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Otto v. Bismark vs. Die Soziale Frage

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Präsentation zum Thema: "Otto v. Bismark vs. Die Soziale Frage"—  Präsentation transkript:

1 Otto v. Bismark vs. Die Soziale Frage
19. Jahrhundert: Die schlechten Bedingungen für Arbeiter führen zu Streiks, Protesten und der Bildung der Arbeiterbewegung. Nach der Wirtschaftsdepression 1873 sieht Reichskanzler Otto v. Bismark die Gesellschaftsordnung gefährdet durch die politischen Forderungen der sozialistischen und solzialdemokratischen Parteien Freiheit der Arbeitnehmer soll aber nicht durch Mindestlöhne, Verkürzung der Arbeitszeiten etc beschränkt werden. - Bismark sieht Handlungsbedarf, da Massenelend und sozialrevolutionäre Gefahr wachsen. Sozialpolitische Maßnahmen sollen o Arbeiterbewegung entmachten o Gefühl der Verpflichtung der Arbeiter dem Staat gegenüber schaffen o Arbeiterschaft in den monarchischen Staat integrieren und so den inneren Zusammenhalt des Staates garantieren

2 Krankenversicherungs-gesetz
15. Juni 1883: Der Reichstag verabschiedet ein Gesetz über die Krankenversicherung für Arbeiter, nicht für Angestellte Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter, wenn: o länger als eine Woche beschäftigt o nicht mehr als 2000 Mark Jahreseinkommen Beiträge: 1/3 Arbeitgeber 2/3 Arbeitnehmer Leistungen: Trägt Kosten der ärztlichen Behandlung und Medikamente Ab 3. Tag und bis zu 13 Wochen 50% des Lohnes als Krankengeld (höchstens 2 Mark täglich) Besonderes: Anspruch blieb auch bei Wechsel des Arbeitsplatzes bestehen

3 Unfallversicherungs-gesetz
6. Juli 1884 : Gesetz über Unfallversicherung tritt in Kraft und schafft Beitragspflicht nur für Unternehmer Entschädigung des Verunglückten ab der Woche (nach Ablauf der Krankenversicherung) Leistungen: o Kosten der Behandlung o 2/3 des Arbeitslohnes als Rente bei Erwerbsunfähigkeit o Witwen erhielten 20% des Lohnes bei tödlichem Unfall Branchen: Fabriken, Bergwerke und Steinbrüche Später auch Forst- und Landwirtschaft

4 Alters- und Invalidenversicherung
24. Mai 1889 : Verabschiedung des Gesetzes über Alters- und Invalidenversicherung Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter, mit nicht mehr als 2000 Mark Jahreseinkommen Beiträge: 50 Mark jährlicher Grundbetrag vom Staat Übriger Betrag je zur Hälfte von Arbeitgeber und –nehmer(durchschnittlich 1,7 % des Lohnes) Anspruch: Rente ab 70 Jahren nach 30 Beitragsjahren Bei Verminderung der Arbeitsfähigkeit um 2/3 nach fünf Jahren Beitragszahlungen Leistungen: Rente errechnet sich aus Versicherungsdauer und bisherigem Lohn. Invalidenrente 1/3 des bisherigen Durchschnittslohnes

5 Ergebnisse 4,7 Millionen Arbeitskräfte waren nun versichert
Soziale Absicherung der Arbeiter als Aufgabe des Staates Vorbild für andere europäische Staaten Kritik der Sozialdemokraten und Arbeiter-bewegung, die die Gesetze nicht als Ersatz für politische Reformen akzeptierten. Liberalen kritisierten die Gesetze als zu arbeiterfreundlich und verborgenen „Staats-sozialismus“

6 Quellen: www.dhm.de www.geschi.de www.erziehung.uni-giessen.de


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