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Die G-BA Vereinbarung und die Auswirkungen auf die Pädiatrische Onkologie in Deutschland U. Creutzig und Th. Klingebiel.

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Präsentation zum Thema: "Die G-BA Vereinbarung und die Auswirkungen auf die Pädiatrische Onkologie in Deutschland U. Creutzig und Th. Klingebiel."—  Präsentation transkript:

1 Die G-BA Vereinbarung und die Auswirkungen auf die Pädiatrische Onkologie in Deutschland U. Creutzig und Th. Klingebiel

2 Inkrafttreten am 01. Januar 2007
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Vereinbarung zur Kinderonkologie) vom 16. Mai 2006 Inkrafttreten am 01. Januar 2007 Generelles Übergangsjahr gemäß § 7 Abs. 3 Spezielle Übergangsbestimmungen gemäß § 7 Abs. 3 für die Anerkennung für den Schwerpunkt „Kinder-Hämatologie und –Onkologie“ und für die Fachweiterbildung in der Onkologie für das Pflegepersonal  „Scharfschaltung“ der Vereinbarung am

3 Krebs bei Kindern und Jugendlichen Inzidenz
~ 14 / 100,000 Kinder <15 J / Jahr ~ 1750 Patienten <15 J / Jahr in Deutschland ~ 2000 Patienten <18 J / Jahr in Deutschland  25 Neuerkrankungen / 1 Mio. Einwohner

4 Aufnahmezahlen pädiatrisch-onkologischer Patienten
Aufnahmen Pat <15J / Jahr, Zeitraum 92 meldende Kliniken GBA_Effekte_220307 4

5 Versorgung pädiatrisch-onkologischer Patienten in % der Neuerkrankungen bei Kindern <15 J
kumulativ Patienten Kliniken 9 Kliniken mit > 50 Neumeldungen/Jahr ~ 33 % 33 % 9 5 Kliniken mit Neumeldungen/Jahr ~ 12 % 45 % 14 7 Kliniken mit Neumeldungen/Jahr ~ 14 % 59 % 21 12 Kliniken mit Neumeldungen/Jahr ~ 18 % 77 % 33 19 Kliniken mit Neumeldungen/Jahr ~ 16 % % 52 40 Kliniken mit <10 Neumeldungen/Jahr ~ 7 % % 92 GBA_Effekte_220307 4

6 Aufnahmezahlen pädiatrisch-onkologischer Patienten Universitäts- und nicht-universitäre Kliniken
Aufnahmen Pat <15J / Jahr, Zeitraum 92 meldende Kliniken GBA_Effekte_220307 4

7 Aufnahmezahlen pädiatrisch-onkologischer Patienten Universitäts- und nicht-universitäre Kliniken
Aufnahmen Pat <15J / Jahr, Zeitraum 92 meldende Kliniken 33 Kliniken 1336 Pat (77%) (62%+15%) 19 Kliniken 278 Pat (16%) (7%+9%) 40 Kliniken 120 Pat (7 %) ( 0,4 % + 6,6 %) GBA_Effekte_220307 4

8 Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Ziele Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Versorgung Verbesserung der Überlebenswahrscheinlichkeit und Lebensqualität

9 Wie gehen wir mit der GBA Vereinbarung um?
Thomas Klingebiel GBA_Effekte_220307

10 Konzeptioneller Rahmen I
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Konzeptioneller Rahmen I Die Patientenversorgung muss in einem Zentrum erfolgen, das die in der Vereinbarung festgelegten Anforderungen erfüllt und an Maßnahmen zur Sicherung der Ergebnisqualität teilnimmt. Von der Vereinbarung erfasste Diagnosen gem. Anlage Das Zentrum muss zugelassen sein (§ 108 SGB). Kooperation mit anderen Leistungserbringern ist nur im definierten Rahmen möglich. Das Zentrum ist verantwortlich für die Qualitätssicherung (Organisation der Leistungen und Zugangsmöglichkeit zu Apparaten)

11 Konzeptioneller Rahmen II
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Konzeptioneller Rahmen II Für Kliniken, die die Zentrumsdefinition nicht erfüllen, gilt: Bei unerwarteter pädiatrisch-hämato-onkologischer Diagnose oder bei Notfallaufnahme Kontaktaufnahme mit rufbereiten Ärzten eines nahe gelegenen Zentrums oder der Studienzentrale und Verlegung zum nächstmöglichen Zeitpunkt

12 Personelle und fachliche Anforderungen – Ärztl. Dienst
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Personelle und fachliche Anforderungen – Ärztl. Dienst Leitender Arzt und mindestens ein weiterer Arzt müssen Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sein (Vollzeitstellen) und die Anerkennung des Schwer-punktes "Kinder-Hämatologie und –Onkologie" haben Tägliche Visite durch FA mit Schwerpunkt "Kinder-Hämatologie und –Onkologie" oder in Weiterbildung Eigenständiger Rufdienst abgedeckt durch FA mit Schwerpunkt "Kinder-Hämatologie und –Onkologie" oder in Weiterbildung (Einsatz innerhalb 1 h)

13 Personelle und fachliche Anforderungen – Pflege
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Personelle und fachliche Anforderungen – Pflege Pro Zentrum mindestens zwei ausgebildete Pflegekräfte mit Fachweiterbildung in der Onkologie (alternativ bis : 5 Jahre Erfahrung) Jederzeit Anwesenheit von mindestens zwei ausgebildeten Pflegekräften

14 Personelle und fachliche Anforderungen – Team
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Personelle und fachliche Anforderungen – Team Multiprofessionell: Ärztl. Dienst, Pflegedienst, Psycho-sozialer Dienst (evtl. auch Diätberatung, Physiotherapie) Enge, strukturierte Zusammenarbeit Dokumentation der Ergebnisse Angemessener Psychosozialdienst (psychologisch-psychotherapeutisch und sozialpädagogisch-sozialarbeiterisch)

15 Organisation und Infrastruktur
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Organisation und Infrastruktur Vorstellung jedes Patienten in abteilungsinterner Besprechung im multiprofessionellen Team, ggf. auch in interdisziplinärer Tumorkonferenz (dokumentiert) Regelmäßige Information des hausärztlichen Vertragsarztes Übermittlung eines patientenbezogenen Nachsorgeplans an den hausärztlichen Vertragsarzt

16 Organisation und Infrastruktur - Einrichtungen
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Organisation und Infrastruktur - Einrichtungen Intensivbehandlung innerhalb des Klinikgeländes State-of-the-art bildgebende Diagnostik innerhalb des Klinikgeländes Labormedizin, Klinisch-chemisches Labor

17 Maßnahmen zur Sicherung der Ergebnisqualität
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Maßnahmen zur Sicherung der Ergebnisqualität Empfehlung der Teilnahme an Therapieoptimierungs-studie und Referenzdiagnostik wann immer möglich Therapiedokumentation und Berichterstattung an Studienleitung Meldung von Neuerkrankungen an das Kinderkrebs-register Qualifiziertes Personal für Therapiedokumentation, Biomaterial- und Bilddatenlogistik und Kodierung der Diagnosen und Prozeduren

18 Ggf. Prüfung der Unterlagen durch MDK
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Nachweisverfahren Gegenüber den Krankenkassen vor Ort im Rahmen der jährlichen Pflegesatzverhandlungen (Checkliste) bis spätestens , erstmals 2007 Ggf. Prüfung der Unterlagen durch MDK Bei Nichterfüllen der Anforderungen Korrektur und Nachweis innerhalb eines Jahres Nachweis der fachlichen Anforderungen durch Urkunden, Belege

19 Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Protokollnotiz Die Partner dieser Vereinbarung haben beschlossen, die pädiatrisch-hämato-onkologische Versorgungsqualität in Deutschland untersuchen zu lassen. Nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse, spätestens 2 Jahre nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung, ist gemeinsam über den Änderungsbedarf der Vereinbarung zu verhandeln. Auftrag an das IQWIG

20 Finanzielle Mehraufwendungen gemäß § 17b KHG
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Finanzierungsfragen § 5 Abs. 6: Das Zentrum muss Ärzte für Treffen der Studiengruppen freistellen. § 6 Abs. 3: Qualifiziertes Personal für Doku- mentation TOS und Qualitätssicherung, protokollgerechtes Management der Biomaterial- und Bilddatenlogistik und Kodierung von Diagnosen und Prozeduren. Finanzielle Mehraufwendungen gemäß § 17b KHG

21 Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Finanzierungsfragen § 5 Abs. 5: Das Zentrum ist zur Teilnahme an der Referenzdiagnostik und zum Versand von Untersuchungsmaterial entsprechend den Studienprotokollen gemäß § 6 Abs. 1 verpflichtet. Konzept der GPOH zur „Finanzierung der besonderen Aufgaben von kinderonkologischen Referenzzentren“ der GPOH vom

22 Antwort der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 08.01.2007:
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Finanzierungsfragen Antwort der Spitzenverbände der Krankenkassen vom : Für die besonderen Aufgaben von Schwerpunkten und Zentren kommt prinzipiell eine Finanzierung gemäß §17b KHG Abs. 1 Satz 4 auf Bundesebene bzw. gemäß §5 Abs. 3 KHEntgG auf Ortsebene in Frage, da diese KH-Leistungen nicht in die normalen Entgelte einbezogen werden können, weil der Finanzierungstatbestand nicht in allen KH vorliegt. Da Art und Anzahl der Aufgaben und damit der Aufwand der verschiedenen Referenzzentren variieren, kommt aus Sicht der SpiK eine Vereinbarung auf Ortsebene in Betracht.

23 TOS gemäß §6 Abs. 1 der GBA-Vereinbarung
Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses Über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit hämato-onkologischen Krankheiten vom 16. Mai 2006 Finanzierungsfragen TOS gemäß §6 Abs. 1 der GBA-Vereinbarung Finanzierung gemäß §8 Abs. 1 KHEntgG: „Bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, sind die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen nach §7 zu berechnen; dies gilt auch für klinische Studien mit Arzneimitteln. Schwierigkeit: Abgrenzung der Kosten der Referenzzentren von den Kosten für die Therapieoptimierungsstudien

24 Schlussfolgerungen Hohe Anforderungen an Struktur und Prozessqualität
Sinnvoll und umsetzbar Mehraufwendungen werden finanziert §116b erlaubt ambulante Versorgung


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