Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG

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 Präsentation transkript:

Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG (1) Verstößt der Vertrag/das Verhalten gegen Art. 81 EG? 1. Anwendbarkeit des EG-Rechts: Ist der Vertrag/das Verhalten geeignet, den zwischenstaatlichen Handel zu beeinträchtigen? Ja Nein  nationales Recht 2. Fällt der Vertrag/das Verhalten unter Art. 81 EG: Vereinbarung, abgestimmte Verhaltensweise, Beschluss einer Unternehmensvereinigung Ja Nein  Art. 82 Zwischen Unternehmen Bezweckt oder bewirkt der Vertrag/das Verhalten eine Wettbewerbsbeschränkung? Zweck Wettbewerbsbeschränkung Wirkung Wettbewerbsbeschränkung Ja Umfassende Marktanalyse Ja 17

Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG (2) 3. Erfüllt der Vertrag/das Verhalten die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3? Erfüllt der Vertrag die Vorraussetzungen eine Gruppenfreistellungsverordnung? Ja Nein Kein Verstoss gegen Art. 81 Erfüllt der Vertrag die Voraussetzungen des Art. 81 Abs. 3 EG? Bringt die Vereinbarung einen Beitrag zum technischen/wirtschaftlichen Fortschritt oder zur Verbesserung der Warenerzeugung/-verteilung? Sind die Verbraucher am entstehenden Gewinn angemessen beteiligt? Sind die in der Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen des Wettbewerbs auf das zur Erreichung des Vertragszwecks Notwendige beschränkt? Bleibt auch bei Durchführung der Vereinbarung Wettbewerb auf dem relevanten Markt bestehen? Ja  kein Verstoß Nein  Verstoß 18

3. Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Überblick - Grundstruktur und Rechtsnormen Verhalten eines Unternehmens EG-Recht Deutsches Recht Verhältnis EG-Recht / Deutsches Recht Tatbestands-elemente Marktbeherrschung Missbrauch Fallgruppen Behinderung von Wettbewerbern Ausbeutung der Marktgegenseite Diskriminierung der Marktgegenseite 19

3.1 Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Grundstruktur und Rechtsnormen - Grundstruktur: Verhalten eines Unternehmens Einseitig: z.B. Lieferverweigerung, Bundling Vielfach im Zusammenhang mit Verträgen (Ggfs. Idealkonkurrenz zu Art. 81) Ganz selten: gemeinsame Marktbeherrschung mehrerer Unternehmen (ähnlich Kartell) EG-Recht Art. 82 EG Deutsches Recht § 19 GWB: Grundnorm, Vermutungen, Regelbeispiele § 20 GWB: Herabgesetzte Eingreifschwelle, Sonderfälle Verhältnis EG-Recht / Deutsches Recht Art. 3 Abs. 2 Satz 2 VO Nr. 1/2003 20

3.2 Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Marktbeherrschung - Marktanteil Definition des relevanten Marktes -- sachlich (Produkt) -- räumlich Marktvolumen Umsatz der betroffenen Unternehmen auf dem relevanten Markt → Marktanteil Bei 40 – 50 % Vermutung für Marktbeherrschung (anders § 19 Abs. 3 Satz 1 GWB: 33 1/3 %) Sonstige Strukturmerkmale vgl. Art. 2 Abs. 1 FKVO und § 19 Abs. 2 GWB -- Marktzutrittsschranken -- Stabilität der Marktanteile -- Vorsprung gegenüber Wettbewerbern -- Technologie -- Sonstige 21

3.3 Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Missbrauch - Definition Verhaltensweisen, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb bereits geschwächt ist, und welche die Aufrechterhaltung des bestehenden Wettbewerbs durch die die Verwendung von Mitteln behindern, welche von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Leistungswettbewerbs abweichen. EuGH, Slg. 1979, S. 461, Hoffmann La Roche, Rn. 91 Beispiele des Art. 82 Abs. 2 EG nicht abschließend 22

3.4 Fallgruppen für Missbrauch Behinderung von Wettbewerbern Predatory Pricing (Kampfpreise) Ausschließlichkeitsbindungen Koppelung (Bundling) Rabattsysteme Verweigerung des Zugangs zu „essential facilities“ (insb. Netzwerkindustrien, vgl. § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB) Ausbeutung der Marktgegenseite Unangemessen hohe Preise Konditionenmissbrauch Diskriminierung der Marktgegenseite Verweigerung von Lieferbeziehungen Unterschiedliche Preise und Geschäftsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund 23

4. Fusionskontrolle - Überblick - Rechtsquellen EU-Recht Deutsches Recht Andere Rechtsordnungen Formelles Fusionskontrollrecht Zusammenschlusstatbestand Umsatzschwellen Materielles Fusionskontrollrecht Eingreifkriterien Einzelmarktbeherrschung und Oligopolmarktbeherrschung Verfahren Vollzugsverbot Anmeldung Fristen Verfahrensabschluss 24

4.1 Fusionskontrolle - Rechtsquellen - EU-Recht FKVO Nr. 139/2004 Ausführungsverordnung Nr. 802/2004 Form CO Deutsches Recht § 35-41 GWB Allgemeine Verfahrensvorschriften des GWB/VwVfG Andere Rechtsordnungen ca. 100 Länder unkoordiniert strukturell ähnlich 25

4.2 Formelles Fusionskontrollrecht - Zuständigkeitsregeln - Zusammenschluss-tatbestand Art. 3 FKVO: Kontrollerwerb § 37 GWB: -- Vermögenserwerb -- Kontrollerwerb -- Anteilserwerb -- Wettbewerblich erheblicher Einfluss Umsatzschwellen Art. 1 Abs. 2 u. 3, Art. 5 FKVO (vgl. nächste Folie) §§ 35, 38 GWB -- EUR 500 Mio. weltweit gemeinsam -- EUR 25 Mio. im Inland mindestens ein Unternehmen -- Ausnahmen (§ 35 GWB, Pressefusionskontrolle 26

4.2 Formelles Fusionskontrollrecht - Umsatzschwellen der FKVO - Weltweiter Umsatz aller beteiligten Unternehmen Gemeinschaftsweiter Umsatz von mindestens zwei beteiligten Unternehmen EUR 5 Mrd. 2 EUR 250 Mio. Art. 1 Abs. 2 FKVO 2/3 Klausel 2/3 des EU-weiten Umsatzes aller beteiligten Unternehmen in einem Mitgliedstaat Alternative Schwellen Art. 1 Abs. 3 FKVO Umsatzberechnung Art. 5 FKVO Verweisung vor Anmeldung Art. 4 FKVO Abs. 4 und 5 Kumulative Voraussetzungen Ausnahmen 27

4.3 (1) Materielles Fusionskontrollrecht - Eingreifkriterien - Typen von Fusionen Horizontal Vertikal Konglomerat EU-Recht Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs -- Entstehung/Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung -- Sonstige Deutsches Recht Entstehung/Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung Abwägungsklausel 28

4.3 (2) Materielles Fusionskontrollrecht - Einzelmarktbeherrschung und Oligopolmarktbeherrschung - Formen der Marktbeherrschung Einzelmarktbeherrschung Gemeinsame Marktbeherrschung (Oligopol) Voraussetzungen Marktanteil Sonstige Faktoren, z.B. -- Marktzutrittsschranken -- Technologievorsprung -- Finanzkraft -- vertikale Integration Fehlen von Außen- wettbewerb Fehlen von Binnen- wettbewerb -- Homogene Güter -- Preistransparenz -- Vergeltungs- mechanismus 29

4.4 Fusionskontrolle - Verfahren - Vollzugsverbot Zivilrechtliche Sanktionen Bußgeldrechtliche Sanktionen Anmeldung EU: Form CO, sehr viel Information GWB: § 39 GWB, Formloses Schreiben Fristen EU: -- 25-35 Arbeitstage: Phase I -- 90-105 Arbeitstage: Phase II Deutschland: -- 1 Monat: Phase I -- 3 Monate: Phase II Verfahrensabschluss Freigabe Untersagung Freigabe mit Auflagen 30