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Veröffentlicht von:David Hummel Geändert vor über 5 Jahren
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Erfolgsqualifizierte Delikte Prüfungsaufbau zu § 227
§ 223 (Grunddelikt): Körperverletzungserfolg Vorsatz § 222 Verursachung des Todes Kausalverlauf kurz schildern Sorgfaltspflichtverletzung (in der vorsätzlichen Körperverletzung enthalten) Objektive Zurechnung des Todes zur Sorgfaltspflichtverl. (Gefahrzusammenhang / Vorhersehbarkeit) Gegebenenfalls Selbstgefährdung des Opfers oder überwiegendes Verschulden Dritter, das der Zurechnung entgegen stehen könnte. § 227 (Erfolgsqualifikation) Eintritt der schweren Folge Spezifischer Gefahrzusammenhang: Besonderer Gefahrzusammenhang zum Körperverletzungserfolg: (Durchgängigkeitserfordernis, Unmittelbarkeitserfordernis, Realisierung einer erfolgstypischen Gefahr) Besonderer Gefahrzusammenhang zur Körperverletzungshandlung Barg die Handlung eine typische Todesgefahr? Hat sich diese im Kausalverlauf zum Tode verwirklicht?
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Erfolgsqualifizierte Delikte Beziehung zwischen Grunddelikt und schwerer Folge
§ 227/ § 226 Nach BGH : Kausalität der Körperverletzungshandlung Einfache Fahrlässigkeit Unmittelbarkeitserfordernis aufgegeben Lehre: Zusätzlich Kausalität des Körperverletzungserfolges (Durchgangserfordernis) Unmittelbarkeitserfordernis Letalitätserfordernis
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Freiheitsdelikte § 239, § 239a, § 239b
Kein Durchgangserfordernis Kausalität des Versuchs genügt Kein Unmittelbarkeitserfordernis Bedrohungsgefahr genügt, daher auch tödlicher Fluchtversuch oder Befreiungsversuch Nur bei § 239: Tödliche Behandlung während der Freiheitsberaubung § 306 b Abs. 1, § 306 c: Kausalität des Brandstiftungserfolges (aA BGH) Kausalität der Gemeingefahr Keine freiverantwortliche Selbstgefährdung von Rettern (BGH, anders teilweise die Literatur)
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