Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Fall 2: ARGE
Inhalt Stand: Inhaltsverzeichnis Fall Grundstück in München Lösung Unternehmer Grundstückslieferung Abzugsverfahren Unternehmensvermögen Vermietung Vorsteuerabzug
Inhalt Stand: Fall ARGE
Inhalt Stand: Fall Rolf und Carsten sind Bauunternehmer Sie gründen ARGE um Autobahnen zu bauen
Inhalt Stand: Lösung 3 Unternehmer Rolf Carsten und ARGE
Inhalt Stand: Rolf und Carsten sind Unternehmer Rolf und Carsten sind wirtschaftlich tätig als Bauunternehmer Sie sind selbständig und nachhaltig tätig um Einnahmen zu erzielen Rolf und Carsten sind Vollunternehmer mit Soll-Besteuerung
Inhalt Stand: ARGE ist Unternehmer ARGE ist wirtschaftlich tätig durch Autobahnbau Sie ist selbständig und nachhaltig tätig um Einnahmen zu erzielen ARGE tritt nach außen auf Sie ist Vollunternehmer mit Soll-Besteuerung
Inhalt Stand: Überlassung der Baugeräte
Inhalt Stand: Fall Rolf und Carsten überlassen der ARGE unentgeltlich Baugeräte Sie sind mit 50 % am Gewinn der ARGE beteiligt
Inhalt Stand: Lösung Rolf und Carsten erbringen sonstige Leistung an ARGE durch Überlassen der Baugeräte Echte Gesellschafterleistung gegen Gewinnanteil ohne Leistungsaustausch ist nichtsteuerbar
Inhalt Stand: Neue Fahrbahndecke für Autobahn
Inhalt Stand: Fall Bayern erteilt ARGE Auftrag Fahrbahndecke zu erneuern ARGE beschafft Hauptstoff z.B. Teer Werklohn2,5 Mio + USt
Inhalt Stand: Werklohn2,5 Mio + USt 2 Abschlagszahlungenje 1 Mio + USt im Juni und Juli 2015 Vertragsstrafe mit 5 % für Verzug Abnahme im September 2015
Inhalt Stand: Werklieferung ARGE erbringt Werklieferung an Bayern durch Leistungsaustausch gegen Werklohn am Ort der Übergabe in Bayern ARGE schuldet Werk und Hauptstoff Werklieferung erfolgt mit der Abnahme Werklieferung im Inland ist steuerbar Werklieferung ist pflichtig, da nicht befreit
Inhalt Stand: Entgelt Entgelt ist der Werklohn mit 2,5 Mio netto Vertragsstrafe ist echter Schadensersatz Echter Schadensersatz mindert nicht das Entgelt Umsatzsteuer beträgt 19 % aus 2,5 Mio =
Inhalt Stand: Umsatzsteuer entsteht Aus den Anzahlungen mit der Zahlung im Juni und Juli 2015 jeweils 19 % aus 1 Mio = Aus dem Rest-Werklohn mit der Abnahme im September % aus =
Inhalt Stand: Abzugsverfahren gilt nicht Werklieferung durch ausländischen Unternehmer ARGE ist kein ausländischer Unternehmer Bauleistung Bayern als Leistungsempfänger erbringt keine Bauleistungen
Inhalt Stand: Erdarbeiten durch Frank
Inhalt Stand: Fall ARGE beauftragt Subunternehmer Frank mit Erdarbeiten für neue Fahrbahndecke Frank erteilt Rechnung ohne Umsatzsteuer über
Inhalt Stand: Werkleistung Frank erbringt Werkleistung an ARGE durch Leistungsaustausch gegen Entgelt am Belegenheitsort in Bayern Frank schuldet nur das Werk Werkleistung erfolgt mit der Abnahme Werkleistung im Inland ist steuerbar Werkleistung ist pflichtig, da nicht befreit
Inhalt Stand: Entgelt Entgelt für die Werkleistung ist der Werklohn mit Umsatzsteuer beträgt 19 % aus = 1.900
Inhalt Stand: Abzugsverfahren bei Bauleistungen Frank erbringt Bauleistung an ARGE Erdarbeiten sind Werkleistung um Bauwerk (Autobahn) herzustellen ARGE verwendet Bauleistung von Frank für eigene Bauleistung (Fahrbahndecke) ARGE schuldet Umsatzsteuer mit aus der Werkleistung von Frank
Inhalt Stand: Vorsteuerabzug der ARGE ARGE ist Leistungsempfänger der Erdarbeiten ARGE verwendet Erdarbeiten für pflichtige Werklieferung an Bayern Pflichtige Werklieferung ist Abzugsumsatz Leistungsempfänger hat Vorsteuerabzug beim Abzugsverfahren ohne Rechnung
Inhalt Stand: Vermietung der Planierraupe
Inhalt Stand: Fall Rolf vermietet Planierraupe an Juan in Madrid für 2 Monate Rolf bringt Planierraupe nach Madrid Rücktransport durch Juan
Inhalt Stand: Entgelt netto Miete für Planierraupe7.000 Rücktransport durch Juan wird angerechnet mit2.000 Rolf erteilt Rechnung über USt
Inhalt Stand: Vermietung der Planierraupe Rolf erbringt sonstige Leistung an Juan gegen Entgelt durch Leistungsaustausch am Ort des Leistungsempfängers in Spanien Vermietung ist nichtsteuerbar
Inhalt Stand: Unrichtiger Steuerausweis Vermietung ist nichtsteuerbar Rolf schuldet Umsatzsteuer Rolf kann berichtigen ohne Zustimmung des FA
Inhalt Stand: Kein innergemeinschaftliches Erbringen Rolf befördert Planierraupe nach Madrid zu vorübergehenden Zwecken
Inhalt Stand: Innergemeinschaftliche Güterbeförderung Juan erbringt sonstige Leistung an Rolf durch Rücktransport der Planierraupe gegen Entgelt durch Leistungsaustausch am Empfängerort (Rolf) im Inland Güterbeförderung ist steuerbar Güterbeförderung ist pflichtig da nicht befreit
Inhalt Stand: Entgelt für Güterbeförderung Tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe durch Vermietung gegen Barzahlung und Rücktransport Entgelt für Rücktransport % aus =380
Inhalt Stand: Abzugsverfahren Rücktransport ist sonstige Leistung durch ausländischen Unternehmer Rolf schuldet Umsatzsteuer mit 380 aus Rücktransport
Inhalt Stand: Vorsteuerabzug Rolf verwendet Rücktransport für Vermietung der Raupe Vermietung der Raupe im Inland wäre pflichtig und Abzugsumsatz Rolf kann Vorsteuer mit 380 abziehen