Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen Energiewirtschaftsrecht Teil II

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 Präsentation transkript:

Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen Energiewirtschaftsrecht Teil II Vorlesung Sommersemester 2015 an der Fachhochschule Düsseldorf FB 7: Wirtschaft Lehrbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Ralf Schäfer

Energiewirtschaftsrecht - Übersicht - Marktzutrittsregeln Planung / Zulassung von Anlagen (Kraftwerke/ Transportnetze) Wege-/ Grundstücksnutzung zu Energieversorgungszwecken Letztverbraucherversorgung Energielieferverträge Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Marktzutrittsregeln - Aufnahme der Geschäftstätigkeit Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes: Genehmigungspflicht Aufnahme der Haushaltskundenversorgung: Anzeigepflicht (Ausnahme: Belieferung innerhalb einer Kundenanlage oder über nicht dauerhafte Leitung) „Zertifizierungs“pflicht (§§ 4a ff. EnWG 2011) für Transportnetzbetrieb Netzbetrieb - Details Energieversorgungsnetz Versorgung Dritter nötig nicht erfasst: Eigenversorgungsnetze, Objektnetze Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Marktzutrittsregeln - Netzbetrieb - Details (Fortsetzung) Netzbetrieb (≠ Netzeigentum) als Anknüpfungspunkt Aufnahme des Betriebs (≠ Erweiterung eines bestehenden Netzes) Versagung/ Widerruf der Genehmigung Fehlen der personellen, technischen, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und (persönlichen) Zuverlässigkeit zum dauerhaften Netzbetrieb Behördenzuständigkeit (Landesregulierungsbehörde) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Marktzutrittsregeln - Haushaltskundenversorgung – Details Haushaltskunden (Verbrauch < 10.000 kWh/a) Umfang der Anzeigepflicht (erstmalige Aufnahme nach Juli 2005) Verpflichteter (jeder Strom-/Gaslieferant, Netzbetreiber) Versagung/ Widerruf (wie beim Netzbetrieb) Behördenzuständigkeit (Bundesnetzagentur, Bonn) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Planung/ Zulassung von Anlagen - Allgemeines Notwendigkeit von (Raum)Planung Grundstücksbeschaffung Natur-/ Landschaftsschutz Nachbarschutz Konzentrations- /Präklusionswirkung von Plangenehmigungen Enteignungsmöglichkeit Leitungen, Speicher, Erzeugungsanlagen Umweltverträglichkeitsprüfung, insb. bei Kraftwerken (> 200 MW) Gastransportleitungen (> Ø 800 mm) Stromhöchstspannungsnetzen (> 220 kV) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Planung/ Zulassung von Anlagen - Netze Spezialregelungen im Energiewirtschaftsgesetz §§ 43 ff. EnWG 2011 Allgemeine Regelungen für Planfeststellungsverfahren für Strom-/Gastransport-leitungen (> 110 kV/ø 300 mm) Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) Spezialgesetz zur großräumigen Planung von bundesländer-/grenzüberschreitenden Stromhöchstspannungsleitungen (> 110 kV) (sog. Bundesfachplanung); Ziel: Vereinheitlichung / Beschleunigung von Planfeststellungen für Höchstspannungsleitungen  sog. Energiewende Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) Spezialplanungsgesetz zum erleichterten Stromnetzausbau (Regelung für bestimmte Leitungsprojekte; Beseitigung von Netzengpässen) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Planung/ Zulassung von Anlagen - Netze Spezialregelungen im Energiewirtschaftsgesetz (Fortsetzung) Bundesbedarfsplangesetz Spezialgesetz zur Feststellung vorrangiger / vordringlicher Netzausbaumaßnahmen im Höchstspannungsnetz entspr. § 12 Abs. 4 EnWG 2011 Konkrete Festlegung einzelner Leitungsprojekte, differenziert nach länderübergreifenden, grenzüberschreitenden sowie nach Pilotprojekten (vgl. §§ 2 Abs. 1 NABEG; 12b Abs. 1, S.3, 12e Abs.3 EnWG) Rechtschutz allein über das Bundesverwaltungsgericht Pflicht von Transport-/ Fernleitungsnetzbetreibern zur Veröffentlichung von Netzentwicklungsplänen (jährlich) (§§ 12a ff. EnWG 2011) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Planung/ Zulassung von Anlagen - Kraftwerke Verstreute Regelung in diversen Gesetzen  Atomgesetz konventionelle Großkraftwerke/  Bundesimmissionsschutzgesetz große regenerative Erzeugungsanlagen  Wasserhaushaltsgesetz Naturschutzgesetze/ kleinere regenerative Bauplanungsrecht Erzeugungsanlagen Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Planung/ Zulassung von Anlagen - Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie Pflicht der Mitgliedstaaten, ein Genehmigungsverfahren für Kraftwerke einzuführen Pflicht der Mitgliedstaaten, die Errichtung neuer Kraftwerkskapazitäten auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens vorzunehmen Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Wege-/ Grundstücksnutzung - Nutzung öffentlicher Straßen Allgemeines faktisch unverzichtbar für Leitungsverlegung nahe zu ausschließlich über privatrechtliche Verträge (sog. Konzessionsverträge) Pflicht der Gemeinden zur diskriminierungsfreien Zurverfügungstellung (Kartellrecht, § 46 I EnWG)  Ausnahme: Verweigerung der Zahlung von Konzessionsabgaben Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Wege-/ Grundstücksnutzung - Nutzung öffentlicher Straßen (Fortsetzung) Wegenutzungsverträge Typen (Konzessionsverträge, sonstige Wegenutzungs-verträge) Laufzeit Konzessionsverträge: max. 20 Jahre sonstige Wegenutzungsverträge: keine ausdrückliche gesetzliche Begrenzung Entgelt Konzessionsverträge: Konzessionsabgabenpflicht (s.o.)/ Maßstab: ct/gelieferte kWh, differierend nach Energie-/ Kundenart, Gemeindegröße etc. (Konzessionsabgabenverordnung) sonstige Wegenutzungsverträge: kein Entgelt Zahlungsverpflichteter: Netzbetreiber/ Abwälzung auf Lieferanten/ Verbraucher Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Wege-/ Grundstücksnutzung - Nutzung öffentlicher Straßen (Fortsetzung) Netzübernahmen Ortsversorgungsnetze gesetzliche Übereignungspflicht an Gemeinde nach max. 20 Jahren  Ausnahme: Verlängerung des Vertrags Umfang: ausschließlich Anlagen für örtliche Versorgung Entgeltmaßstab: (i.d.R.) Sachzeitwert, (max.) Ertragswert Überörtliche Netze keine gesetzliche Regelung Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Wege-/ Grundstücksnutzung - Nutzung privater Grundstücke Duldung der Grundstücksnutzung gesetzliche Verpflichtung von Grundstückseigentümern erfasst sind nur Grundstücke, die an das Strom-/ Gasnetz angeschlossen sind Duldungspflicht ist unentgeltlich unzumutbare Belastung als Grenze (Beispiel: alternative Leitungsführung)  ABER: Enteignung möglich; s.u. Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Wege-/ Grundstücksnutzung - Nutzung privater Grundstücke (Fortsetzung) Enteignung relevant insb. für Transportleitungen, Speicher, Erzeugungsanlagen erfolgt zugunsten des EVU zweistufiges Verfahren 1. Stufe: Entscheidung über das “OB” der Enteignung 2. Stufe: Entscheidung über das “Wie” der Enteignung (insb. über Entschädigung) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Letztverbraucherversorgung - Arten der Letztverbraucherversorgung Sonder-kunden-versorgung Grund-versorgung Ersatz-versorgung Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Letztverbraucherversorgung - Sonderkundenversorgung keine gesetzliche Definition Jeder, der nicht grundversorgungsberechtigt ist und nicht unter die Ersatzversorgung fällt basierend auf Individualverträgen insb.: große Gewerbe-, Industriekunden, Verteiler-EVU Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (Laufzeit, Menge, Uhrzeit, Abrechnung) (5 Jahre) bezüglich Lieferungen an Großhandelskunden, Transportnetzbetreibern, Speicheranlagenbetreiber/ Recht der Bundesnetzagentur zur Veröffentlichung aggregierter Daten zu Lieferverträgen (=> Marktdatentransparenz) (§ 5a EnWG 2011) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Letztverbraucherversorgung - Grundversorgung Grundversorgungsberechtigter Letztverbraucher (natürliche Personen, Unternehmen) Bedarf < 10.000 kWh/a für gewerblichen, landwirtschaftlichen, beruflichen Bedarf, Haushaltsbedarf Grundversorgungsverpflichteter EVU mit den meisten Grundversorgungskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung (= Konzessionsvertragsgebiet) Festlegung durch den Netzbetreiber (alle 3 Jahre) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Letztverbraucherversorgung - Grundversorgung (Fortsetzung) Grundversorgungsvertrag detaillierte Regelung in (Grundversorgungs)Verordnungen (GVV) des Bundeswirtschaftsministeriums formloser Abschluss möglich (Energiebezug) Versorgung erfolgt zu allgemeinen Bedingungen und Preisen/ öffentlich bekannt gemacht freie Preisbildung durch EVU (begrenzt durch allg. Rechtsvorschriften, insbs. Kartellrecht) Kontrahierungszwang / Ausgestaltung des Vertrags durch GVV Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Letztverbraucherversorgung - Grundversorgung (Fortsetzung) Grenzen der Versorgungspflicht Unzumutbarkeit aus wirtschaftlichen Gründen Kostenbetrachtung Unzumutbarkeit aus persönlichen Gründen Zahlungsunfähigkeit, Kreditunwürdigkeit Betrieb einer Eigenversorgungsanlage Ausnahme: Notstromaggregate Versorgung durch einen Dritten Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Letztverbraucherversorgung - Ersatzversorgung Begriff: Bezug von Energie über ein Netz für die allgemeine Versorgung (Niederspannung/ Niederdruck) ohne bestehenden Liefervertrag insb: Fehlen / Wegfall des bisherigen Lieferanten, z.B. bei Insolvenz, fehlgeschlagenem Lieferantenwechsel Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Letztverbraucherversorgung - Ersatzversorgung (Fortsetzung) Ersatzversorgungsberechtigter jede Art von Letztverbraucher keine Größenbegrenzung Ersatzversorgungsverpflichteter Grundversorger (s.o.) Beginn/ Ende der Ersatzversorgung Beginn: Tätsächliche Entnahme von Energie aus dem Verteilnetz Ende: Abschluss eines Energieliefervertrages spätestens 3 Monate nach Beginn der Ersatzversorgung (danach erfolgt Überführung des Verbrauchers in die Grundversorgung bzw. Abschluss eines Sondervertrages) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Letztverbraucherversorgung - Ersatzversorgung (Fortsetzung) Inhalt des Ersatzversorgungsverhältnisses weitestgehend wie Grundversorgungsvertrag Preise dürfen höher sein als bei Grundversorgung Ausnahme: Haushaltskunden Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Energielieferverträge - Begriff: keine gesetzliche Typisierung im BGB Geltung der Regeln über den Sachkauf im BGB (§§ 433 ff.) Definition: Dauerhafte entgeltliche Belieferung mit Strom/ Gas zum Eigenverbrauch/ Weiterverkauf Vielfältige Arten von Verträgen, z.B. Grundversorgungs-/ Sonderkundenvertrag Vollversorgungsvertrag/ All-inclusive-Vertrag Band-/ Programmlieferverträge Reserve-/ Zusatzlieferverträge abschaltbare Lieferverträge indexierte Lieferverträge Bündelkunden-/ Einkaufsgemeinschaftsverträge Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Energielieferverträge - Typischer Inhalt von Energielieferverträge (Auswahl) Vertragspartner Art und Weise/Menge der Energielieferung (Gesamtbedarfsdeckung, take or pay) Preisregelung/ Preisänderungsregeln Messung Liefer-/ Haftungsausschlüsse/ höhere Gewalt Laufzeit-/ Endschaftsbedingungen (Kündigungsregeln, Laufzeitbegrenzungen aus dem Kartellrecht) Sicherheitenstellung Gerichtsstand, salvatorische Klausel, Schriftformerfordernis Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

: 19 % Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Verbraucherschutzregeln (Übersicht) – (1) Verpflichtung von EVU zur Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden innerhalb von 4 Wochen (§ 111a EnWG 2011) Schlichtungsverfahren zwischen EVU und Verbrauchern (§ 111b EnWG 2011) Antragsberechtigte; Verbraucher EVU ist zur Durchführung verpflichtet Voraussetzung: Erfolglosigkeit des Verfahrens nach § 111a EnWG 2011 Beschreitung des Rechtswegs bleibt unberührt Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Energiewirtschaftsrecht - Verbraucherschutzregeln (Übersicht) – (2) Strom-/ Gasrechnungen und Lieferverträge müssen gem. §§ 40, 41 EnWG 2011 künftig einfach und verständlich sein bestimmte (weitere) Mindestinhalte aufweisen mit bestimmten Informationen (Vertragsänderungen, Rücktrittsrechte) begleitet werden. Einführung einer Höchstdauer für Lieferantenwechsel (3 Wochen ab Zugang der Anmeldung beim Netzbetreiber/ Anspruch des Verbrauchers auf Schadensersatz bei Fristüberschreitung/ Verbot der Kostenpflichtigkeit des Lieferantenwechsels (§ 20a EnWG 2011) Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Prüfungsrelevante Kontrollfragen Was ist ein Konzessionsvertrag, was ist seine wirtschaftliche Funktion und was sein wesentlicher Inhalt? Welche Arten von Letztverbraucherversorgung kennen Sie? Beschreiben Sie die wesentlichen Merkmale der verschiedenen Versorgungsarten. Welche Arten von Energielieferverträgen kennen Sie? Was sind die wesentlichen Inhalte eines Energieliefervertrags? Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -

Literatur Schneider, Jens-Peter/ Theobald, Christian, Recht der Energiewirtschaft, Praxishandbuch, München 2008 Nill-Theobald, Christiane/ Theobald, Christian, Grundzüge des Energiewirtschaftsrechts, München, 2. Auflage 2008 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen - Energiewirtschaftsrecht Teil II -