AG 14 Unterlassen.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Urkundsdelikte, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Advertisements

Aussagedelikte Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht IV Urkundsdelikte Prof. Dr. D. Klesczewski.
Strafvereitelung, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Notkompetenz- Zertifikat für Rettungsassistenten
Klausur S 155 Strafrecht WS 2010/2011
Klausur S 175 Strafrecht SS 2011
Klausur S 71Strafrecht WS
Die Abgrenzung der räuberischen Erpressung (§§ 253, 255) vom Raub (§ 249 StGB) Prof. Dr. Georg Steinberg.
AG 9 Irrtümer.
Wiederholung AG StrR I. Fallbearbeitung Bearbeitervermerk lesen Sachverhalt lesen Aufteilung Tatkomplexe / Personen Gliederung anlegen Sachverhalt in.
Lehrstuhl Prof.Dr. Rosenau
Das Fahrlässigkeitsdelikt
Tanken ohne Bezahlung NStZ 2009, 694 Jura 2010, A tankte am gegen 0:23 an einer Tankstelle Dieselkraftstoff im Wert von 102. Dann fuhr er – wie.
Klausur Nr. 4 Strafrecht WS 2007/2008 Friedrich Toepel.
Klausur Nr. 6 Strafrecht WS 2007/2008
Juristische Fakultät Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2012 – 6. Besprechungsfall – München, 29.
Juristische Fakultät • Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG
Prof. Dr. Joachim Vogel, RiOLG
Klausurenkurs Strafrechtsklausur vom
Da in casu die Frau entmündig ist, kann sie nicht mündig sein. Daraus resultiert bereits ihre Handlungsunfähigkeit. Dies geht explizit aus ZGB 17 hervor.
1 STRAFRECHT BT STRAFRECHT BT VERBREITEN MENSCHLICHER KRANKHEITEN (ART.231) FS 2008 Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität.
Gemeinsame Tagung Bezirksleitung und Kreiswasserwachten
Kurzfall 1 K und Z sind Brüder und konkurrieren schon lange um die Gunst des Vaters V. Als V altersbedingt stirbt, geraten K und Z in einen Streit um das.
Verkehrsdelikte, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Louis Galik – 8. April 2014 – Bad Wörishofen
Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht
1. Übungseinheit Grundlagen des Rechts (Stolzlechner S. 1-35, 62-68)
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Überblick Wiederholung
Überblick Wiederholung
1 Strafrecht IV Weitere Rechtspflegedelikte Prof. Dr. D. Klesczewski.
法學德文名著選讀(一) Lektion 12 范文清 / 蕭雯娟. Text 1 Prüfungsschemata für strafrechtliche Übungsarbeiten Die folgenden Prüfungsschemata sind keine „vorfabrizierten“
Schuldausschlussgründe Rechtsirrtum, Notwehrexzess, entschuldbarer Notstand, Nötigungsnotstand Prof. Dr. Sarah Summers.
STRAFRECHT BT DIE ANEIGNUNGSDELIKTE
Gutachten zu Fall 1 A. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung der Grafik aus Kaufvertrag gem. § 433 I 1 „impossibilium nulla est obligatio“
Klausur Nr. 3 Strafrecht SS 2009
Klausur Nr. 4 Strafrecht WS 2008/2009 Friedrich Toepel.
Klausur S 23 Strafrecht SS 2009 Friedrich Toepel.
Prof. Dr. Frank Saliger Übung im Strafrecht für Anfänger
Klausur S 517 Strafrecht WS 2014/2015 Friedrich Toepel.
Klausur S 163 Strafrecht WS 2010/2011 Friedrich Toepel.
Klausur Nr. 5 Strafrecht WS 2007/2008 Friedrich Toepel.
STRAFRECHT BT DER BETRUG Art.146 StGB
STRAFRECHT BT DIEBSTAHL Art. 139 StGB
A ist Buchhalter bei der Firma des B
Übungen im Strafrecht II FS 2015 Fall 2: Prof Dr
Vorlesung „Strafrecht II“ Sommersemester 2015 Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie.
Axiome der Zurechnung Friedrich Toepel.
C. Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr
Vorlesung „Strafrecht II“ Sommersemester 2015 Prof. Dr. Dres. h.c. Ulfrid Neumann Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie.
FerienLEO Deliktsrecht Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Fall 3: Folgenreiche Eifersucht (BGH NJW 2002, 2232)
Aufbauschema - § 315 c StGB Obj. Grundtatbestand:
Aufbauschema § 142 Abs. 1: Tatsituation Unfall im Straßenverkehr Tätertauglichkeit Möglichkeit der Mitverursachung (Beteiligung Abs. 5) Tathandlungsich.
Anfängerpflichtübung Strafrecht
Hebräer Teil 19: Noch nicht perfekt, aber vollkommen.
§ 113 Obj. Tatbestand Opfer:Amtsträger oder Soldat Tatsituation: während einer Vollstreckung Handlung: durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt Widerstand.
§ 164 Nach h.L. zwei Rechtsgüter alternativ 1. Das Interesse des Angeschuldigten 2. Das Interesse der Verfolgungsorgane bzw. des Staates Aufbau des Tatbestandes.
HERZLICH WILLKOMMEN! Grundkurs Strafrecht I Täterschaft und Teilnahme 1 1.
Klausur S 597 WS 2015/16 Friedrich Toepel Teiln. Unter 4: 47,27%  4,3.
Strafrecht AT Prof. Dr. Jörg Eisele. D AS ERFOLGSQUALIFIZIERTE D ELIKT Strafrecht Allgemeiner Teil 2Prof. Dr. Jörg Eisele.
Tun und Unterlassen 3. Aktuell zu Tötungsdelikten: NStZ 12/2015 Niedriger Beweggrund: BGH 5 StR 222/15 Ermöglichungsabsicht: BGH 2 StR 422/14 2.
Normale zur Gerade g durch den Punkt A. A A.
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen 1. Leseempfehlung Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313 BGH 3 StR 199/15, Urt. v (Notwehrwille)
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen 3. Leseempfehlung Zu den Mordmerkmalen: Niedriger Beweggrund: BGH 5 StR 222/15 Ermöglichungsabsicht: BGH 2 StR 422/14.
HERZLICH WILLKOMMEN! Unterlassen 2 Auswertung Evaluation.
Professor Dr. Frank Saliger Wiss. Mit. Theresa Schweiger Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Sommersemester 2016 Besprechung der 4. Klausur.
Aufbau des Tatbestandes
 Präsentation transkript:

AG 14 Unterlassen

Aufbau I. Tatbestand (objektiv und subjektiv) 1. Erfolgseintritt 2. Unterlassen a) Erforderlichkeit einer Rettungshandlung b) Möglichkeit einer Rettungshandlung c) Tun / Unterlassung 3. Quasi-Kausalität 4. Objektive Zurechnung 5. Garantenpflicht 6. Gleichstellungsklausel (falls erforderlich) II. Rechtswidrigkeit Rechtfertigende Pflichtenkollision III. Schuld Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

Unterlassen Tun Zustand vorher Zustand nachher (Erfolg) Unterlassen Bestehenden Kausalverlauf nicht unterbrechen Kausalverlauf in Gang setzen

Unterbrechung Besteht ein Kausalverlauf, der zum tatbestandlichen Erfolg führen würde? = Erforderlichkeit der Rettungshandlung Gibt es eine Möglichkeit diesen Kausalverlauf zu unterbrechen? = Möglichkeit einer Rettungshandlung (Ausschluss der Schicksalhaftigkeit) Hat das Verhalten des Beschuldigten den Kausalverlauf in Gang gesetzt oder hat er den bestehenden nicht unterbrochen

Quasi Kausalität Ergibt sich aus den vorherigen Feststellungen: Denkt man sich eine bestimmte Verhaltensweise hinzu (Rettungshandlung), entfiele der Erfolg! m.M. Risikoerhöhungslehre es ist nicht erforderlich, dass der Erfolg entfallen wäre, es reicht wenn das Eintrittsrisiko verringert worden wäre

Objektive Zurechnung Erfolg Hätte sich gerade das zum Erfolg führende Risiko durch die Rettungshandlung abwenden lassen? = Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Risiko Erfolg Risiko schaffen Risiko abschaffen

Garantenstellung Garantenpflicht Beschützer Gesetzlich Näheverhältnis Gefahrgemeinschaft Freiw. Übernahme Amtsträger Bewacher Verkehrssicherung Beaufsichtigung Ingerenz Inverkehrbringen Garantenpflicht

Gleichstellung, § 13 I Halbs. 2 StGB Nur erforderlich bei normierten Begehungsweisen Mordmerkmale 2. Gruppe Zwang (§ 240 StGB) Täuschung (§ 263 StGB)

Subjektiver Tatbestand Wille zur Herbeiführung des Erfolges Wissen um Erforderlichkeit der Rettungshandlung Möglichkeit der Rettungshandlung Umstände, die die Garantenstellung begründen (Irrtum über Garantenpflichten => § 17 StGB)

Rechtswidrigkeit „normale“ Rechtfertigungsgründe Rechtfertigende Pflichtenkollision mehrere Handlungsspflichten schließen einander aus Höherrangige Pflichten überwiegen, bei Gleichwertigkeit freie Entscheidung Abgrenzung nach Schutzgut, Nähe zur Gefahr, Schadenswahrscheinlichkeit

Schuld „normale“ Entschuldigungsgründe Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens str. lässt Tatbestand entfallen In § 323c StGB normiert Rechtspflicht die von Rechts wegen nicht zumutbar ist, ist widersprüchlich

Versuch der Unterlassung Ansetzen zur Tat (str.) Erste Rettungsmöglichkeit Letztmögliche Rettungsmöglichkeit Wenn nach Ansicht des Beschuldigten keine weiteren erfolgversprechenden Rettungsmöglichkeiten mehr gegeben sind