Das Fahrlässigkeitsdelikt

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Culpa in Contrahendo §§ 311 II, 241 II.
Advertisements

Urkundsdelikte, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Aussagedelikte Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht IV Urkundsdelikte Prof. Dr. D. Klesczewski.
Strafvereitelung, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Klausur S 155 Strafrecht WS 2010/2011
Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2008/2009
AG 9 Irrtümer.
Wiederholung AG StrR I. Fallbearbeitung Bearbeitervermerk lesen Sachverhalt lesen Aufteilung Tatkomplexe / Personen Gliederung anlegen Sachverhalt in.
AG 14 Unterlassen.
Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau
Tanken ohne Bezahlung NStZ 2009, 694 Jura 2010, A tankte am gegen 0:23 an einer Tankstelle Dieselkraftstoff im Wert von 102. Dann fuhr er – wie.
Klausur Nr. 6 Strafrecht WS 2007/2008
Juristische Fakultät Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2012 – 6. Besprechungsfall – München, 29.
Juristische Fakultät Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester Besprechungsfall – München, 24.
Klausurenkurs Strafrechtsklausur vom
Abschlusspräsentation Titel der Seminararbeit
VL Besonderer Teil II Hubert Hinterhofer.
Statuspräsentation Titel der Seminararbeit
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT VERBREITEN MENSCHLICHER KRANKHEITEN (ART.231) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
Klausur S 425 Strafrecht WS 2013/14
Kurzfall 1 K und Z sind Brüder und konkurrieren schon lange um die Gunst des Vaters V. Als V altersbedingt stirbt, geraten K und Z in einen Streit um das.
Verkehrsdelikte, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Überblick Wiederholung
1 Strafrecht IV Weitere Rechtspflegedelikte Prof. Dr. D. Klesczewski.
Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten Parkring 2, 1010 Vienna Tel Fax Strafrechtliche.
Prüfungstermin Juni 2009 Georg Gutfleisch FV Jus.
Gefahren im Internet erkennen und vermeiden
法學德文名著選讀(一) Lektion 12 范文清 / 蕭雯娟. Text 1 Prüfungsschemata für strafrechtliche Übungsarbeiten Die folgenden Prüfungsschemata sind keine „vorfabrizierten“
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Schuldausschlussgründe Rechtsirrtum, Notwehrexzess, entschuldbarer Notstand, Nötigungsnotstand Prof. Dr. Sarah Summers.
Überblick – Straßenverkehrsdelikte I
Vorgehen in der Klausur insb. Anspruchsgrundlagen
Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht
STRAFRECHT BT DIE ANEIGNUNGSDELIKTE
≠ Anfechtung Rechtsgeschäft Anfechtung [angefochteN] Gewolltes
Klausur Nr. 4 Strafrecht WS 2008/2009 Friedrich Toepel.
Klausur Nr. 2 Strafrecht SS 2009 Friedrich Toepel.
Klausur S 23 Strafrecht SS 2009 Friedrich Toepel.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT BRANDSTIFTUNG (ART.221) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern.
Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2007/2008 Friedrich Toepel.
STRAFRECHT BT FAHRLÄSSIGE VERURSACHUNG EINER FEUERSBRUNST (ART.222)
STRAFRECHT BT DIEBSTAHL Art. 139 StGB
STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB
Vorlesung „Strafrecht II“ Sommersemester 2015 Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie.
Axiome der Zurechnung Friedrich Toepel.
Haftung Ausgleich durch Schadensersatz Ziel: Ausgleich von Interessen- beeinträchtigungen.
C. Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr
FerienLEO Deliktsrecht Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Fall 3: Folgenreiche Eifersucht (BGH NJW 2002, 2232)
Aufbauschema - § 315 c StGB Obj. Grundtatbestand:
Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr Tätertauglichkeit Möglichkeit der Mitverursachung (Beteiligung Abs. 5) Tathandlungsich.
Anfängerpflichtübung Strafrecht
Aufbauschema der a.l.i.c. Tatbestand des Delikts Obj. Tb. Subj. Tb. Rechtswidrigkeit Schuld -> Ausnahme von § 20 (+/-) (sog. Ausnahmemodell) ? Wenn (-)
Herzlich willkommen! Haben Sie - die Folien vom letzten Mal heruntergeladen? - die Folien gelesen/Inhalt nachgearbeitet? - Lehrbuch/Kommentar/Entscheidg.
Raub und räuberischer Diebstahl sowie räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249, 250, 251, 252.
Verantwortung für Fehler: Über den richtigen Umgang Vortrag von Prof. Dr. Carmen Kaminsky Sozialphilosophie; FH-Köln.
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 2014 Verfassungsschutzbericht 2010.
Herzlich willkommen! Die aktuelle Entscheidung: BVerfG-Urteil vom 20. April 2016, 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 Außerdem: § 103 gelesen? Strafrecht Grundkurs.
Klausur S 597 WS 2015/16 Friedrich Toepel Teiln. Unter 4: 47,27%  4,3.
Strafrecht AT Prof. Dr. Jörg Eisele. D AS ERFOLGSQUALIFIZIERTE D ELIKT Strafrecht Allgemeiner Teil 2Prof. Dr. Jörg Eisele.
Untreue, § 266 (2). Aktueller Hinweis § 217 StGB lässt sich jetzt unter nachlesen. 2.
Herzlich willkommen! Grundkurs Strafrecht II Körperverletzungsdelikte 3 1.
Körperverletzungsdelikte 2. HINWEIS! Klausuren 2.6. und von bis Uhr 2.
Normale zur Gerade g durch den Punkt A. A A.
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen 1. Leseempfehlung Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313 BGH 3 StR 199/15, Urt. v (Notwehrwille)
HERZLICH WILLKOMMEN! Tötungsdelikte 5, §§ 211, 212, 216 f.
Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr
Aufbau des Tatbestandes
 Präsentation transkript:

Das Fahrlässigkeitsdelikt AG 13 Das Fahrlässigkeitsdelikt

Struktur des Fahrlässigkeitsdeliktes Vorsatzdelikt (Schurke): Kenntnis aller TB – Umstände und Wille zur Bewirkung des Erfolges Fahrlässigkeit (Schussel): Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht Ungewollte Bewirkung des Erfolges

Aufbau I. Tatbestand 1. Erfolgseintritt / Kausalität (oder Tathandlung) 2. Objektive Pflichtwidrigkeit a) Vorhersehbarkeit des Erfolges b) Sorgfaltspflichtverletzung 3. Pflichtwidrigkeitszusammenhang II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 1. Subjektive Vorhersehbarkeit des Erfolges 2. Subjektive Vermeidbarkeit der Erfolges 3. Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

I. Tatbestand 1. Erfolgseintritt / Kausalität Kein Unterschied zum Vorsatzdelikt Nur Kausalität prüfen, die objektive Zurechnung wird im Punkt Pflichtwidrigkeitszusammenhang geprüft! Bei Tätigkeitsdelikten keine Kausalität (z.B. § 161 StGB)

Tatbestand 2. Objektive Pflichtwidrigkeit a) Vorhersehbarkeit des Erfolges Objektiver Maßstab: umsichtiger Mensch Sonderwissen wird berücksichtigt

Tatbestand 2. b) Sorgfaltspflichtverletzung Maßstab: ex ante besonnener Mensch, konkrete Lage soziale Rolle (m.M. individuelles Leistungsvermögen) Richtige Maßnahme gegen die erkennbare Gefahr Vertrauensgrundsatz: wer sich pflichtgemäß verhält, kann das auch von anderen erwarten.

Tatbestand 2. b) Sorgfaltspflichtverletzung  Ermitteln der Sorgfaltspflicht, d.h. wie hätte sich der Beschuldigte verhalten sollen?  Genügt sein Verhalten diesen Anforderungen?

Tatbestand 3. Pflichtwidrigkeitszusammenhang  Hat gerade die Pflichtwidrigkeit den Erfolg verursacht? Eintritt bei pflichtgemäßem Verhalten str. in dubio pro reo vs. Risikoerhöhung Einverständliche Fremdgefährdung Schutzzweckzusammenhang

II. Rechtswidrigkeit Es gelten die gleichen Normen und Grundsätze wie beim Vorsatzdelikt.

III. Schuld Ist die objektiv vorliegende, rechtswidrige Tat dem Beschuldigten vorzuwerfen? Subjektive Vorhersehbarkeit: konnte der B die Gefahr erkennen Subjektive Vermeidbarkeit: konnte der B die Gefahr bannen Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

Zusammenfassung Ist etwas passiert? Hätte ein normaler Mensch eine Gefahr erkannt und darauf reagiert? Beruht der Erfolg gerade auf der Pflichtwidrigkeit? Ist dies dem Beschuldigten konkret vorzuwerfen?