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Tun und Unterlassen 3. Aktuell zu Tötungsdelikten: NStZ 12/2015 Niedriger Beweggrund: BGH 5 StR 222/15 Ermöglichungsabsicht: BGH 2 StR 422/14 2.

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Präsentation zum Thema: "Tun und Unterlassen 3. Aktuell zu Tötungsdelikten: NStZ 12/2015 Niedriger Beweggrund: BGH 5 StR 222/15 Ermöglichungsabsicht: BGH 2 StR 422/14 2."—  Präsentation transkript:

1 Tun und Unterlassen 3

2 Aktuell zu Tötungsdelikten: NStZ 12/2015 Niedriger Beweggrund: BGH 5 StR 222/15 Ermöglichungsabsicht: BGH 2 StR 422/14 2

3 Unechtes Unterlassen, § 13 § 13 Begehen durch Unterlassen (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. (2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden. 3

4 Aufbau Tun oder Unterlassen – im Gutachten sinnvollerweise i. R. d. Begehungsdeliktes (z. B. § 212) Wenn festgestellt, dass kein Tun: Unterlassen = §§ 212, 13 - Objektiver TB - Eintritt des Erfolges - Nichtvornahme der erford u zumutb Handlg - Quasikausalität u. obj Zurechng - Garantenstellg - Entsprechung (Gleichwertigkeit) - Subjektiver TB Dann: Rewi + Schuld 4

5 BGH 2 StR 454/09, Urt. v. 25.6.10 Kernaussage der Entscheidung (LS) Über wessen Revision hat der BGH entschieden? Sachverhalt Entscheidung des LG Fulda: Strafmaß Verhältnis von Strafrecht zu §§ 1901a BGB Systematik der Rechtfertigungsgründe Verhältnis von Tun und Unterlassen Was sagt der BGH zu § 216? Was sollte man jedem empfehlen, der nicht in eine Lage wie die Patientin E. K. gelangen will? 5

6 Garantenstellg: BeschützG Rechtssätze (= Gesetz): §§ 1353, 1626, 1626a (?), 1631, 1793, 1800 BGB, § 2 LPartG, § 60 I Nr. 1 SGB 1 Familie: Eltern u Kinder, Ehepartner, § 1353 I 2 BGB – Normativität vs. Faktizität, 48, 301, 304 m. w. N. Gemeinschaften: eheähnl Gemeinsch, WohnGemeinsch, Liebesbeziehg, Freundschft - Einzelfallentscheidg: Art d Entstehg, VertrauVerhältn, gegenseit (?) erwartete u Geleistete Hilfe u Fürsorge: dann aber auch: Bergwanderer, -steiger, Expeditions-Teiln usw Abgrenzen von Zufallsgemeinschaft (Bsp) Trinkgelage, Drogenkonsum, gemeinschaftl Grenzübertritt 6

7 Weitere Garantenstellungen Vertrag – Ausdrückliche Zusagen bzw. Vereinbarung Vgl. BGHSt 39, 392; 46, 196: Fehlbuchungen 46, 203: GStellg aus Vertrag? Bes. VertrauensVerhält. Verweis auf 39, 392: Abheben von Fehlbuchung (500.000 DM): GiroKto – keine Vertrauensbeziehg. s. a. Beckemper ZJS 2012, 697 (Schimmelbefall – Verschweigen – Hausaufgabe) 7

8 Zu weitgehend: BGHSt 6, 198: Treu u Glauben m. Verweis auf RGSt 70, 151, 155, 156: „Fordern Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte nach der Auffassung des redlichen Verkehrs, der Anschauung aller billig und gerecht Denkenden über das, was sittlich erlaubt und erträglich ist (Verweis RG Urt. 3.4.33 Az.), eine bestimmte Tatsache zu offenbaren, so besteht eine Rechtspflicht zur Offenbarung …“ (Zivil- und StrR!) BGH: drch pflichtwidr Unterlass „wahre Tatsachen“ unterdrückt … 8

9 Weitere Garantenstellungen Übernahme (freiwill) v. Schutz- u. Beistandspflichten (Babysitter, ärztl. Behandlg, Pflegedienst, Rettungsschwimmer) faktische Übernahme, Vertrauen, Verzicht auf anderen Schutz Wohnungsinhaber (BGHSt 27, 10 vs. 30, 391) Gastwirt (BGHSt 26, 35, 37 [L]), Taxifahrer, Arzt- Patient: AIDS (-) aber § 34 zu § 203 (!) Verhältnis von Recht (i. S. v. RFertigg) und Pflicht 9

10 Weitere Garantenstellungen Amtsträger/Organ jurist. Person z. B. Lehrer, BGH NStZ-RR 08, 9 (4 StR 240/07): „ … insbesondere mögliche Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB, gefördert, sich mithin jedenfalls der Beihilfe durch Unterlassen zu solchen Taten schuldig gemacht zu haben. Als Schulleiter oblag dem Angeklagten eine Garantenpflicht zum Schutz der ihm anvertrauten Schüler. Diese verpflichtete ihn, die Schüler im Schulbetrieb vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren (vgl. BGH VersR 1955, 742, 743; OLG Köln NJW 1986, 1947, 1948). Der Angeklagte wäre als Schulleiter deshalb gehalten gewesen, zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung weiterer sexueller Übergriffe seines Kollegen zu treffen (vgl. BGHSt 43, 82, 87; BGH bei Holtz MDR 1982, 626; BGH MDR 1984, 274) 10

11 Polizisten: BGHSt 38, 388, 390 (L) Verhinderung von Prostitution durch Polizeibeamten bei außerdienstlich erlangter Kenntnis (§ 138 !) Fall Oury Jalloh BGH 4 StR 473/13, Urt. v. 4.12.14 (Hausaufg) MONITOR 15.10.15 (ARD-Mediathek), Tatort 11.10., Tagesschau 27.10.15, s. a. 4 StR 413/09 11

12 Weitere Garantenstellungen Verantw f bestimmte GefahrQuellen (= ÜberwachG) Verkehrssicherungspflichten (Hausbesitzer, KFZ-Halter, Inhaber gefährl. Betriebe) – Zustand von Sachen, Anlagen etc. im Herrschaftsbereich BGHSt 53, 38 (4 StR 252/08) – Gebäudeeinsturz 2 StR 295/11 – „Cleanmagic“ Aus Überwachungs-/SicherungsPflichten BGHSt 47, 224 (Schwebebahn); 52, 159 (Bremsen) Internet-Provider: §§ 7-10 TMG: „verantwortlich“ § 357 (L) 12

13 Geschäftsherrenhaftg? Eigenverantw.? Verantw i Unternehmen als Garanten? Generell? Aus Eigenart des Betriebes (Gefahren)? Organistationsherrschaft (vgl. Täter h. d. Täter?) BGHSt 54, 44 (sehr lesenswert mit den dazugehör Beschl., Az.: 5 StR 394/08 – oder: Wo wohnen BGH- Richter (StPO) BGHSt 57, 42 (4 StR 71/11) m. Abgrenz. zu § 323 c Hinweis: Ehegatten gegenseitig (-) 13

14 Weitere Garantenstellungen Ingerenz (pflichtwidr gefährd Vorverhalten) Vorverhalten -> Gefahr f e Rgut -> AbWendPfl Nach Fahrlässigkeit zum Mord: Unfall -> Opfer verletzt -> liegenlassen -> §§ 211, 212, 13 Pflichtwidrkt: Schutzzweck d Norm (BGHSt 37, 106, 115) Problem: vorsätzliche Vortat? A schießt in TötAbsicht auf B, verletzt ihn und lässt ihn liegen. B stirbt später. h. M.: keine GarantStell (Vorwurf Tun ≠ Pflicht Erfolg abzuwenden a. A.: erst recht, wenn schon bei Fahrlkt: Konkurrenzen 14

15 Zusammenhänge: Hausarbeit Rechtmäßiges Vorverhalten, z. B. Notwehr -> § 323c oder im Straßenverkehr (Schuld d Opfers) s. dazu BGHSt 23, 327; 25, 218, 222; 34, 82 (L) Ausnahme: Vgl. Gefährdunghaftung (Gefährlichkeit der KFZ-Benutzung = Gefahrenquelle) Keine Übertragung der GarantenPflicht aus Ingerenz 15

16 Vorsatz Bezogen auf den obj. TB Vorsatz gerichtet auf den Erfolg Unterlassen der erford Handlg Quasikausalität Garantenstellg – Irrtum: § 16 I 1 16

17 Vorschau 13.1.2016 Rechtswidrigkeit Vorwerfbarkeit Beteiligung Versuch und Rücktritt beim Unterlassen Echtes Unterlassen 17

18 Frohe und gesegnete Weihnachten und ein gutes, erfolgreiches neues Jahr 2016 mit viel Freude am Strafrecht … 18


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