5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Dr. Fritz Kroiss, ÖKOBÜRO: Parteistellung anerkannter Umweltorganisationen.

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5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Dr. Fritz Kroiss, ÖKOBÜRO: Parteistellung anerkannter Umweltorganisationen und Öffentlichkeitsbeteiligung im IPPC - Verfahren

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Aarhus Konvention und EU Vorgaben Art. 6 der Aarhus Konvention Richtlinie 2003/35/EG zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 26. Mai 2003 Umsetzung der RL in nationales Recht bis 25. Juni 2005 Zahlreiche Gesetzesnovellen in Österreich erforderlich

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie UVP Novelle 2004 Parteistellung (vorab) anerkannter Umweltorganisationen in allen (auch vereinfachten) UVP-Verfahren. Anerkennung durch Bescheid des Lebensministeriums im Einvernehmen mit dem BMWA Erhebung von Einwendungen im konkreten Verfahren

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie GewO – Novelle 2005 Neuer § 356b Abs 7 Z 1: Gem. UVP-G anerkannte Umweltorganisationen haben Parteistellung, wenn sie während der Auflagefrist schriftliche Einwendungen erhoben haben Gleiche Rechte auch für ausländische Umweltorganisationen bei Gegenseitigkeit

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Anerkannte Umweltorganisationen Österreichweite oder bundesland- bezogene Anerkennung Zum Organisationen anerkannt, darunter ÖKOBÜRO, WWF, Greenpeace, GLOBAL 2000, jeweils österreichweit Noch kaum Erfahrungen

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Rechtsmittel der NGOs UVP-G: Berufung an den Umweltsenat Beschwerdebefugnis an VwGH/VfGH im UVP-G detailliert geregelt GewO: Berufung an den UVS (§ 359a GewO, § 67h AVG) In IPPC Verfahren aufgrund der GewO keine NGO-Beschwerde an VfGH/VwGH in materiellrechtlichen Fragen

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Öffentlichkeitsbeteiligung Jedermann - Stellungnahmerecht zum Genehmigungsantrag (§ 356 a): –Bekanntmachung in zwei im Bundesland weit verbreiteten Tageszeitungen und auf der Internetseite der Behörde –Auflage der Genehmigungsantrages mindestens 6 Wochen –Jedermann kann Stellung nehmen

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Öffentlichkeitsbeteiligung II Öffentliche Auflage der Genehmigungsentscheidung: Information der Bevölkerung über Tageszeitungen und Internetseite der Behörde Auflagefrist mindestens 6 Wochen Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen?

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Andere Materiengesetze Mit der GewO Novelle 2005 wurden auch das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K) und das MinroG geändert (parallele Bestimmungen) AWG bereits parallel mit der UVP-Novelle 2004 geändert (Umweltorganisationen: § 42 Abs 1 Z 13) Bundesländer ??

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Altanlagenanpassung Bis müssen Altanlagen die erhöhten Anforderungen an IPPC Anlagen erfüllen (§ 81c i.V.m § 77a GewO) Trifft der Anlageninhaber aus eigenem keine hinreichenden Maßnahmen, hat die Behörde solche mit Bescheid anzuordnen (§ 81b Abs 1) NGOs werden die Altanlagenanpassung genau verfolgen

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Erwartungen an die Praxis Umweltorganisationen: Unterschiedliche Organisationen – unterschiedliche Tätigkeitsgebiete Tendenziell stehen bei der Verfahrensbeteiligung UVP – Vorhaben mit großer Raumwirksamkeit (Straßen, EKZs, Schigebiets-Ausbauten, Kraftwerke) im Zentrum des Interesses IPPC-Vorhaben eher für Anrainer ein Thema

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie Wünsche Zentrale Datenbank über IPPC-Verfahren (beim UBA?): Aufgrund der Vielzahl an Bezirksverwaltungsbehörden sonst kein Überblick möglich Zumindest Veröffentlichung auch auf der Homepage des Landes Wie erfährt das ÖKOBÜRO sonst von einem Verfahren etwa der BH Tamsweg?

5 Jahre IPPC-Richtlinie in Österreich Dienstag, 11. Oktober 2005 Haus der Industrie ÖKOBÜRO Umweltrechtsservice Das ÖKOBÜRO bietet ein Umweltrechtsservice für NGOs und Bürgerinitiativen – Umweltrechts-Newsflash Aufbereitung komplizierter Gesetzesmaterien Beantwortung von Anfragen