Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Ρ. ri x ecker.recht Die auserwählte Oberstudienrätin Worum geht es? O erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von VG und OVG im Eilrechtsschutz!

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Ρ. ri x ecker.recht Die auserwählte Oberstudienrätin Worum geht es? O erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von VG und OVG im Eilrechtsschutz!"—  Präsentation transkript:

1 ϱ. ri x ecker.recht Die auserwählte Oberstudienrätin Worum geht es? O erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von VG und OVG im Eilrechtsschutz! Also: Zulässigkeit einer „Urteilsverfassungsbeschwerde“ Vor allem: Subsidiarität! Begründetheit: Vorspann: Verletzung spezifischen Verfassungsrechts? Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG? (Personeller Schutzbereich / Sachlicher Schutzbereich?) Rechtfertigungsgrundlagen: Schrankenvorbehalt? Verfassungsimmanente Schranken? Gesetzliche Grundlage des Verbots? Kollidierende verfassungsrechtliche Schutzgüter? Art.7 / Art. 6 / Art. 4 / Art. 33 Abs. 5 GG

2 ϱ. ri x ecker.recht Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde der O I.Eröffnung des Verfassungsrechtswegs (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 81, §§ 90 ff. BVerfGG) II.Beschwerdefühigkeit der O („Jedermann“) III.Beschwerdegegenstand (Entscheidungen des OVG und des VG [+ Untersagungsverfügung] als Akte öffentlicher Gewalt IV.Beschwerdebefugnis (Grundrechtsverletzung – Art. 4 Abs. 1 GG – nicht ausgeschlossen!) V.Beschwerdefrist (§ 93 BVerfGG: 1 Monat nach Zustellung) VI.Erschöpfung des Rechtswegs (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG  §§ 80 Abs. 5, 7; 150, 152 VwGO) VII.Subsidiarität Zumutbarkeit der Beschreitung des Rechtswegs in der Hauptsache?

3 ϱ. ri x ecker.recht Begründetheit der Verfassungsbeschwerde „Die VB ist begründet, wenn die O durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die Untersagung des Tragens ihres Gewandes in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG verletzt ist.“ Ratschlag: Behandlung des Problems der Kontrolldichte in einer Art „Vorspann“ BVerfG keine Superrevisionsinstanz! BVerfG prüft nicht die Verletzung einfachen Rechts, sondern nur die Verletzung von „spezifischem Verfassungsrecht“  Grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, materielle Gewichtigkeit (Hecksche Formel) Tragender Grund, als Rechtssatz gedacht, ergäbe verfassungswidrigen Rechtssatz (Schumannsche Formel)

4 ϱ. ri x ecker.recht Schutzbereich I.Schutzbereich 1.Personell: Sonderstatus? 2.Sachlich: Glaube / Religion? Einheitliches Grundrecht Darstellung der Gewährleistungen (Haben und Äußern, individuell und kollektiv, positiv und negativ) Definition von „Religion“ (nicht nur klassische Religionsgemeinschaften, Maßgeblichkeit des Selbstverständnisses, keine staatliche Bestimmung von „Religion“, Plausibilitätsprüfung)

5 ϱ. ri x ecker.recht Eingriff / Rechtfertigung II. Eingriff: Untersagung und die sie nicht korrigierenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen III. Rechtfertigung 1.Kein Schrankenvorbehalt durch Art. 4 Abs. 1,2 GG selbst! 2.Gesetzesvorbehalt aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV? (Vollgültiges Verfassungsrecht aber Überlagerung durch Art. 4 Abs. 1,2 GG) 3.Verfassungsimmanente Schranken? (Kollidierende Grundrechte Dritter / Verfassungsrechtlich zumindest gleichrangig geschützte Rechtsgüter?) a.Gesetzliche Grundlage: § 35 BeamtStG (Gehorsamspflicht!) Diskussion: Bedarf es der parlamentsgesetzlichen Regelung der Bekleidung? Differenzierung zwischen Voraussetzungen der Berufswahl und Voraussetzungen der Berufsausübung! Unterschiedliche Auffassungen vertretbar!

6 ϱ. ri x ecker.recht Kollidierende verfassungsrechtlich geschützte Güter Art. 7 Abs. 2 GG ist berührt! Art. 6 Abs. 2 GG ist berührt! Art. 4 Abs. 1,2 GG (von Eltern und Kindern!) ist berührt (Konfrontationsschutz!)! Art. 33 Abs. 5 GG (Verpflichtung zur religiösen Neutralität!) ist berührt!  Herstellung praktischer Konkordanz! Größtmögliche Wirksamkeit aller konfligierenden Rechtsgüter! Maßgebliche Wertungskriterien: Betroffene Schüler? Betroffene Fächer? Konkrete Konflikte vorstellbar?


Herunterladen ppt "Ρ. ri x ecker.recht Die auserwählte Oberstudienrätin Worum geht es? O erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von VG und OVG im Eilrechtsschutz!"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen