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Veröffentlicht von:Rosalind Wurzer Geändert vor über 10 Jahren
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Gregor B. SprißlerVortrag Sozialverband Deutschland e.V. Rechtsanwalt, Steuerberater,am 06.05.2009 vereidigter Buchprüfer
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Einzelheiten der neuen Bewertung und Besteuerung von Immobilien und sonstigem Vermögen ab dem 01.01.2009
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Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009 Allgemeine Freibeträge
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Sonstige Freibeträge Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009
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Übertragung der selbst genutzten Wohnraumes I.Unter Lebenden begünstigt als selbst genutzte Wohnung, also z.B. - Familienwohnheim (bzw. Teil eines Mehrfamilienhauses) = Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erforderlich -keine größen- oder wertmäßigen Begrenzungen - Keine Behaltensfristen II.Im Erbfall 1. bei Ehegatten - Erhalt als Erbe oder Vermächtnisnehmer - unverzügliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (Ausnahme: z.B. Pflegefall) Fortsetzung der Selbstnutzung für 10 Jahre erforderlich, sonst rückwirkender Wegfall der Befreiung 2. bei Kindern Zusätzlich: Wohnfläche bis höchstens 200 m² ist begünstigt Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009
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Sonstige Änderungen 1)2/3 Regelung bei Lebensversicherung fällt weg 2) § 25 ErbStG Nebenberechnung bei Nießbrauch fällt weg 3)§ 14 ErbStG – Änderung bei der Anrechung von Schenkungen/Erbschaften zwischen den selben Personen unterhalb von 10 Jahren Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009
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Fazit des neuen Erbschaftssteuerrecht -i.d.R. Höhere Immobilienwerte -Höhere Freibeträge bei Steuerklasse I -Höhere Steuersätze bei Steuerklasse II + III (evtl. noch Änderungen) -Nießbrauchvorbehalt: Nießbrauch als Schuld abzugsfähig -Erheblich kompliziertere Berechnungen (insbesondere bei Unternehmen) -Erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Neues Erbschaftsteuerrecht ab 2009
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