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Veröffentlicht von:Agnethe Wichmann Geändert vor über 10 Jahren
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1 Entwurf der EU – DienstleistungsRL – Gefahr der Aushöhlung von Umweltstandards? Dr. Fritz Kroiss, ÖKOBÜRO 20. Mai 2005
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2 Was macht das ÖKOBÜRO? Koordinationsstelle von 13 österreichischen Umweltorganisationen Mitglieder sind WWF Österreich, 4 Pfoten, GLOBAL 2000, Greenpeace CEE, VCÖ, Forum Wissenschaft und Umwelt, etc. Unsere Aufgabe: Servicestelle für unsere Mitgliedsorganisationen, Umweltrechts- service, Weiterbildungsprogramm, etc.
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3 Hintergrund EG/EU hat sich seit ihrer Gründung auch einen Binnenmarkt für Dienstleistungen vorgenommen Konnte bisher nur fragmentarisch verwirklicht werden Jetzt Versuch, mit einer radikalen Richtlinie als Brechstange die abgeschotteten Märkte aufzubrechen
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4 Beispiel: Bauwirtschaft Welche bautechnischen Bestimmungen gelten für das Projekt eines portugiesischen Generalunternehmers, der in Österreich z. B. für einen Gewerbepark von der Planung bis zur Übergabe verantwortlich zeichnet? Die der Wiener Bauordnung oder die einer portugiesischen Bauordnung?
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5 Beispiel: Bauwirtschaft II Ggf. muss die Wiener Baubehörde die Einhaltung portugiesischer Bauvorschriften überwachen Fleckerlteppich unterschiedlichster Regelungen verunmöglicht effektive Kontrolle durch österr. Behörden Gefährdungen von Umwelt und Gesundheit sind die Folge
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6 Weitere Beispiele Bestimmte Krebs erregende künstliche Mineralfasern dürfen in D nicht zu Zwecken der Wärmedämmung im Hochbau verwendet werden. Einem Dienstleister aus einem anderen Herkunftsland, in dem dieses Verbot nicht besteht, wäre dies jedoch erlaubt. Die Verwendung von Methylenchlorid als Abbeizmittel für Farben ist in Ö verboten. Ein deutscher Maler (Dienstleister) dürfte den Stoff für den genannten Zweck in Österreich verwenden
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7 Grundprobleme Ähnlicher Ansatz, wie das GATS: Mitnecessity tests sollen bestehende innerstaatliche Regeln scheibchenweise abgebaut werden Liberalisierung ohne Harmonisierung: Es wird verabsäumt, europäische Mindeststandards zu definieren Herkunftslandprinzip kann bei derzeitiger Situation nicht funktionieren
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8 Herkunftsland- prinzip? Zuerst Voraussetzungen für Herkunftslandprinzip schaffen durch Europäisches Verwaltungskooperations- Übereinkommen: –Einheitliche Regeln für Zustellungen –Regelung der Rechtshilfe im Verwaltungsbereich
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9 Lösungsansätze Keine allgemeine Anwendung des Herkunftslandprinzips, sondern mit Positivliste Bereiche definieren, für die Herkunftslandprinzip gilt Allgemeines Widerspruchsrecht des Ziellandes gegen Tätigwerden des ausländischen Anbieters aus öffentlichem Interesse
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10 Ausnahmen Widerspruchsgründe entsprechend Entwurf EP – Ausschussbericht Binnenmarkt und Verbraucherschutz vom 8.4.2005: Sozialpolitik, Verbraucherschutz, Umweltschutz, Volksgesundheit Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung soll keine Anwendung auf nationale Umweltschutzvorschriften finden
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11 Forderungen Klare Regelung, dass Standort bezogene Genehmigungsverfahren (UVP, Betriebsanlagen, Wasserrecht, etc.) nicht in Frage gestellt werden können Ausnahme für Berufsrecht der Umweltdienstleistungen (z.B. Gefahrguttransport, Abfallsammler- Befugnis)
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12 Wie weiter? EU – Kommission soll detaillierte Branchenstudien in Auftrag geben, die PROs und CONs für jede Branche darstellen Auch Österreich soll Studien zur Folgenabschätzung erstellen, um Sachargumente zur Hand zu haben. Information der Öffentlichkeit NGOs, Kommunen und Interessenvertreter müssen weiter aktiv am Thema dran bleiben
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13 Kontakt Dr. Fritz Kroiss ÖKOBÜRO – Koordinationsstelle Österreichscher Umweltorganisationen Volksgartenstraße 1, 1010 Wien Tel. 524 93 77 fritz.kroiss@oekobuero.at www.oekobuero.at
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