Vermietung und Verpachtung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Erneuerbare Energie Sonnenenergie Photovoltaikanlagen (Solarstrom)
Advertisements

Umsatzsteuer Finanzamt Bernkastel-Wittlich.
Übung 12: Lösung Übung 1: Berechnung:
Erstellen Sie eine Gewinn und Verlustrechnung
6. Umsatzsteuer Grundlagen
Steuern & Existenzgründung
Das System der Umsatzsteuer
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten
Neugründer Informationen
Die neue VOB 2009.
Steuerrecht.
Das System der Umsatzsteuer
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden
Beispiel 10: Das Ausscheiden von Anlagen
Übungen zur Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung.
Jahresendseminar Dezember 2012
Einheitliche Rechnungsformulare der Universität Heidelberg
Konto: Soll Haben Abschluss der Erfolgskonten Soll Haben Soll Haben
Öffnung des Arbeitsmarktes 2011
Das Umsatzsteuergesetz 1994
wer Fehler macht, zahlt 2 X
Problemfall Rechnungen
Umsatzsteuer Systemfolien Dozent Peter Lentschig
Pensionshaltung von Pferden Gesetzliche Grundlagen
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co.
D I E R E C H N U N G Eine Übersicht von Margarete Teglar-Steger.
ü Berechnung Abschreibungsbetrag ANSCHAFFUNGSWERT: € 1.000,00
Umsatzsteuer geregelt durch UStG 1994
DER AUFBAU DER UMSATZSTEUER - ALLPHASENSTEUER
Erstellt durch Universitätsverwaltung - Abteilung I
Steuern bei Veranstaltungen und Festen
und Jungunternehmerseminar Rechnungsparameter und BWA
Notwendige Verschlüsselungen
Von der Anbahnung bis zur Erfüllung von Kaufverträgen
Photovoltaikanlagen.
Belege... Rechnungen. Belege... Rechnungen Erstellt von: Alexandra Schreckhas ( )
Fahrplan durch das Rechnungswesen 1. Halbjahr 2014/15
Umsatzsteuer befreit (UStG § 4)
Umsatzsteuer Mehrwertsteuer
4.Voranschlag MFP 2015 bis 2019 Genehmigung mit gleichzeitigem Beschluss der Abgaben, der Abgabenhebesätze, Entgelte für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen,
Finanzwirtschaft.
EINNAHMEN/AUSGABEN RECHNUNG
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Herzlich Willkommen zum Kompaktlehrgang für die Gemeindepolitik in Salzburg 2015.
Umsatzsteuer = Allphasensteuer
Nach dem Empfänger der Steuern Nach der Abhängigkeit von
Umsatzsteuer.
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Grundstück in München Fall.
mit besonderer Berücksichtigung und Registrierkassenpflicht
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Fall 2: ARGE.
Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung)
Grundzüge des deutschen Steuerrechts Teilskript 2 - Umsatzsteuer
Umsatzsteuer Leitfaden
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Rechnungen.
K KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Wesentliche Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 für private Zimmervermietung.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
TIPP Kennen Sie Möglichkeiten die Energiesituation Ihrer Gemeinde hinsichtlich Effizienz zu „durchleuchten“? TIPP schließen Wussten Sie, dass.
Inhalt Stand: Umsatzsteuer-Training Grundstück in München Fall.
Umsatzsteuer.
Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«
Konto: Soll Haben Abschluss der Erfolgskonten Soll Haben Soll Haben
Rechnungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Lernkartei für Steuerfachangestellte Themengebiet: UStG
Normalwert- regelung § 4 Abs 9 UStG
Rechnungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Umsatzsteuer Leitfaden
 Präsentation transkript:

Vermietung und Verpachtung § 2 Abs 3 UStG fiktiver Betrieb gewerblicher Art Vermietung und Verpachtung iSd bürgerlichen Rechts Entgeltlichkeit einer Gebrauchsüberlassung Deckung der (laufenden) Betriebskosten (UStRL 2000 RZ 265) NICHT: Ankerkennungszins

Entgeltlichkeit einer Gebrauchsüberlassung – Mindestmiethöhe § 21 MRG - Wasser, Kanal Müll Betriebskosten: - Hausverwaltung (Zentralkosten inkl. Sachaufwand), - Schädlingsbekämpfung, Rauchfangkehrer - Beleuchtung, Versicherung, Hausbesorger - Öffentliche Abgaben f. Liegenschaft § 22 MRG Betriebskosten - anteilige Verwaltungskosten und Auslagen für Drucksorten sowie Buchungsgebühren gem § 15a Abs 3 Z 1 MRG § 23 MRG Betriebskosten Beiträge für Hausbesorgungsarbeiten (verteilt auf die vermietete Nutzfläche in m2) - Reinigungsgeräte und –mittel - Kosten für Beleuchtung der Hausbesorgerwohnung - SV-Beiträge und sonstige gesetzlich festgesetzte Beträge für Hausbesorger - Abfertigungskosten für den Hausbesorger § 24 MRG Wartung, Erhaltung und Betrieb von Betriebskosten der - Waschgeräten (Waschküche) Aufzügen Sonderanlagen: - Nebenleistungen: z.B. Lieferung von Fernwärme, Wärmeversorgungsanlagen zuzüglich: - Sicherheitspolster Summe: = Entgelt für Gebrauch der Bestandssache (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer) Anteiliger Liegenschaftswert: 1,5 % des Wertes im Zeitpunkt der Einbringung Jahresbetrag Anteilige Abschreibungskosten: Planmäßige lineare Abschreibungen der Herstellungskosten des Gebäudes Jahresbetrag (abzüglich erhaltener Bedarfszuweisungen) bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 67 Jahren (Afa-Satz 1,5 %).

Vorsteuerabzug Amtsgebäude Einnahmen Hoheits- : Unternehmensbereich Buchungszeilen Zeitliche Erfassung % H % U

Vorsteuerabzug Amtsgebäude Ausgaben im Jahr 2005: Sanierung Amtsgebäude € 1,2 Mio. ( € 200.000,- VSt) laufender Aufwand € 60 TS ( € 10.000,- VSt) Vorsteuerabzug im Jahr 2005: Amtsgebäude „dient“ dem Unternehmensbereich bspw. zu 36% : Von den Vorsteuern iHv € 210.000,- können € 75.600,- geltend gemacht werden Positive Vorsteuerkorrektur in Folgejahren möglich!

Umsatzsteuer Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG 1994 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers 2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt. Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden (zB Lebensmittellieferungen), genügt die Angabe des Abrechnungs- zeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt; 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 4) und den anzuwendenden Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt; 6. den auf das Entgelt (Z 5) entfallenden Steuerbetrag. (20 % USt)  

Umsatzsteuer Weiters hat die Rechnung folgende Angaben zu enthalten: - das Ausstellungsdatum; - eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird; - soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. (BGBl I 2003/71 ab 1.1.2003)

Umsatzsteuer Rechnungsmerkmale für Rechnungen bis 150,00 Euro Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150,00 Euro nicht übersteigt, genügen neben dem Ausstellungsdatum folgende Angaben: 1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung; 3. der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt; 4. das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und 5. der Steuersatz.

Grundsteuer Grundsteuergesetz 1955 Abgabentypus Ausschließliche Gemeindeabgabe bundesgesetzlich geregelt Gemeinderatsbeschluss: ja Hebesatz Verordnung: nein Grundsteuergesetz 1955 Steuergegenstand: Inländischer Grundbesitz - land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Grundvermögen - Betriebsvermögen Nicht besteuert werden: Grundbesitz - der öffentlichen Hand für öffentlichen Gebrauch - der Gesellschaft vom Roten Kreuz - der Feuerwehren - der Kirchen Bemessungsgrundlage: Einheitswert – Finanzamt Steuermessbetrag – Finanzamt Höhe der Abgabe: Hebesatz im Ausmaß bis zu 500 % (Finanzausgleich) - Gemeinderat Abgabenerklärungen: EW-Erklärung Abgabepflichtiger und Steuerschuldner: Eigentümer der Liegenschaft

Energieabgabevergütung Beispiel ABA Vom Unternehmen getätigte Umsätze 182.517 An das Unternehmen erbrachte Umsätze 114.821 Nettoproduktionswert 67.696 Berechnung Vergütung kWh: 124.168 x 0,015 EA 1.862,52 Nettoproduktionswert: 67.696 x 0,005 -338,48 Elektrische Energie: 124.168 kWh x 0,0005 -62,08 Zwischensumme 1.524,04 Abzüglich allgemeiner SB 400,00 Vergütungsbetrag 1.124,04 SB 1 SB 2