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Veröffentlicht von:Aleit Kesling Geändert vor über 11 Jahren
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Elterngeld
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- Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen
Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen
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- Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen
Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Merle Pepmeier stellvertr. Leiterin Elterngeld Amt für soziale Sicherung und Integration
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- Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen
Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Merle Pepmeier stellvertr. Leiterin Elterngeld Amt für soziale Sicherung und Integration
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Amt für soziale Sicherung und Integration
Historie Bis 2006 Erziehungsgeld / ab 2007 Elterngeld Zuständigkeit des Landes / der Versorgungsämter bis zum Die Landeshauptstadt Düsseldorf übernimmt die Aufgabe zum Amt für soziale Sicherung und Integration
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Elterngeld in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf
10 Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen für ca Anträge pro Jahr Für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger zahlt der Bund jährlich rund 44 ,6 Millionen Euro Amt für soziale Sicherung und Integration
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Amt für soziale Sicherung und Integration
Voraussetzungen Eltern mit Wohnsitz in Deutschland / mit deutschem Arbeitgeber Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 30 Stunden-Woche) Amt für soziale Sicherung und Integration
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EU-Bürger/EU-Bürgerinnen
Grundsätzlich gilt: Elterngeldanspruch für Personen, die sich in Deutschland aufhalten und eine Freizügigkeitsbescheinigung besitzen Ausnahme: vergleichbare Leistungsansprüche im EU Ausland Evtl. Elterngeldanspruch, wenn ein deutsches Arbeitsverhältnis besteht, der Wohnort aber im Ausland ist. Auch bei Entsendung ins Ausland besteht ein Elterngeldanspruch Amt für soziale Sicherung und Integration
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Nicht EU-Bürger/EU-Bürgerinnen
Grundsätzlich gilt: ein auf Dauer angelegter Aufenthalt und eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis !!!! Dann besteht ein Anspruch auf Elterngeld !!!! Amt für soziale Sicherung und Integration
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Amt für soziale Sicherung und Integration
Höhe des Elterngeldes ca. 65% des letzten Nettogehaltes während der Bezugszeit Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung es besteht Krankenversicherungsschutz für Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Sockelbetrag von 300 Euro für Personen ohne Erwerbseinkommen Maximalbetrag als Lohnersatzleistung Euro Amt für soziale Sicherung und Integration
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Amt für soziale Sicherung und Integration
Bezugsmöglichkeiten Elterngeld kann maximal bis zum 14. Lebens-monat in Anspruch genommen werden Anspruch auf maximal 12 Monate, wenn nur ein Elternteil bezieht wenn kein realer Einkommensverlust vorliegt Anspruch auf maximal 14 Monate, wenn Vater und Mutter gemeinsam Elternzeit beanspruchen und realen Verdienstausfall haben für Elternteile mit alleinigem Sorgerecht und realem Verdienstausfall Amt für soziale Sicherung und Integration
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Amt für soziale Sicherung und Integration
Bezugsmöglichkeiten Seit Anfang 2009 müssen mind. 2 Monate in Anspruch genommen werden Zu beachten: Es sind immer volle Lebensmonate zu beantragen Amt für soziale Sicherung und Integration
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Besondere Hinweise zum Elterngeld
Lebensmonate können gemeinsam mit dem Partner im gleichen Zeitraum genommen werden Sofern möglich ist darauf zu achten, dass die Elternzeit in Lebensmonaten genommen wird Splittung in Monate mit und ohne Erwerbstätigkeit möglich Amt für soziale Sicherung und Integration
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Gesetzesänderung zum Absenkung des Elterngeldes auf ca. 65% des letzten Lohnes auch der Sockelbetrag von 300,00 Euro wird im AlG II angerechnet Kein Anspruch auf Elterngeld bei Einkommen von / Euro Amt für soziale Sicherung und Integration
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Zahlen / Daten / Fakten (01.01. bis 31.12.2011)
insgesamt 7037 Anträge: davon 5674 Anträge von Müttern (80,6%) davon 1363 Anträge von Vätern (19,4%) davon 3339 Bewilligungen Sockelbetrag 300 Euro davon Bewilligungen Höchstbetrag 1800 Euro davon 1591 Anträge von ausländischen Mitbürgern Ausgabevolumen 2011: rund 44,6 Millionen Euro Amt für soziale Sicherung und Integration
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit…
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