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Bundesnetzagentur 27.03.2017 Rolle der Regulierungsbehörden bei der Etablierung von Wettbewerb am Beispiel des Gasmarktes Christian Mielke, Beschlusskammer.

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1 Bundesnetzagentur Rolle der Regulierungsbehörden bei der Etablierung von Wettbewerb am Beispiel des Gasmarktes Christian Mielke, Beschlusskammer 7 Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung Berlin,

2 Themenübersicht 1. Wettbewerb im Gasmarkt: Ausgangslage
Bundesnetzagentur Themenübersicht 1. Wettbewerb im Gasmarkt: Ausgangslage 2. Beispiel: Lieferantenwechsel 3. Ergebnis: Wettbewerb im Gasmarkt! Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

3 1. Wettbewerb im Gasmarkt: Ausgangslage
Bundesnetzagentur 1. Wettbewerb im Gasmarkt: Ausgangslage

4 1. Wettbewerb im Gasmarkt: Ausgangslage
Primärenergieverbrauch (2012) Erdgas 21% Jahresumsatz mit Letztverbrauchern (2010) Strom: ca. 64,5 Mrd. Euro Erdgas ca. 36 Mrd. Euro Endenergieverbrauch der Haushalte (2011) Strom 22,9% Erdgas 32,6% Quellen: BDEW; AG Energiebilanzen Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

5 1. Wettbewerb im Gasmarkt: Ausgangslage
Ausgangslage zu Beginn der Regulierung Kein Wettbewerb um Haushaltskunden, minimaler Wettbewerb um Industriekunden Kontrolle von 60 % des deutschen Gesamtmarktes durch E.ON Ruhrgas Keine Gasbörse (d.h. Großhandel über bilaterale Geschäfte) Monopolstellung von Stadtwerken und Regionalversorgern innerhalb „ihrer“ Netzbereiche Keine freien Transportkapazitäten zur Verbindung mit europäischen Handelsmärkten Lokale, regionale und nationale Marktabschottung Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

6 1. Wettbewerb im Gasmarkt: Ausgangslage
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Lieferantenwechsel („GeLi Gas“) Umsetzung Entscheidung Marktmodell (Festlegung) Zwei- vertrags- modell Anzahl Marktgebiete 14 6 12 2 Bilanzierung („GABi Gas“) Kapazitäten („Karla Gas“) 28 Konvertierung Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

7 1. Wettbewerb im Gasmarkt: Ausgangslage
Regulierte Selbstregulierung: Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber (KoV) Hauptteil Standardverträge Leitfäden Themen Gegenstand Kooperation Begriffsbestimmungen Marktgebiete Kosten-Entgeltwälzung Interne Bestellung Bilanzkreise Ein-/Ausspeisevertrag Lieferantenrahmenvertrag Bilanzkreisvertrag Biogasverträge Bilanzkreismanagement Standardlastprofile Sicherheitsleistungen Biogas Netzbetreiber untereinander Netzbetreiber und Netznutzer Alle Marktbeteiligten Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

8 2. Beispiel: Lieferantenwechsel
Bundesnetzagentur 2. Beispiel: Lieferantenwechsel

9 2. Beispiel: Lieferantenwechsel
Ablauf für den Verbraucher: Auftrag/Vollmacht erteilen Fertig Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

10 2. Beispiel: Lieferantenwechsel
Ablauf im Hintergrund: Lieferantenwechsel aufgrund vertraglicher Lieferbeziehungen Lieferantenwechsel aufgrund gesetzlicher Lieferbeziehungen Einleitung Festlegung GeLi Gas Begriffsdefinitionen Regelungen zu: Datenformaten Vollmachten Stornierung Entnahmestellen Lieferbeginn Lieferende Messwertüber- mittlung Stammdaten- änderung Stammdatenüber- mittlung Mehr-/ Minder- mengenmodell Beginn der Ersatz-/ Grundversorgung Beendigung der Ersatzversorgung Annexprozesse Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

11 2. Beispiel: Lieferantenwechsel
1. Lieferanmeldung Netzbetreiber Neulieferant 2. Prüfung Altlieferant 3a. Information existierende Zuordnung Lieferanmeldung 3b. Abmeldungsanfrage 3c. Prüfung 3d. Beantwortung Abmeldungsanfrage 3e. Prüfung Antwort 4a. Ablehnung Anmeldung 4b. Bestätigung Anmeldung 7. Ermittlung / Aufbereitung / Übermittlung Messwerte (gemäß Prozess „Messwertübermittlung“, D.1.) 3f. Beendigung Zuordnung Altlieferant 5. Zuordnung des Neulieferanten 3g. Mitteilung über Beendigung Zuordnung 6. Übermittlung Bestandsliste Beispiel: Geschäftsprozess Lieferbeginn Gas Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

12 2. Beispiel: Lieferantenwechsel
Art. 3 GasRL und § 20a Abs. 2 EnWG Max. 3 Wochen nach Anmeldung der Netznutzung durch Neulieferanten Wechsel untermonatlich zu jedem beliebigen Tag in die Zukunft (seit 02/2012) Rückwirkende Anmeldung bei Ein-/Auszügen Harmonisierung mit Kündigungsfristen? Grundversorgung: 2 Wochen (§ 20 Abs. 1 GasGVV) Sonderverträge: Keine Vorgaben Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

13 2. Beispiel: Lieferantenwechsel
Exkurs: BDEW/VKU-Leitfaden Kundenrechnung Arbeitshilfe zur Vereinheitlichung der Kundenrechnung Verbesserung der Transparenz für den Verbraucher Inhalt: Checkliste Rechnung: Erläuterung (energie)rechtlicher Regelungen Gesetzliche Informationspflichten: Formulierungs- vorschläge für verpflichtende Rechnungsinhalte Standardisierte Begriffserklärungen: Einheitliche Definitionen Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

14 3. Ergebnis: Wettbewerb im Gasmarkt!
Bundesnetzagentur 3. Ergebnis: Wettbewerb im Gasmarkt!

15 3. Ergebnis: Wettbewerb im Gasmarkt!
Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

16 3. Ergebnis: Wettbewerb im Gasmarkt!
Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

17 3. Ergebnis: Wettbewerb im Gasmarkt!
Situation vor dem : Keine Einbindung ins Marktgebiet Belieferung nur durch Grund- versorger Lieferantenwechsel nicht möglich Situation wenige Wochen nach dem : Einbindung ins Marktgebiet NCG Mind. 17 Anbieter Mögliche Preisersparnis zum Tarif des Grundversorgers 500 Euro/Jahr (1-Familienhaus) Marktgebiet NCG Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

18 3. Ergebnis: Wettbewerb im Gasmarkt!
Bundesnetzagentur 3. Ergebnis: Wettbewerb im Gasmarkt! Marktöffnung auch für Haushaltskunden erreicht: Einfacher Lieferantenwechsel mit hohem Sparpotenzial Steigende Wechselquoten E.ON noch immer dominanter Player, aber: Importpreise nicht mehr 1:1 an Kunden weitergereicht Lokale und regionale Versorger unterliegen einem Wettbewerbsdruck, Marktabgrenzung national (BKartA) Funktionierender Börsenhandel: im Spotmarkt liquide, Terminmarkt noch nicht entwickelt Zunehmende Verbindung von europäischen Handelsmärkten, Preisunterschiede gering Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bundesnetzagentur Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christian Mielke Beschlusskammer 7 Christian Mielke | Verbraucherpolitik, Wettbewerb und Regulierung | © Bundesnetzagentur


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