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Inhalt: 1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V 1.

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Präsentation zum Thema: "Inhalt: 1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V 1."—  Präsentation transkript:

0 Vorsorge für die landwirtschaftliche Familie

1 Inhalt: 1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V 1

2 Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
Beiträge zur LAK ab Der Beitrag zur landwirtschaftlichen Alterskasse beträgt im Jahre 2014 einheitlich für den Landwirt und den Ehegatten jeweils: Alte Bundesländer: € 227,- Neue Bundesländern: € 192,- für mitarbeitende Familienangehörige die Hälfte des Beitrags des Landwirts (113,50 € alte bzw. 96,- € neue Bundesländer) Merke: Beitragszuschüsse erhalten Landwirte, deren jährliches Gesamt-einkommen unter € , bei Ehepaaren unter € ,- liegt. 2

3 Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte Regelaltersrente nach 65. Lebensjahr, analog AN steigend auf 67 Jahre Vorzeitige Altersrente ab dem 55. (steigend auf das 57.) Lebensjahr gegen Abschlag, sofern der Ehegatte eine Altersrente ab dem 65. / 67. Lebensjahr bezieht Rente wegen Erwerbsminderung Hinterbliebenenrente für Witwe/Witwer und Waisen Betriebs- und Haushaltshilfe Überbrückungsgeld 3

4 Wartezeiten Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte Wartezeiten für Altersrenten: 15 Jahre (Beitragsjahre in der GRV werden angerechnet) für EM-Rente: 5 Jahre (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) für Hinterbliebenen- renten: Jahre Beitragszahlung des Verstorbenen 4

5 Die Rentenformel lautet:
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) Leistungen der Alterssicherung der Landwirte Die Rentenformel lautet: monatliche Altersrente = Beitragsjahre x allgemeiner Rentenwert (seit : € 13,21 West / € 12,18 Ost) Beitragsjahre: für Landwirte volle Anrechnung der Jahre für mitarbeitende Familienangehörige halbe Anrechnung der Jahre 5

6 Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte Wie hoch ist Ihre Altersrente? Wenn Sie zum Beispiel 45 Jahre lang Beiträge zur LAK entrichtet haben, ergibt sich folgender Anspruch auf Altersrente (alte Bundesländer): 45 Beitragsjahre x Faktor 0,0833 € = 44,982 (Steigerungszahl) 44,982 x € 13,21 = € 594,21 / Monat Merke! Voraussetzung für den Bezug aller Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse ist, dass der landwirtschaftliche Betrieb abgegeben worden ist. 6

7 Hinterbliebenenrente
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) Leistungen der Alterssicherung der Landwirte Hinterbliebenenrente Die Witwenrente wird unter folgenden Voraussetzungen gezahlt: Der verstorbene Ehegatte hat die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und der landwirtschaftliche Betrieb wurde abgegeben und die Witwe ist selbst kein Landwirt und die Witwe hat das 45. Lebensjahr vollendet oder erzieht ein Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder die Witwe ist erwerbsgemindert. Die Rentenhöhe der Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten wird mit einer Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr berücksichtigt. 7

8 Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK)
Leistungen der Alterssicherung der Landwirte Hofabgabe ist die Bedingung für alle Rentenarten ! auch deshalb: Zusätzliche private Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge sichert den Fortbestand des landwirtschaftlichen Unternehmens. 8

9 Versicherungsbefreiung auf Antrag
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) Befreiungsmöglichkeiten von der LAK Versicherungsbefreiung auf Antrag ist möglich bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen (selbständiger Tätigkeit) Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Renten, Verletzten- und Krankengeld) von mehr als € 4.800,-- jährlich. Wird dieses Einkommen unterschritten, tritt wieder die Versicherungspflicht in der LAK in Kraft. 9

10 Versicherungs-befreiung auf Antrag
Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) Befreiungsmöglichkeiten von der LAK Zeiten der Erziehung eines Kindes Regelmäßiges Arbeitsentgelt oder außerlandwirtschaft- liches Erwerbs- einkommen > 4800 € p.a. Versicherungs-befreiung auf Antrag Zeiten der Versicherungspflicht in der GRV wegen Pflege eines Pflegebedürftigen Die Befreiung endet, sobald die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen ! 10

11 Private Altersvorsorge
Einführung Übersicht Altersversorgung ab 2005 3. Schicht: Produkte aus versteuertem Einkommen z.B. Bundesschatzbriefe, Investment- fondsanteile, Aktien, Banksparpläne etc. Kapital LV PrivatRente Fonds- gebundene Rente 2. Schicht: Zusatzversorgung Pensions- zusage Unterstützungs- kasse Pensionsfonds Pensionskasse Direktver- sicherung Riester Rente Betriebliche Altersversorgung 1. Schicht: Basisversorgung Gesetzliche Rentenversicherung Berufsständische Versorgung Versorgung der Landwirtschaftlichen Alterskasse BasisRente 11

12 Private Altersvorsorge
Einführung Übersicht über die steuerliche Behandlung der Vorsorgeprodukte Absetzbarkeit der Beiträge Besteuerung der Leistungen 3. Schicht Keine Absetzbarkeit der Beiträge Bei Kapitalleistung: Besteuerung der Erträge Bei Renten: niedrige Ertragsanteilbesteuerung 2. Schicht Beiträge voll absetzbar, je nach Durchführungsweg mit unterschiedlichem Maximalbeitrag Leistungen sind voll zu versteuern 1. Schicht Beiträge absetzbar, Übergangsregelung ab 2014 ( 78 %) bis 2025 (100 %) Leistungen sind zu versteuern, Übergangsregelung ab 2014 (68 %) bis 2040 (100 %) 12

13 Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk Direktversicherung inkl. BUZ
Private Altersvorsorge Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V IGL Sammelvertrag 1830 Direktversicherung inkl. BUZ für Arbeitnehmer (GrVV 6526) RiesterRente: Agrar für Landwirte und Arbeitnehmer (GrVV 6527) BasisRente: Agrar für Landwirte und Arbeitnehmer (GrVV 8215) BUZ (GrVV 8215)

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


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