Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) Interne.

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Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Betriebliche Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) Interne Schulungsunterlage

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Abfertigung Alt - Grundzüge sprunghafter Anstieg des Anspruches mobilitätshemmend Liquiditätsabfluss vom Unternehmen Probleme beim Umstieg von Voll- auf Teilzeit

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Abfertigung Neu - Grundzüge beitragsorientiert (1,53 %) von Unternehmen auf Mitarbeiter- versorgungskassen (MVK) ausgelagert Rucksackprinzip vererbbar insolvenzgeschützt

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Abfertigung Neu - Zeittafel Sozialpartnereinigung Oktober 2001 Gesetzesbeschluss Inkrafttreten Beginn der Beitragszahlungen

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Abfertigung Neu - die Details Geltungsbereich /erfasster Personenkreis Beitragspflicht und Beiträge MV-Kassen Leistungsrecht / Auszahlung / Verfügung Übertrittsmöglichkeiten KV-Abfertigungsüberhänge

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Erfasster Personenkreis Arbeiter Angestellte Lehrlinge Hausgehilfen etc. bei einem Beginn des DV ab

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Nicht erfasster Personenkreis Rückkehr nach Karenz / Präsenzdienst Wiedereintritt mit Wiedereinstellungszusage Wechsel innerhalb des Konzerns Betriebsübergang KV-Anrechnung von Vordienstzeiten

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Beitragspflicht 1. Monat des DV beitragsfrei außer: Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten (sofortige Beitragspflicht) Beispiele: Beginn DV: Beginn Beitragspflicht:

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Beiträge Beitragssatz: 1,53 % Beitragsgrundlage: Entgelt (ASVG) –Lohn/Gehalt –Sonderzahlungen –Provisionen –Überstunden –Sachbezüge –Entgelte Dritter

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Beiträge für entgeltfreie Zeiten Präsenz-/Zivildienst Wochengeld Krankengeld 1,53 % von 435,90 1,53 % vom Letztbezug 1,53 % vom halben Letztbezug

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Auswahl der MVK Betrieb mit Betriebsrat –Betriebsvereinbarung Betrieb ohne Betriebsrat: –Arbeitgeber bei Nichteinigung: –Anrufung der Schlichtungsstelle Beitrittsvertrag

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Auszahlungsanspruch bei Beendigung des Dienstverhältnisses außer: Dienstnehmerkündigung berechtigte Entlassung unberechtigter vorzeitiger Austritt keine 3 Jahre einbezahlt

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Verfügungsmöglichkeiten Auszahlung Weiterveranlagung Übertragung in MVK des neuen Arbeitgebers Ankauf von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds Überweisung an Versicherung für Pensionszusatzversicherung Überweisung in Pensionskasse

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Teilweiser Übertritt (Einfrieren) schriftliche Vereinbarung ab Abfertigungsanwartschaft zum Stichtag (=Tag des Übertrittes) bleibt bestehen ab Stichtag 1,53% Beitrag in MVK

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien Voller Übertritt (Übertragung) schriftliche Vereinbarung bis Abfertigungsanwartschaft zum Stichtag wird durch Übertragungsbetrag (Höhe frei vereinbar) ersetzt ab Stichtag 1,53% Beitrag in MVK

Betriebliche Mitarbeitervorsorge KC Arbeits-& Sozialrecht Redaktionsteams Steiermark & Wien KV-Abfertigungsüberhänge Differenzanspruch höhere Anzahl an Monatsentgelten als gesetzlich vorgesehen kein Differenzanspruch Zugangs- erleichterungen Zusammenrechnung unterbrochener Dienstzeiten Anrechnung von Karenzurlauben