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Veröffentlicht von:Walborg Schlarb Geändert vor über 9 Jahren
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Registrar-Tag Dr. Barbara Schloßbauer Mag. Bernhard Erler Rolle des Registrars Ein Erfahrungsbericht aus der Rechtsabteilung Datum: 26.11.2009
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Registrar-Tag 2... oder: Was wird über den Registrar gefragt?... Wer fragt? - Registrar - Domaininhaber - Rechtsanwälte - Sonstige
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Registrar-Tag 3 Rolle des „loosing“ Registrars beim Transfer ohne vorherige Kündigung durch den Kunden
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Registrar-Tag 4 Unterschied: Domain ≠ Registrar-Dienstleistungen @ Domain: Wunsch des DI ist für nic.at maßgebend Registrar kann Transfer nicht verhindern @ Dienstleistungen: Was ist vertraglich mit Kunden geregelt? Üblicherweise sind Dienstleistungen des Registrar ausdrücklich durch den Kunden zu kündigen Meist: Notify „Reg-Loosing“ bedeutet NICHT das Beenden der Dienstleistungen
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Registrar-Tag 5 Was hat sich (berechtigt) eingebürgert? Notify, dass NS sich geändert haben, veranlasst Registrare, dass sie NS austragen ACHTUNG: explizite Kündigung durch Kunden verpflichtet zum Austragen der NS! Entgelt bei verspäteter Kündigung @ Domain: nein (mögl. Bereicherung) @ Dienstleistung: ja
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Registrar-Tag 6 „Eigentumsvorbehalt“ des Registrars an der Domain ???
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Registrar-Tag 7 „Eigentumsvorbehalt“ Definition: „Wenn der Endkunde den Registrar nicht bezahlt, dann ist der Registrar berechtigt die Domain auf sich zu übertragen“ Nicht zulässig -> 3 Vertragsparteien keine entsprechende Regelung in den AGB der nic.at vielmehr: IW bedarf expliziten Zustimmung des bisherigen und neuen Domaininhabers im Anlassfall IW bedarf außerdem der „Zustimmung“ der nic.at Lösungsvorschlag: Zahlungsmodalitäten ändern
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Registrar-Tag 8 Haftung für fremde Webseiten-Inhalte
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Registrar-Tag 9 Primär ist „Verbreiter“ der Inhalte (= Nutzer) verantwortlich Relevant, wenn Registrar in der Rolle eines Providers fungiert §16 ECG: Host-Provider, der vom Nutzer eingegebene Information speichert Grundvoraussetzung: Haftung des Nutzers nach allgemeinen gesetzl. Bestimmungen Gehilfe: unmittelbaren Täter bewusst fördern …
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Registrar-Tag 10 Hat der Provider die Rechtsverletzung gekannt oder kennen müssen Nein: Ausschluss von Schadenersatz und Strafrecht Keine Verpflichtung von sich aus zu suchen Ja, weil informiert wurde: ABER: notwendig ist ein qualifizierter Hinweis plus Bescheinigung und …
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Registrar-Tag 11 Ist zum „Einschreiten“ verpflichtet, wenn Rechtsverletzung für juristischen Laien ohne Nachforschungen offensichtlich = d.h. leicht erkennbar – „maßgerechter“ Mensch z.B. Kinderpornografie, NS-Wiederbetätigung, Kreditschädigung, Herabsetzen von Unternehmen Empfehlung: Abklären mit Kunden (aber nicht notwendig) „Einschreiten“ Inhalt entfernen oder Zugang sperren a.o. Kündigungsrecht in AGB festlegen
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Registrar-Tag 12 Registrar als Treuhänder
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Registrar-Tag 13 Domaininhaber & Whois: DI zu seiner Domain abrufbar Zustimmung zur Datenveröffentlichung Jeder soll DI „unbürokratisch“ kontaktieren können Manche DI haben Problem E-Mail, Tel., Fax kann „gehided“ werden ABER: Ladungsfähige Adresse bleibt öffentlich
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Registrar-Tag 14 Lösung: Treuhänder Jemand stellt sich als DI zur Verfügung Wer bietet sich an? Anwalt/Notar Registrar/Provider … Konsequenz: Treuhänder ist DI Haftung für Domain? Haftung für Inhalte der Webseite?
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Registrar-Tag 15 @ Domain? z.B. Dritter geht wegen Verletzung von Namensrechten gegen DI vor Ö: keine Entscheidung D: unterschiedlichste Judikatur Urteil BGH (I ZR 59/04) – grundke.de Namensträger kann Namensgebrauch gestatten Empfehlung, um Beweisprobleme zu verhindern klare Vereinbarung Inhalte der Webseite spiegeln eindeutig den Auftraggeber wieder
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Registrar-Tag 16 @ Haftung für Inhalt? z.B. Dritter geht wegen Inhalten auf der Webseite gegen DI vor Primär ist „Verbreiter“ der Inhalte (= Nutzer) verantwortlich Empfehlung, um Beweisprobleme zu verhindern klare Vereinbarung (mit „Exit“) Inhalte der Webseite spiegeln eindeutig den Auftraggeber wieder
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Registrar-Tag 17 Rolle des Registrars bei der Auswahl einer Domain
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Registrar-Tag 18 DI haftet für Namens- Kennzeichen- Marken- und Wettbewerbsrechtliche Verletzungen... und: Registrar bei der Auswahl der Domain? Denkbar wäre Haftung als Professionist Keine Rechtssprechung: eher nein Empfehlung: Hinweis auf Verpflichtung, durch die Domain keine Rechte eines Dritten zu verletzten Hängt von der „Vertragsanbahnung“ ab
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Registrar-Tag Dr. Barbara Schloßbauer Mag. Bernhard Erler Danke für die Aufmerksamkeit Fragen? Datum: 26.11.2009
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