Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes anhand von Beispielen
Soll- oder Istbesteuerung Frage Unternehmer A hat im Jahre 2005 einen Gesamtumsatz i. S. des § 19 Abs. 3 UStG i. H. von 200 000 € erzielt. Er ist zur Führung von Büchern verpflichtet und erzielt auch keine Umsätze nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. A möchte so früh wie möglich seine Steuern nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Lösung Da der Gesamtumsatz des Jahres 2005 mehr als 125 000 € betragen hat, muss A bis einschließlich Juni 2006 seine Steuern nach vereinbarten Entgelten berechnen. Ab Wirkung der Gesetzesänderung zum 01.07.2006 kann A dann seine Steuern nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Für die neuen Bundesländer gilt die Umsatzgrenze von 500 000 €.
Welcher Steuersatz? Frage A und B schließen am 01.12.2006 einen Kaufvertrag über die Lieferung eines Stuhls. A befördert den Stuhl am 02.01.2007 mit dem eigenem LKW zu B. Lösung Die Lieferung wird am 02.01.2007 ausgeführt mit der Folge, dass der erhöhte Steuersatz zur Anwendung kommt.
Welcher Steuersatz? Frage A und B schließen am 01.11.2006 einen Mietvertrag über die Nutzung einer Maschine in der Zeit vom 01.12.2006 bis zum 01.05.2007. Abgerechnet wird in einer Gesamtsumme. Lösung Die sonstige Leistung ist zum Zeitpunkt der Vollendung ausgefürt mit der Folge, dass der erhöhte Steuersatz auf die gesamte Leistung zur Anwendung kommt.
Welcher Steuersatz? Frage A verspricht seiner Tochter B am 01.12.2006, dass er ihr den betrieblichen PKW schenken wird. Die Schenkung erfolgt am 03.01.2007. Lösung Die unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 Abs1b Satz 1 Nr. 1 UStG ist am 03.01.2007 ausgeführt mit der Folge, dass der erhöhte Steuersatz zur Anwendung kommt.
Welcher Steuersatz? Frage A und ein Italiener B schließen am 10.12.2006 einen Kaufvertrag über die Lieferung einer Maschine von B an A. B transportiert die Maschine am 20.01.2007 von Italien nach Deutschland zu A. Lösung Die innergemeinschaftliche Erwerb durch A ist am 20.01.2007 ausgeführt mit der Folge, dass der erhöhte Steuersatz zur Anwendung kommt.
Welcher Steuersatz? Frage A und B schließen einen Grundstücksmietvertrag für einen Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2008. A verzichtet wirksam auf die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 buchst. a UStG i.V.m. § 9 UStG. Es wurde eine monatliche Mietzahlung vereinbart. Lösung Es liegen monatliche Vermietungsleistungen (Teilleistungen) vor mit der Folge, dass für den Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2006 der bisherige Steuersatz von 16 % und ab dem 01.01.2007 der erhöhte Steuersatz von 19 % zur Anwendung kommt.
Welcher Steuersatz? Frage A unterliegt der Ist-Besteuerung. Für eine am 20.02.2007 ausgeführte Leistung hat A jeweils am 10.12.2006 und 10.01.2007 einen Betrag i. H. von 10 000 € erhalten. A ist zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Lösung Die Leistung ist nach dem 01.01.2007 erbracht worden und unterliegt damit der Besteuerung mit dem erhöhten Steuersatz von 19 %. Da A den am 10.10.2006 vereinnahmten Betrag noch dem bisherigen Steuersatz unterworfen hat, entsteht eine weitere Steuerschuld in Höhe der Differenz zwischen altem und neuem Steuersatz. Diese Steuer muss A in der Voranmeldung 2/2007 berücksichtigen.
Welcher Steuersatz? Frage A unterliegt der Ist-Besteuerung und ist zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Für eine am 12.12.2006 ausgeführte Leistung erhält er am 10.01.2007 den vereinbarten Preis. Lösung Da die Leistung vor dem Zeitpunkt der Steuersatzerhöhung ausgeführt worden ist, ist der bisherige Steuersatz anzuwenden. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung 1/2007 ist insoweit noch der bisherige Steuersatz zu berücksichtigen.
Welcher Steuersatz? Frage A erhält am 10.12.2006 eine Anzahlung für eine im Jahr 2007 auszuführende Leistung. A stellt eine Anzahlungsrechnung unter Berücksichtigung des bisherigen Steuersatzes aus. Lösung A stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: -Nachberechnung der Differenz in der Endrechnung, -Berichtigung der Anzahlungsrechnung
Welcher Steuersatz? Frage A, der der Regelbesteuerung unterliegt und monatliche Voranmeldungen abzugeben hat, hat am 10.12.2006 eine Lieferung ausgeführt. Der Kunde zahlt am 10.01.2007 unter Inanspruchnahme eines Skontoabzugs von 2 %. Lösung Im Januar 2007 tritt eine Änderung der Bemessungsgrundlage ein. Die Mindersteuer ist unter Anwendung des bisherigen Steuersatzes zu berechnen.
Welcher Steuersatz? Frage Unternehmer U hat ein Bürogebäude steuerpflichtig an verschiedene gewerbliche bzw. freiberufliche Mieter vermietet. Nach Beendigung des Mietverhältnisses mit einem Mieter lässt U die betreffenden Räumlichkeiten renovieren mit der Absicht, die wieder steuerpflichtig zu vermieten. Die Renovierungsarbeiten umfassen Malerarbeiten, neue Heizkörper, eine neue Eingangstür, drei neue Innentüren sowie Fliesenarbeiten. Lösung Da es sich um eine Renovierungsmaßnahme handelt, muss U sämtliche Leistungen zu einem Berichtigungsobjekt zusammenfassen.