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Veröffentlicht von:Anne-marie Karsch Geändert vor über 11 Jahren
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Steuerberater München Team Härtl präsentiert: - Erneuerbare Energien – - Photovoltaik -
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Erneuerbare Energie Sonnenenergie Photovoltaikanlagen (Solarstrom)
Steigendes Umweltbewusstsein, knapper werdende Rohstoffe sowie steigende Energiekosten machen die Nutzung erneuerbarer Energie bei jedem Hausbau oder bei geplanten Sanierungen zum Thema. Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft: Sonnenenergie Photovoltaikanlagen (Solarstrom) Wasserkraft Geothermie Deponiegas Windenergie Biomasse
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Erneuerbare Energie Photovoltaikanlage
Mit Hilfe von Solarzellen wird Sonnenlicht in elektrischen Strom umgewandelt. Je nach Anlagengröße wird mehr Strom erzeugt, als für ein Eigenheim verbraucht wird. Die gewonnene Energie kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Für Anlagen, die nach dem in Betrieb genommen wurden bzw. werden, gilt das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) Somit sind die Netzbetreiber verpflichtet, den hieraus erzeugten Strom anzunehmen und mindestens in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu vergüten.
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Erneuerbare Energie Gesetzliche Grundlagen
das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 beschlossen im Jahr 2004 überarbeitet und an das geltende EU-Recht angepasst umfassende Überarbeitung im Jahr 2009 mit dem Ziel erneuerbare Energie in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 30 % zu erhöhen Gesetz Anlagen, die in Betrieb genommen wurden EEG 2000 bis zum EEG 2004 ab dem bis EEG 2009 ab dem EEG 2010 ab dem
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Erneuerbare Energie Photovoltaikanlage
Vorteile der Photovoltaikanlage unabhängig von Energieimporten wie Öl und Gas staatliches Förderungsprogramm Strom kann ins Netz eingespeist werden (Einspeisevergütung) Kosten für die Anlage können steuerlich geltend gemacht werden geringer Wartungsaufwand klimafreundlich, umweltbewusst
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Erneuerbare Energie Netzeinspeisung
Der erzeugte Strom wird nicht vom Anlagenbetreiber verbraucht, sondern in das Netz des örtlichen Stromversorgers eingespeist und vom Netzanbieter vergütet (Einspeisevergütung). Einspeisevergütung Vergütung hängt von der Größe und Art der Photovoltaikanlage ab. je kleiner die Anlage, umso höher die Vergütung für eine Kilowattstunde Anlagen an bestehenden Gebäuden erhalten eine höhere Vergütung als Freiflächenanlagen Die Einspeisevergütung, die bei Inbetriebnahme gilt, ist für die nächsten 20 Jahre garantiert
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Installierte Anlagenleistung
Erneuerbare Energie Einspeisevergütung * Quelle: (Stand November 2011) Netzeinspeisung Installierte Anlagenleistung Inbetriebnahme bis 30 KWP bis 100 KWP bis 1000 KWP über 1000 KWP ab Sonderkürzung 13 % 34,05 Cent/KWh 32,89 Cent/KWh 30,65 Cent/KWh 25,55 Cent/KWh ab Sonderkürzung um 3 % 33,03 Cent/KWh 31,41 Cent/KWh 29,73 Cent/KWh 24,79 Cent/KWh ab Degression von 13 % 28,74 Cent/KWh 27,33 Cent/KWh 25,86 Cent/KWh 21,56 Cent/KWh ab *Degression von 15% 24,43 Cent/KWh 23,23 Cent/KWh 21,98 Cent/KWh 18,33 Cent/KWh
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Erneuerbare Energie Eigenverbrauch
Durch die Änderung des EEG lohnt es sich auch den Strom aus der Photovoltaikanlage selbst zu nutzen. Voraussetzung der Begünstigung bei Eigenverbrauch die Anlage muss sich an oder auf einem Gebäude befinden die Leistung darf maximal 500 KW betragen die Anlage verfügt über einen Netzanschluss
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Installierte Anlagenleistung
Erneuerbare Energie Vergütungssatz für den Eigenverbrauch Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch errechnet sich aus der für die jeweilige Anlage geltenden Vergütung für die Netzeinspeisung. Davon wird immer ein fester Betrag abgezogen Abzug bis 30% Eigenverbrauch: 16,38 Cent/KWh Abzug ab 30% Eigenverbrauch: 12,00 Cent/KWh Eigenverbrauch Installierte Anlagenleistung Inbetriebnahme bis 30 KWP bis 100 KWP bis 30 % ab 30 % ab 16,65 Cent/KWh 21,03 Cent/KWh 15,04 Cent/KWh 19,42 Cent/KWh ab 12,36 Cent/KWh 16,74 Cent/KWh 10,95 Cent/KWh 15,33 Cent/KWh Ab * 8,05 Cent/KWh 12,43 Cent/KWh 6,85 Cent/KWh 11,23 Cent/KWh * Stand November 2011
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Vorteil bei Eigenverbrauch (netto) pro KWh
Erneuerbare Energie Beispiel: Vom Anlagenbetreiber wird der erzeugte Strom selbst verbraucht (es wird kein Strom aus dem Netz bezogen). Der Betreiber hat eine Anlage bis zu 30 KW die zum in Betrieb genommen wird Verbrauch weniger als 30 % Verbrauch für den Anteil mehr als 30 % Vergütungssatz für Eigenverbrauch (netto) pro KWh 8,05 Cent 12,43 Cent nicht bezahlter Haushaltsstrom (netto) pro KWh 20,00 Cent Summe (netto) pro KWh 28,05 Cent 32,43 Cent Vergütung bei Netzeinspeisung (netto) pro KWh 24,43 Cent 24,43 Cent Vorteil bei Eigenverbrauch (netto) pro KWh 03,62 Cent 08,00 Cent
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Steuerrechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen
Wird der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet, handelt es sich hierbei um gewerbliche Einnahmen und der Anlagenbetreiber gilt somit als Unternehmer. Einkommensteuer der Anlagenbetreiber muss in seiner Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung durchführen Umsatzsteuer werden mehr als 50 % des erzeugten Stroms eingespeist, ist der Anlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig Gewerbesteuer Gewerbesteuer entsteht, wenn der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit mehr als Euro pro Jahr beträgt
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Steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten
lineare Abschreibung jährlich 5 % über 20 Jahre Bemessungsgrundlage Anschaffungs- und Herstellungskosten Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung/Herstellung oder in den darauffolgenden vier Jahren insgesamt 20 % der Anschaffungskosten zusätzlich der linearen Abschreibung Voraussetzung: Es wird nicht mehr als 10% des Stroms für private Zwecke verwendet Investitionsabzugsbetrag Möglichkeit bis zu 40 % einer geplanten zukünftigen Anschaffung gewinnmindernd abzusetzen (soweit die Voraussetzungen zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrag erfüllt sind) Die Degressive Abschreibung kann für Investitionen ab 2011 nicht mehr beansprucht werden.
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Besonderheiten bei der Umsatzsteuer
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt der Umsatzsteuer Anders als bei der Einkommensteuer kann eine Person bei der Umsatzsteuer nur einmal Unternehmer sein alle Umsätze aus der Photovoltaikanlage und aus anderen „selbständigen“ Tätigkeiten werden in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuerjahreserklärung zusammengefasst Umsätze als „Kleinunternehmer“ steuerfrei zu lassen ist abhängig davon, ob der Grenzwert von Euro im vorangegangen Kalenderjahr überschritten wurde und im laufenden Kalenderjahr Euro voraussichtlich nicht übersteigt Vorsteuerabzug die auf den Kauf einer Photovoltaikanlage zu entrichtende Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden ändert sich das Nutzungsverhältnis gegenüber dem Jahr, in dem der Vorsteuerabzug erstmalig beansprucht wurde, ist laut § 15a UStG eine Korrektur erforderlich
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Ermittlung der Anschaffungskosten
Vorsteuerabzug Beispiel: Ermittlung der Anschaffungskosten Anschaffungskosten brutto Euro - in Rechnung gestellte Vorsteuer Euro = Anschaffungskosten netto Euro
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Investitionsabzugsbetrag optimal ausgenutzt
Beispiel: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinn- mindernd ansetzen, sofern diese die Anschaffung neuer oder gebrauchter beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens planen. 2011 zu versteuerndes Einkommen Euro Solaranlage in Planung, Nettoanschaffungspreis davon 40 % Investitionsabzugsbetrag Euro tatsächlich zu versteuerndes Einkommen Euro 2012 Bemessungsgrundlage für lineare Abschreibung von 5 % Euro AfA 3.000 Euro Sonder-AfA 20 % von Euro Abschreibung gesamt Euro
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Ermittlung der Einkünfte
Beispiel: Ermittlung der Einkünfte (Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb) durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben: a) Betriebseinnahmen: Zahlungen des Netzbetreibers (netto) + vereinnahmte Umsatzsteuer + vom Finanzamt erstattete und verrechnete Umsatzsteuer = Summe Betriebseinnahmen c) Gewinn: Summe Betriebseinnahmen - Summe Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust b) Betriebsausgaben: Absetzungen für Abnutzung + gezahlte Vorsteuerbeträge + an das Finanzamt gezahlte ggf. verrechnete Umsatzsteuer + Schuldzinsen + sonstige Betriebsausgaben (Instandhaltungskosten, Versicherung …) = Summe Betriebsausgaben
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Erneuerbare Energie Photovoltaik auf Betriebsgebäuden – Sonderregelung bei Netzeinspeisung solche Solaranlagen gelten als eigenes Wirtschaftsgut und müssen vom Gebäude unabhängig abgeschrieben werden bei Einspeisevergütung handelt es sich um Einnahmen aus Gewerbebetrieb, unabhängig von der Tätigkeit eines Unternehmens Zusammenstellung der Umsätze müssen für die Solaranlage separat erstellt werden
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Erneuerbare Energie Förderprogramme
gegenwärtig fördert die KfW Photovoltaikanlagen mit ihrem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ durch langfristige zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren steuerliche Förderung bei energetischer Sanierung für Vermieter und Besitzer eigengenutzter Häuser oder Eigentumswohnungen
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Erneuerbare Energie Wir prüfen für Sie, ob sich die Investition in eine Photovoltaik-Anlage an Ihrem Gebäude lohnt.
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Erneuerbare Energie Unsere Leistung für Sie
Unterstützung bei Finanz- und Investitionsentscheidungen Erstellung der Einkommensteuererklärung inkl. der Anlagen EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Anlage G (Einkünfte aus Gewebebetrieb bzw. selbständiger Tätigkeit) monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärung Erstellung der Gewerbesteuererklärung
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Erneuerbare Energie Wir beobachten für Sie das aktuell laufende Recht und informieren Sie regelmäßig über Neuerungen BFH: Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage BFH, Pressemitteilung Nr. 90/11 vom zu den Urteilen XI R 29/09, XI R 21/10 und XI R 29/10 vom Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung Bundesregierung, Pressemitteilung vom , Bundesrat, Pressemitteilung vom Koalition setzt energetische Gebäudesanierung mit Änderungen durch Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom (LEXinform Dok.-Nr ) Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird begrüßt Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom (LEXinform Dok.-Nr )
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Photovoltaik oder Blockheizkraftwerk – lohnende Investitionen?
Erneuerbare Energie Informationen für Sie zum Mitnehmen Mandanten-Info „Photovoltaik oder Blockheizkraftwerk – lohnende Investitionen? TRIALOG Ausgabe 02/2011 Mandanten-Info Photovoltaik oder Blockheizkraftwerk – lohnende Investitionen? Fehlt noch Titelblatt
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Meine Team und ich stehen Ihnen
Haben Sie Fragen? Meine Team und ich stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
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Erneuerbare Energie Aktuelle Urteile – Informationen
LEXinform-Dokumente Photovoltaikanlage – Lexikon des Steuerrechts, Dok.-Nr Photovoltaikanlage, Anschaffung – Lexikon Rechnungswesen, Dok.-Nr Photovoltaikanlage, Abschreibung – Lexikon Rechnungswesen, Dok.-Nr Unternehmereigenschaft und Besteuerung beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom (Photovoltaikanlagen), Dok.-Nr , Dok.-Nr weitere Links zum Thema
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