Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

MENSCHEN ALS MENSCH NAHE SEIN.
Gesetzliche Erbfolge und Testament
Patientenverfügung, Betreuungswunsch, Vorsorgevollmacht
Herzlich Willkommen zu der heutigen Informationsveranstaltung!
Patientenverfügung Kritische Überlegungen zur gesetzlichen Regelung und ihrer praktischen Umsetzung von Peter Godzik am 4. November 2010.
Einführung in das Betreuungsrecht und die Bedeutung der Vorsorge
Rechtsanwalt Hanno Kuba
Beratung zu einer Patientenverfügung Vorsorgen für den Ernstfall
Informationsveranstaltung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
DGSP/BdB Frankfurt Annette Loer
Die Erbordnungen (Parentelsystem)
Testament und Überlassung
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass Stand:
Erben und Vererben - eine komplizierte Sache (für Unternehmer) 27
Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht
„V o r s o r g e n – f ü r a l l e“ Referent: Rechtsanwalt und Notar Eckehard Firl, Geseke Notar in Geseke.
Testament und Patientenverfügung
Die Patientenverfügung
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien
Haben Sie für den Notfall vorgesorgt? Teil 1:Unternehmensplanung mit der Notfallakte.
Einführung in das Erbrecht
Titel, Thesen, Testamente
Die Erbrechtsreform 2009 Vortrag am
Kundenveranstaltung der Raiffeisen Regionalbank
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien Erbrecht.
Informationsveranstaltung für deutsche Staatsangehörige in Belgien
Erwachsenenschutzrecht ab 2013
Vortrag Patientenvorsorge
Erbrecht in der Patchwork-Familie
Vorsorgeverfügungen 2) Patientenverfügung 3) Rechtliche Betreuung
Gemeinschaftliches Testament
Unterschiede des Nachlassrechts in den Baltischen Staaten, Österreich und Deutschland Notarin Ilze Metuzāle
HERZLICH WILLKOMMEN Vorsorgevoll-macht, Patienten-verfügung
Patientenverfügung Ist eine persönliche Willenserklärung, mit der Sie heute schon Ihre Behandlungswünsche für eine bestimmte Krankheitssituation festlegen.
Informationsveranstaltung
Kann ich alles regeln? Patientenverfügung verständlich erklärt
Rechtsanwalt Ulrich Amthauer Fachanwalt für Familienrecht Notar
Erbrecht Eine frühzeitige Regelung verhindert Probleme, Ärgernisse und Familienzwistigkeiten! Bregenz, Deuringstraße 9, 6900 Bregenz Tel +43(0)5574/5.
Heute für Morgen Vorsorgen
Grußwort Fachreferenten Wolfgang Lahl Bürgermeister Weil im Schönbuch
Vollmachten und Verfügungen
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Vorsorge mit dem DOCUPASS
Vorsorge für den Ernstfall
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht 2. Vorsorgevollmacht
Das Unternehmertestament
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht „Engagement weiter wirken lassen – Das eigene Testament“ Fachvortrag.
Aus juristischer Sicht Anton Genna, Fürsprecher, Thun.
Erbrecht Gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag und Testament
1. Thema: VOLLMACHTEN NACH DEM BGB bürgerliches Recht rechtliche Beziehungen die Streitigkeit, -, -en das Schuldrecht, -s, - das Erbrecht, -s, - die Bestimmung,
Fachstelle für pflegende Angehörige im Landkreis Rhön-Grabfeld
Vortrag : Generalvorsorgevollmacht Jutta Siempelkamp, Notarin und Rechtsanwältin Bundesallee Berlin Tel: 030/ Fax: 030/
Vorsorge ist Fürsorge für die Liebsten
Erbstreit vermeiden! Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht Besuchen Sie uns bei Facebook! Dr. Wolfgang Buerstedde.
Testamentsgestaltung für Eheleute Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht
1.
Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen.
1 Stand und Perspektiven der Diskussion in Deutschland Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.V., Göttingen.
Rechtliche Aspekte der Unternehmernachfolge Notarin Julia Priemer-Bleisteiner.
5. Brandenburger Nephrologie Kolleg Patientenverfügungen - Auswirkungen auf die tägliche Praxis RA Dr. Martin Nanzka, Berlin 5. Brandenburger.
Erbrecht Vortrag vor der Kolpingsfamilie Vennhausen am 04. März 2008.
SKFM für das Bitsue Speyer e.V. 1 Ein Augenblick kann alles verändern- Unterstützung statt Bevormundung Vortrag von Michael Neis SKFM-Diözesanverein.
Notar Dr. Alexander Schmidt, LL.M. 14. Februar 2017
Überblick über das österreichische Erbrecht
Die gesetzliche Erbfolgeregelung Sind in einer Parentel keine Erbberechtigte vorhanden, fällt die Erbschaft an die nächste Parentel. = Frau = Mann Grosseltern.
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
Haben Sie vorgesorgt? AWO Betreuungsverein Kompass 19. Dezember 2019.
 Präsentation transkript:

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung Nadine Becker Rechtsanwältin Testamentsvollstreckerin (AGT) Tel. 0 24 21-30 83-0 info@schupp-und-partner.de 1

I. Patientenverfügung 1. Allgemeines Anweisungen bezüglich medizinischer Behandlung Entscheidungsunfähigkeit verbindliche Anordnung regelmäßige Anpassung Wichtig: Ehegatten, Kinder übernehmen diese Rolle nicht automatisch keine Patientenverfügung = Ermittlung des mutmaßlichen Willens, Beteiligung des Betreuungsgerichts 2

2. Form Schriftform zwingend Ort, Datum, Unterschrift auch notariell möglich Verwahrung bei Vertrauensperson 3

3. Inhalt Orientierung an Formular aktuelle Lebens-und Behandlungssituation (§ 1901 a BGB) Einbeziehung der Ärzte Welche Wünsche hat man? Welcher Grad an Dauerschäden ist für mich ertragbar? lebenserhaltende Maßnahmen? Schmerzlinderung? 4

II. Vorsorgevollmacht 1. Allgemeines Keine Entscheidung durch Betreuungsgericht grds keine Kontrolle, Festlegung der Aufgaben des Bevollmächtigten Vergütung des Bevollmächtigten In bestimmten Fällen ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich Aufbewahrung der Vollmacht Zentrales Register bei Bundesnotarkammer 5

2. Form Form ist gesetzlich nicht geregelt Geschäftsfähigkeit erforderlich Sinnvoll: schriftlich und ggf notariell Zwingend notariell, wenn Grundstück betroffen 6

3. Inhalt Umfassende Vollmacht/ beschränkte Vollmacht Vollmacht gliedert sich in zwei Teile  Vollmacht für persönliche Angelegenheiten  Vollmacht für Vermögensangelegenheiten Kann über den Tod hinaus ausgestellt werden Absolutes Vertrauensverhältnis erforderlich Interessenskonflikte möglich 7

III. Betreuungsverfügung Einschaltung des Gerichts wird nicht vermieden Regelungsinhalt entspricht Vorsorgevollmacht Man kann auch eine Person vorschlagen Betreuer wird vom Betreuungsgericht ernannt Betreuer ist einer gewissen Kontrolle unterworfen 8

Das Testament Gerd Spiess Rechtsanwalt Tel. 0 24 21-30 83-0 Fachanwalt für Erbrecht Tel. 0 24 21-30 83-0 info@schupp-und-partner.de 9

Testament gesetzliche Erbfolge E Form Benennung der Erben eindeutig Mehrere Erben Quoten Ersatzerben benennen Zuwendung von Geld, keine Beträge, sondern Quoten Keine Momentaufnahme, Blick in die Zukunft 2 Gruppen: Verwandte und Ehegatten 1. Ordnung, § 1924 2. Ordnung, § 1925 3. Ordnung, § 1926 Ehegatte daneben § 1931, bei Zugewinngemeinschaft  neben 1. Ordnung: 1/2  neben 2. Ordnung: 3/4 Erbengemeinschaft Auseinandersetzung 10

Testament wichtig? ‡ 1985 † V M K 11 Leitbild des Gesetzgebers Heute immer weniger: verheiratete Eltern mit gemeinsamen Kindern Beispiel 1: Geschiedene Eltern mit gemeinsamem Kind ‡ 1980 † ∞ 1985 † minderjährig V M K Lösung: V steuert sein Vermögen über Sohn K weiter an eine andere Person, Vor- und Nacherbschaft 11

E F 12 Beispiel 2: Patchworkfamilie † ∞ K1 und K2 K3 und K4 † ∞ K1 und K2 K3 und K4 E vermögend, F ohne Vermögen E stirbt: Erben zu ½ F:  Nach Tod der F, deren Erben ihre beiden Kinder alleine  Kinder des E erben nichts  Vermögen E wandert zur Hälfte an Kinder von F  Im Zweifel nicht gemacht. E F 12

Der Pflichtteil † ∞ K M F Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen Keine gegenständliche Beteiligung am Nachlass, sondern reine Geldforderung ½ des gesetzlichen Erbteils Bsp.: Berliner Testament 13

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14