TV-L Neues Tarifrecht bei den Ländern öD

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 Präsentation transkript:

TV-L Neues Tarifrecht bei den Ländern öD Informationen zum Tarifabschluss 19.05.2006 mit der TdL

Untere Entgeltgruppen werden besser gestellt. Nach 14 Wochen Streik – seit 80 Jahren der längste Streik im öD - haben wir ein Ergebnis Untere Entgeltgruppen werden besser gestellt. In den Streikbereichen gibt es in der Regel keine Verlängerung Verhandlungergebnis ist ein Kompromiss und auch sehr komplex

1. Neues Tarifrecht TV-L Ab 1.11.2006 gibt es auch für die Beschäftigten der Länder ein neues Tarifrecht mit dem TV-L Dieser löst den BAT und den MTArb ab Der TV-L ist im wesentlichen mit dem TVöD identisch. Damit haben wir wieder ein gemeinsames Werk im öD Die Überleitung muss nunmehr im Detail geregelt werden. Mit dem TV-L fallen für künftige Veränderungen keine Familienbezogene Bestandteile (Kinder-/ Sozial-zuschläge) mehr an. Bis zum 31.12.06 geborene Kinder werden noch berücksichtigt

Entgelttabelle TV L ab 1.11.06

Überführung in den TV-L

2. Neue Arbeitszeit AZ wird länderspezifisch ab 1.11.06 erhöht. Durchschnittliche AZ in den „alten Bundesländer ist dann 39,22 Std. Länderspezifisch wird die durchschnittliche AZ der Tarifbeschäftigten zum Stand 1.1.06 berechnet und festgelegt und um 0,4 Std. erhöht Beschäftigungsbereiche (in der Regel Streikbetriebe wie Theater, Unikliniken, SM ..) werden in die AZ- Erhöhung nicht einbezogen (bleiben also bei 38,5 Std.) AZ für die übrigen Beschäftigungsbereiche erhöht sich entsprechend, damit die durchschnittliche AZ im Land erreicht wird (laut Info FM 39,94 Std.) TV über AZ ist frühestens zum 31.12.07 kündbar

Übersicht der länderspezifischen Arbeitszeit

2. Neue Arbeitszeit 38,5 Std. 42,0Std. 39 Std. 40 Std. 41 Std. Durchs. AZ Bayern 39,33Std. Neue AZ in Bayern 39,33Std.+ 0,4 Std. 39,73 Std. 38,5 Std. 42,0Std. Tatsächl. AZ in Bayern z.B. Ämter????. Durchs. AZ 39,22 Std. Tatsächl. AZ in SM, AM, Theater, Unikliniken ... 39 Std. 40 Std. 41 Std.

3. Jahressonderzahlung Das bisherige Weihnachts- und Urlaubsgeld wird durch die Jahressonderzahlung abgelöst Ab 2007 erhalten alle Beschäftigten wieder eine Sonderzahlung Sonderzahlung ist gestaffelt Übergangsregelungen für 2006 -2008

Regelungen zu den Jahressonderzahlung 1 Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis am 30.6.03 bereits bestanden hat, und für die die Nachwirkung gilt erhalten 2006 neben dem Urlaubsgeld im Nov. eine Sonderzuwendung nach der nachfolgenden Tabelle Ab 2007 erhalten die Beschäftigten auf der Maßgabe dieser Tabelle die jährliche Sonderzahlung Diese Regelung zur Sonderzahlung kann erstmalig zum 31.12.08 in Bayern gekündigt werden

Regelungen zu den Jahressonderzahlung 2 Beschäftigte die keine Nachwirkung haben, erhalten 2006 nichts zusätzliches 2007 erhalten diese mindestens 50% der Sonderzahlung aus der Tabelle Ab 2008 erhalten diese Beschäftigten die volle Sonderzahlung

3. Einkommenserhöhung durch Einmalzahlungen in 2006 + 2007 Einmalzahlungen wurden wie folgt vereinbart

3. Einkommenserhöhung durch tabellen-wirksame Gehaltserhöhung Im TV-L wurde eine tabellenwirksame um 2,9% ab 1.1.08 mit einer Laufzeit von 12 Monaten vereinbart.

Tariffierung der Ärzte Besondere Regelung für die Ärzte AZ 42 Std. mit Lohnausgleich Neue Reglung für Bereitschaft Eigene Tabelle TdL wollten Abschluss mit ver.di

Maßreglungsklausel Die Beschäftigungsverhältnisse aller am Arbeitskampf Beteiligten werden fortgesetzt. Jede Maßregelung von Beschäftigten aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Tarifrunde 2006 unterbleibt bzw. wird rückgängig gemacht. Insbesondere bestehen gekündigte Arbeitsverhältnisse fort, Abmahnungen und Ermahnungen werden zurückgenommen die Teilnahme am Streik für die Erfüllung von Ansprüchen oder Anwart-schaften ist nicht schädlich. Die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen führt nicht zu einer Kürzung der Entgeltfortzahlung und der Sonderzahlung. Soweit Resturlaub wegen der Beteiligung an Arbeitskampfmaßnahmen nicht mehr genommen werden konnte, wird dieser über den 30. April 2006 hinaus übertragen.  Der Arbeitgeber erbringt die (Altersteilzeit-) Wertguthaben für die in Folge von Arbeitskampfmaßnahmen ausgefallene Arbeitszeit (Ausfallzeit). Für das Altersteilzeitverhältnis gilt die Ausfallzeit als geleistete Arbeitszeit. Eine Kürzung des Erhöhungsbetrages wegen Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen findet in keinem Falle statt. Die im Zusammenhang mit dem Arbeitskampf gezeigten Verhaltensweisen von Beschäftigten werden arbeitsrechtlich nicht weiterverfolgt. Im Zusammenhang mit den vorstehenden Ziffern entstandene Vorgänge werden aus den Personalakten entfernt und vernichtet.

Sonstiges Bundestarifkommission hat am Samstag, 20.5.06 dem Verhandlungsergebnis mit 75 ja 13 nein zugestimmt. aus Bayern einstimmige Zustimmung Jetzt haben die Mitglieder das Wort. Urabstimmung bei den Streikbetrieben in dieser Woche.

Bewertung tarifloser Zustand bei den Ländern beendet Streik hat sich gelohnt, da die Länderarbeitgeber ihr Ansinnen Keine Urlaubs- und Weihnachtsgeld AZ von 42 Stunden Tabellen absenken Frage ob überhaupt T V wirkt konnte abgewendet werden Streikbereiche wurden nicht bestraft

Nur gemeinsam sind wir stark! Wie stark ist die Gewerkschaft? Nur gemeinsam sind wir stark!

Diskussion und offene Fragen ?