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Arbeit des Beamtenbundes BW:
Bezahlung Arbeit des BBW
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„Verständigung mit der Landesregierung“
1,5% zum : De facto 0,4% Weitere 1,4 % zum 1.8. bzw Nominal Ende ,9%, de facto 1,0 % (einfacher, mittlerer D.) bzw. 0,6 % (gehobener, höherer D.) Arbeitszeit, Deputate bis 2011 unverändert Jede Besoldungsanpassung wird auf Pensionäre 1:1 übertragen. Arbeit des BBW 2
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TVÖD-Ergebnis ( ): 2008 „durchschnittliche Lohnerhöhung um 5,1%“: Ab monatlich € 50,--, Ab lineare Anhebung um 3,1%. 2009: Anhebung zum um 2,8%. Januar 2009 alle: Einmalige Sonderzahlung € 225,-- „Sonderregelungen für besonders belastete Berufsgruppen in der Arbeitszeitfrage (Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe, Nahverkehr). Keine Ausweitung Leistungsbezahlung. Arbeit des BBW 3
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Forderung des BBW für die Landesbeamten (zum 1.1.2009):
Bewertung TVÖD: Ende 2008 haben TVÖD-Beschäftigte 5,1% mehr. Ende 2009 haben TVÖD-Beschäftigte 7,9% linear, insgesamt 8,7% mehr. Forderung des BBW für die Landesbeamten (zum ): Linear 8% und 200,-- Mindestbetrag Arbeit des BBW 4
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Begründung: Der Aufschwung muss auch bei den Beamtinnen und Beamten im Land ankommen. Richtungssignal für die Tarifbeschäftigten des Landes. Beamte sowie Versorgungsempfänger haben einen gesetzlichen Anspruch auf Anpassung der Besoldung und Versorgung an die allgemeine Einkommensentwicklung. In der gemeinsam unterzeichneten Verständigung vom hat die Landesregierung die Notwendigkeit, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Land attraktiv und leistungsgerecht zu erhalten und zu verbessern ausdrücklich anerkannt. Arbeit des BBW 5
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Untere Besoldungsgruppen: Sozialer Ausgleich geboten.
Beamtinnen und Beamten: Erheblicher Nachholbedarf aufgrund der Kürzungen und Nullrunden der letzten Jahre. Darüber hinaus: Wochenarbeitszeit 41 Stunden), Urlaubsgeld gestrichen und Sonderzuwendung („Weihnachtsgeld“) gekürzt. Zusätzlich: Allgemeine Belastungen durch Ökosteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie durch Steueränderungsgesetz 2007. Preissteigerungen bei Energie- und Lebensmittelpreisen (Inflationsrate ,6 %). Untere Besoldungsgruppen: Sozialer Ausgleich geboten. Arbeit des BBW 6
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Unterschiedliche Behandlung der Beschäftigtengruppen bei linearer Erhöhung.
Monatlicher Zuwachs (in mittleren Gehaltsgruppen) zum : TVÖD über 120 Euro, TV-L Plus von 2,9 % ( 70 Euro), Beamte Land 0,4 % (10 Euro). Des weiteren: Beamte 41-Stunden-Woche, Tarifbeschäftigte (Land) 39,5 Stunden. Arbeit des BBW 7
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Gemeinsame Tarifforderung von dbb-TU und verdi (8.12.08)
Erhöhung um 8%, Mindestbetrag 200,- €, Laufzeit bis Arbeit des BBW 8
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Gemeinsame Tarifverhandlungen von dbb-TU und verdi
Drei erfolglose Tarifverhandlungstermine in Potsdam: 19.1., und TVL macht kein ernst zu nehmendes Angebot Arroganz von Möllring Arbeitgeber-„Angebot“ am : 4,2% ab , Laufzeit bis Arbeit des BBW 9
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Verdi-Initiative: (14.02.09) Sockel 60,-- drei Schritte:
2,5% zum 1,6% zum und 1,1% zum Verdi dementiert Forderungsmodifikation, Abkehr von ursprünglicher, gemeinsamer, rein linearer Forderung mit Mindestbetrag.
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Kundgebung des BBW ( ) Arbeit des BBW 11
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Machtvolle Demonstration aus eigener Kraft:
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4500 Teilnehmer: Arbeit des BBW 13
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Gemeinsame Kundgebung (mit Verdi) am 27.02.09:
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Tarifeinigung Potsdam (1.März 2009)
Entgelterhöhung zum 1.März 2009: Monatlicher Sockelbetrag 40,-- Darauf ab lineare Erhöhung 3,0% Einmalzahlung für Januar und Februar 40,-- Wegfall der bislang undifferenziert ausgeschütteten Leistungsbezahlung (LOB) in Höhe von 1% (im Dezember 12% eines Monatsgehalts) Entgelterhöhung zum 1.März 2010: 1,2% Laufzeit bis Arbeit des BBW 15
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Frühjahr 2009: Wirtschaftliche Rahmendaten verschlechtern sich dramatisch
BBW bleibt bei seiner Forderung: Übernahme des zu erwartenden Tarifergebnisses TVL „Besoldungsplus für die Beamten“ Arbeit des BBW 16
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Kabinett beschließt Übernahme
(10.März 2009) Arbeit des BBW 17
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Umsetzung in BW lange nicht ‚konkret‘
Finanzminister erhält Auftrag, gesetzliche Regelung zu schaffen Offizielles Gespräch des BBW mit Finanzminister mehrfach anberaumt, immer wieder verschoben Arbeit des BBW 18
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Was machen die anderen Bundesländer ?
Vollständige Übernahme: Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen Wegfall des LOB-Anteils (Sockel monatlich 20,--): NRW, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Noch keine Entscheidung: Bremen, Sachsen-Anhalt Arbeit des BBW 19
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Außerhalb der TdL: Berlin: keine Erhöhung! Hessen:
Linear 3,0% ab , Linear 1,2% ab , Einmalzahlung 500,--€ Juni 2009 Arbeit des BBW 20
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Finanzminister erläutert Übertragung in BW:
- Echte 1.1-Anwendung (Einmalzahlung 40,--, ab monatl. Sockel 40,-- und 3,0%, ab ,2%) - Versorgungsempfänger anteilig - Kürzung der Versorgungserhöhung nur jeweils einmal in und 2010 Finanzminister erläutert Übertragung in BW: Arbeit des BBW 21
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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