Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr Tätertauglichkeit Möglichkeit der Mitverursachung (Beteiligung Abs. 5) Tathandlungsich.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Gesetzliche Bestimmungen zu
Advertisements

Klausur S 345 Strafrecht SS 2013
Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2008/2009
Wiederholung AG StrR I. Fallbearbeitung Bearbeitervermerk lesen Sachverhalt lesen Aufteilung Tatkomplexe / Personen Gliederung anlegen Sachverhalt in.
AG 14 Unterlassen.
Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau
Das Fahrlässigkeitsdelikt
Juristische Fakultät Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2012 – 6. Besprechungsfall – München, 29.
Juristische Fakultät Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester Besprechungsfall – München, 24.
RB über die Stellung des Opfers im Strafverfahren Allgemeine Zielsetzung: Allgemeine Zielsetzung: Hohes Schutzniveau für Opfer von Straftaten unabhängig.
Vom Verletzten zum Opfer Das Opfer am Rand des Verfahrens Das Opfer am Rand des Verfahrens Beschränkung auf Zeugenrolle Beschränkung auf Zeugenrolle Opfer.
Klausurenkurs Strafrechtsklausur vom
VL Besonderer Teil II Hubert Hinterhofer.
5. Besprechungsfall Übung im Strafrecht für Vorgerückte
Entwicklungen im Patentrecht
Kantonspolizei Strafbestimmungen des SVG Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall / Entwendung zum Gebrauch 12. November 2007.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT VERBREITEN MENSCHLICHER KRANKHEITEN (ART.231) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT GERINGFÜGIGE VERMÖGENSDELIKTE (ART.172 ter ) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Klausur S 425 Strafrecht WS 2013/14
Kurzfall 1 K und Z sind Brüder und konkurrieren schon lange um die Gunst des Vaters V. Als V altersbedingt stirbt, geraten K und Z in einen Streit um das.
Verkehrsdelikte, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Mobbing Folgen, Symptomen und die rechtliche Situation
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Überblick Wiederholung
法學德文名著選讀(一) Lektion 12 范文清 / 蕭雯娟. Text 1 Prüfungsschemata für strafrechtliche Übungsarbeiten Die folgenden Prüfungsschemata sind keine „vorfabrizierten“
Pistolenknauffall.
Überblick – Straßenverkehrsdelikte I
Klausur S 429 Strafrecht WS 2013/14
1 STRAFRECHT BT KURSMANIPULATION (ART.161 BIS ) Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Klausur Nr. 3 Strafrecht SS 2009
Klausur Nr. 2 Strafrecht SS 2009 Friedrich Toepel.
Klausur S 23 Strafrecht SS 2009 Friedrich Toepel.
Prof. Dr. Frank Saliger Übung im Strafrecht für Anfänger
Rechte & Pflichten TEIL – Rechtliche Sicht.
STRAFRECHT BT ANDERE DELIKTE GEGEN DIE VERFÜGUNGSMACHT ART.141, 141 bis, 144 StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT BRANDSTIFTUNG (ART.221) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
STRAFRECHT BT DER BETRUG Art.146 StGB
STRAFRECHT BT FAHRLÄSSIGE VERURSACHUNG EINER FEUERSBRUNST (ART.222)
STRAFRECHT BT DIEBSTAHL Art. 139 StGB
STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB
Vorlesung „Strafrecht II“ Sommersemester 2015 Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie.
STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Strafrecht BT Gefährdung des Lebens und der Gesundheit (Fortsetzung) Vorlesung vom 9. November 2009 HS 2009 Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber Institut für Strafrecht.
Axiome der Zurechnung Friedrich Toepel.
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr
Es begrüßt Sie Frau Jennifer Gerkens zum Vortrag
Aufbauschema - § 315 c StGB Obj. Grundtatbestand:
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Anfängerpflichtübung Strafrecht
§ 113 Obj. Tatbestand Opfer:Amtsträger oder Soldat Tatsituation: während einer Vollstreckung Handlung: durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand.
§ 266 Missbrauchstatbestand Vom Täter getätigtes Rechtsgeschäft Dabei genutzte Befugnis: Vertretungsbefugnis oder Verfügungsbefugnis über fremdes Vermögen.
Aufbauschema der a.l.i.c. Tatbestand des Delikts Obj. Tb. Subj. Tb. Rechtswidrigkeit Schuld -> Ausnahme von § 20 (+/-) (sog. Ausnahmemodell) ? Wenn (-)
Drei Möglichkeiten mit mehreren Tatbestandsverwirklungen zu verfahren 1.Alle Tatbestandsverwirklichungen sind getrennt zu beurteilen. Aus den Einzelstrafen.
Herzlich willkommen! Haben Sie - die Folien vom letzten Mal heruntergeladen? - die Folien gelesen/Inhalt nachgearbeitet? - Lehrbuch/Kommentar/Entscheidg.
Körperverletzungsdelikte 2. Wiederholung § 223: einfache KV – Übl. unang. B, GesundhSchäd § 224: gefährl. KV – Begehung, Nr. 1-5 § 226: schwere KV – Folgen,
HERZLICH WILLKOMMEN! Grundkurs Strafrecht I Täterschaft und Teilnahme 1 1.
Raub und räuberischer Diebstahl sowie räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249, 250, 251, 252.
Strafrecht AT Prof. Dr. Jörg Eisele. D AS ERFOLGSQUALIFIZIERTE D ELIKT Strafrecht Allgemeiner Teil 2Prof. Dr. Jörg Eisele.
Ass.-Prof. Dr. iur. M. Hürzeler II.Grundlagen der Haftpflicht Abgeltung immaterieller Nachteile Gesetzliche Grundlagen im Obligationenrecht Art. 47 OR.
Herzlich willkommen! Grundkurs Strafrecht II Körperverletzungsdelikte 3 1.
Körperverletzungsdelikte 2. HINWEIS! Klausuren 2.6. und von bis Uhr 2.
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen 1. Leseempfehlung Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313 BGH 3 StR 199/15, Urt. v (Notwehrwille)
Aufbauschema der a.l.i.c. Tatbestand des Delikts Obj. Tb. Subj. Tb.
Aufbauschema der a.l.i.c. Tatbestand des Delikts Obj. Tb. Subj. Tb.
Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Aufbau des Tatbestandes
Erfolgsqualifizierte Delikte Prüfungsaufbau zu § 227
Aufbauschema der a.l.i.c. Tatbestand des Delikts Obj. Tb. Subj. Tb.
§ 113 Obj. Tatbestand Opfer: Amtsträger oder Soldat Tatsituation: während einer Vollstreckung Handlung: durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand.
 Präsentation transkript:

Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr Tätertauglichkeit Möglichkeit der Mitverursachung (Beteiligung Abs. 5) Tathandlungsich entfernen Weitere Tatvoraussetzungen: a)Bei Anwesenheit feststellungsbereiter Personen (anderer Beteiligter oder Polizei) Vorstellungspflicht nicht erfüllt b)Bei Abwesenheit feststellungsbereiter Personen Nicht eine angemessene Zeit gewartet Abs. 2: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr TätertauglichkeitMöglichkeit der Mitverursachung (Unfallbeteiligung Abs. 5) Weitere Tatvoraussetzungen: Entfernung vom Unfallort a)Berechtigt oder entschuldigt b)Nach angemessener Wartezeit Tathandlung a)Unterlassung der Meldung bei anderem Unfallbeteiligten oder Polizei b)Vereiteln der Feststellung (z.B. durch Beseitigen von Unfallspuren am Fahrzeug)

Aufbauschema § 323c Objektiver Tatbestand I 1: Unglücksfall plötzliches Ereignis, das einen erheblichen Schaden herbeizuführen droht (konkrete Gefahr) 2: Welche Hilfsmaßnahmen sind erforderlich und dem Täter möglich? 3: Waren ihm diese zumutbar? 4: Hat er sie nicht oder nicht vollständig durchgeführt Subjektiver Tatbestand II 1: Wissen um Unglücksfall = konkrete Gefahr 2: Wissen um die Hilfsmöglichkeit 3: Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen der Zumutbarkeit 4: Irrtum über die Bewertung der erforderlichen Hilfeleistung als zumutbar (gesamtbewertendes Merkmal)

Beteiligung an einer Schlägerei § 231 Objektiver Tatbestand Schlägerei, tätliche Auseinandersetzung mit mindestens 3 Beteiligten Angriff, körperlicher angriff von mindestens 2 Personen Beteiligung, Anwesenheit am Tatort und Ausübung von Tätlichkeiten (nach Rechtspr. genügt auch Anfeuerung) Subjektiver Tatbestand Wissen um die Mindestzahl der Beteiligten Vorsatz hinsichtlich der eigenen Tätlichkeit Objektive Bedingung der Strafbarkeit Todesfolge oder schwere Körperverletzungsfolge Ist die Folge während der Beteiligung des Täters verursacht worden? Wenn vorher oder nachher ist die Anwendbarkeit von § 231 streitig Abs. 2 Schließt die Strafbarkeit aus, wenn der Täter der Angegriffene war, der ausschließlich in Notwehr gehandelt hat, oder wenn er ausschließlich in Nothilfe gehandelt hat.

Erfolgsqualifizierte Delikte Prüfungsaufbau zu § 227 § 223 (Grunddelikt): Körperverletzungserfolg Vorsatz § 222 Verursachung des Todes Kausalverlauf kurz schildern Sorgfaltspflichtverletzung (in der vorsätzlichen Körperverletzung enthalten) Objektive Zurechnung des Todes zur Sorgfaltspflichtverl. (Gefahrzusammenhang / Vorhersehbarkeit) Gegebenenfalls Selbstgefährdung des Opfers oder überwiegendes Verschulden Dritter, das der Zurechnung entgegen stehen könnte. § 227 (Erfolgsqualifikation) Eintritt der schweren Folge Spezifischer Gefahrzusammenhang: Besonderer Gefahrzusammenhang zum Körperverletzungserfolg: (Durchgängigkeitserfordernis, Unmittelbarkeitserfordernis, Realisierung einer erfolgstypischen Gefahr) Besonderer Gefahrzusammenhang zur Körperverletzungshandlung Barg die Handlung eine typische Todesgefahr? Hat sich diese im Kausalverlauf zum Tode verwirklicht?