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Veröffentlicht von:Michaela Kurzmann Geändert vor über 9 Jahren
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Pflegevollversicherung Diakonie ver.dient Tarifverträge
TV Soziales Pflegevollversicherung Diakonie ver.dient Tarifverträge
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„TV Soziales“ Damit ist nicht gemeint: Ein „Sozialtarif“ mit niedrigem Niveau Ein Tarifvertrag der alles umfasst: Krankenhäuser, Kitas, Altenpflege, Behindertenhilfe, Jugendhilfe etc. Gemeint ist: Ein Tarifvertrag, der trägerübergreifend verhandelt und abgeschlossen wird in Bereichen, die jetzt erhebliche Lohnunterschiede und geringe Tarifbindung aufweisen: z.B. Altenpflege
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Situation in Niedersachsen
Für viele Betriebe in der Krankenpflege, Behindertenhilfe, für viele Kitas und den Rettungsdienst gibt es noch Tarifverträge Beispiel: Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) Für die Meisten in der Altenpflege gibt`s aber keinen Tarifvertrag Dies gilt für fast alle privaten Pflegedienste und -einrichtungen Dies gilt auch für viele Beschäftigte der Wohlfahrtsverbände (DRK, Paritätischer….)
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Niedersächsische Rahmenbedingungen Beschäftigte in der Altenpflege
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Niedersächsische Rahmenbedingungen
Altenpflege (aus: Pflegestatistik 2011) Pflegesatz Niedersachsen: 2084,22€ Pflegesetz Bayern: ,06€ Pflegesatz BaWü: ,82€ (Pflegestufe 3 ohne Unterkunft und Verpflegung) Träger stationärer Altenhilfe: Freigemeinnützig: 39% Privat: % Kommunal: 2% Tarifbindung nur bei der AWO und Kommune und ganz frisch: bei der Diakonie
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Ausblick Seit klar ist, dass die Diakonie einen Tarifvertrag mit ver.di abschließt, werden die Verhandlungen eines „TV Soziales“ besser - TV Altenpflege konkret: Verhandlungen mit den Wohlfahrtsverbänden in Bremen: TV Altenpflege Verhandlungen mit den Wohlfahrtsverbänden in Niedersachsen: TV Altenpflege-Auszubildende Ziel: Allgemeinverbindlichkeit
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Ziel: gemeinsamer Tarifvertrag Altenpflege
Bessere Arbeitsbedingungen Kein Lohndumping Einheitliche Arbeitsbedingungen, mindestens bei den Inhalten: Lohntabelle, Urlaub, Zuschläge, Jahressonderzahlung, Arbeitszeit Ziel Niveau: TV öD Über das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit dann Geltung für die rund Beschäftigte in der Altenpflege in Nds.
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Pflegevollversicherung
Jetzt: „Teilkostenversicherung“ Leistungen der Pflegeversicherung sind begrenzt Rest muss eigenfinanziert werden bzw. durch die Kommune (Grundsicherung) Pflegevollversicherung Solidarische Finanzierung (Gegenmodel zu „Pflege-Bahr“) Beitragssatzerhöhung um 1% (solidarisch je 0,5% Arbeitgeber, 0,5% Arbeitnehmer/in)
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