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Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau

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Präsentation zum Thema: "Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau"—  Präsentation transkript:

1 Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau
AG StrR I Roland Aigner Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau

2 Aufgabe der AG Transfer Anwendung des Wissens (Klausur)
Wiederholung kein Ersatz für die Vorlesung, nur fragmentarisch Vertiefung kein Ersatz für Lehrbücher, nur fragmentarisch Transfer Anwendung des Wissens (Klausur)

3 Rosenau Passwort: Sachverhalt vor AG herunterladen
und ausdrucken und durchlesen! Passwort: Rosenau

4 Aufgabenstellung in der Klausur
Allgemeiner Fragenteil theoretisches Grundlagenwissen strukturiert Antworten Fallbearbeitung lösen von juristischen Problemstellungen anhand eines tatsächlichen Lebenssachverhaltes

5 Der Bearbeitervermerk
Was soll untersucht werden Welche Personen sind zu berücksichtigen Welches Geschehen soll untersucht werden Reihenfolge einhalten Einschränkungen beachten Hilfsgutachten

6 Sachverhalt Nicht hinterfragen Nicht verändern
Alles im Sachverhalt ist notwendig aber auch ausreichend

7 Der Deliktsaufbau Spart eigene Denkarbeit Checklistenfunktion
Logik in der Gliederung Der Korrektor verwendet es auch!!!

8 Deliktsaufbau Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand >> Rechtswidrigkeit >> Schuld >> Strafausschließungsgründe >> Strafzumessung >>>>

9 I. Tatbestand Objektiver Tatbestand (äußeres Geschehen) Verhaltensweise Täter Handlungsobjekt Tatmittel Kausalität, Objektive Zurechnung Subjektiver Tatbestand (inneres Geschehen) Vorsatz besondere subjektive Merkmale <<

10 II. Rechtswidrigkeit Ist durch die Tat indiziert
Negativprüfung ob Rechtsfertigungsgründe vorliegen (Notwehr, Notstand etc.) <<

11 III. Schuld Die persönliche Vorwerfbarkeit der Tat
Negativprüfung ob Entschuldigungsgründe vorliegen (Unzurechnungsfähigkeit etc.) Besondere Schuldmerkmale (z.B. Rücksichtslosigkeit § 315 c StGB) <<

12 IV. Strafausschließungsgründe
Besonders geregelt Nur bei Veranlassung prüfen V. Strafzumessung Nur Strafrahmenverschiebung § 28 I StGB Regelbeispiele <<

13 Stilrichtungen Urteil teilt das Ergebnis einer Überlegung mit und begründet es dann ergebnisorientiert Gutachten legt schriftlich den Denkvorgang nieder der zur Urteilsfindung führt ergebnisoffen

14 Gutachtenstil Obersatz legt das Prüfprogramm fest Definition
Subsumtion passt der Sachverhalt in das vorgegebene Prüfprogramm (Definition)? Ergebnissatz


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