbeitnehmer die restlichen 3,7 % des aktuellen Beitragssatzes von 18,7 % des Einkommens (2016). Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten müssen selbst 13,7 % ihres Einkommens an die gesetzliche RV abführen, da hier der Arbeitgeber lediglich 5 % übernimmt. Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht

4 Seite 4 Ein Beispiel Ein Arbeitnehmer nimmt eine geringfügige Beschäftigung (nicht im Privathaushalt) mit einem monatlichen Entgelt von 200 € auf. Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen RV beträgt 32,73 € (18,7 % von 175 € Bemessungsgrundlage). Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht Gesamtbeitrag RV200 € x 18,7 %37,40 € Abzgl. AG-Anteil200 € x 15 %30,00 € Ergibt einen AN-Anteil200 € x 3,7 %7,40 €

5 Seite 5 ACHTUNG Als Mindestbemessungsgrundlage gilt seit 01.01.2013 ein Entgelt in Höhe von 175 €. Bei monatlichen Arbeitsentgelten unter 175 € müssen Arbeitnehmer entsprechend den vom Arbeitgeber zu tragenden Beitragsanteil auf 32,73 € aufstocken. Das bedeutet bei einem Entgelt von 100 € monatlich: Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen RV beträgt 32,73 € (18,7 % von 175 € Bemessungsgrundlage). Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht Gesamtbeitrag RV175 € x 18,7 %32,73 € Abzgl. AG-Anteil (aus tatsächlichem Entgelt) 100 € x 15 %15,00 € Ergibt einen AN-Anteil17,73 €

6 Seite 6 Problem I Übersteigt das regelmäßige Entgelt aufgrund der Arbeitszeitverlängerung den Betrag von 450 € monatlich, geht der Minijobstatus verloren! Beispiel Bruttoentgelt Steuern/Abgaben Nettoentgelt 450,00 € 17,55 € 432,45 € 500,00 € 64,70 €* 435,30 € Eine Gehaltssteigerung um 50 € im Monat bringt netto satte 2,85 € mehr im Portemonnaie. Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht

7 Seite 7 Problem II Minijob = „Minirente“ Beispiel* Bruttoentgelt Monatliche Rente 450,00 € 241,00 € * Unverbindliches Rechenbeispiel für eine heute 35-jährige Frau bis zum Alter 67, ohne vorherige Rentenansprüche, bei kontinuierlicher Zahlung der Beiträge an die gRV, ggf. auf die Leistung fällige Steuern und Sozialabgaben sind nicht berücksichtigt (Stand: 01/2013). Ihre Altersrente beträgt nur ca. die Hälfte Ihres Einkommens! Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht

8 Seite 8 Lösung Erhöhen Sie Ihre Arbeitszeit, für die zusätzlich erbrachte Arbeitsleistung vereinbaren Sie eine wertgleiche Betriebsrente … Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht

9 Seite 9 0,00 € 432,45 € 241,00 € ohne bAV 0,00 € 241,00 € Arbeitnehmergehalt = Nettoeinkommen Gesetzliche Rente*) Rente aus bAV**) = Gesamtrente + 10 Stunden + 100,00 € + 408,88 € *) Näherungsrechnung für eine heute 35-jährige Ehefrau auf das Endalter 67 **) GENERATION business; Eintrittsalter 35 Jahre, Rente inklusive Überschüsse, Zinssatz: 6 %; Endalter: 67 40 Stunden monatlich 450,00 € Arbeitszeit + 408,88 € Veränderung mit bAV -100,00 € 432,45 € 241,00 € 408,88 € 649,88 € 50 Stunden monatlich 550,00 € Auswirkungen beim Arbeitnehmer Der Minijobber aus Arbeitgebersicht

10 Seite 10 So funktioniert es … 40 Stunden monatlich Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht

11 Seite 11 So funktioniert es … 50 Stunden monatlich Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht Altersvorsorge

12 Versicherungsvertrag Seite 12 Funktionsweise Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht Rechtsbeziehungen Direktversicherung ArbeitgeberArbeitnehmer Canada Life Versorgungszusage unwiderrufliches bzw. widerrufliches Bezugsrecht Versorgungsleistung Altersrente/Hinterbliebenenschutz an Bezugsberechtigte/n Zahlungsstrom Rechtsverhältnisse Beiträge

13 Seite 13 Funktionsweise der Entgeltumwandlung Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht 50 € = + zahlen 50 € gesparte Steuer- und Sozialabgaben 100 € fließen in die Betriebsrente

14 Seite 14 Ihre Vorteile in Zahlen Bruttoentgelt Rente aus gRV* Rente aus bAV** 450,00 € 241,00 € 0,00 € 500,00 € 241,00 € 408,88 € Wenn Sie zehn Stunden monatlich mehr arbeiten, können Sie Ihre Altersvorsorge um ca. 400 € steigern ‒ und das bei gleichem Einkommen! *Unverbindliches Rechenbeispiel für eine heute 35-jährige Frau bis zum Alter 67, ohne vorherige Rentenansprüche, bei kontinuierlicher Zahlung der Beiträge an die gRV, ggf. auf die Leistung fällige Steuern und Sozialabgaben sind nicht berücksichtigt (Stand: 01/2013). **GENERATION business; Eintrittsalter 35 Jahre, Rente inklusive Überschüsse, Zinssatz: 6 %; Endalter: 67 Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht

15 Seite 15 Ihre Vorteile Zusätzliche Altersversorgung wird aufgebaut. Es besteht weiterhin Minijobstatus trotz Mehrarbeit. Ursprüngliches Netto wird weitergezahlt. Die Altersvorsorge ist sofort unverfallbar und pfändungssicher. Der Minijobber aus Arbeitnehmersicht

16 xxx Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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