Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung Nadine Becker Rechtsanwältin Testamentsvollstreckerin (AGT) Tel. 0 24 21-30 83-0 info@schupp-und-partner.de 1
I. Patientenverfügung 1. Allgemeines Anweisungen bezüglich medizinischer Behandlung Entscheidungsunfähigkeit verbindliche Anordnung regelmäßige Anpassung Wichtig: Ehegatten, Kinder übernehmen diese Rolle nicht automatisch keine Patientenverfügung = Ermittlung des mutmaßlichen Willens, Beteiligung des Betreuungsgerichts 2
2. Form Schriftform zwingend Ort, Datum, Unterschrift auch notariell möglich Verwahrung bei Vertrauensperson 3
3. Inhalt Orientierung an Formular aktuelle Lebens-und Behandlungssituation (§ 1901 a BGB) Einbeziehung der Ärzte Welche Wünsche hat man? Welcher Grad an Dauerschäden ist für mich ertragbar? lebenserhaltende Maßnahmen? Schmerzlinderung? 4
II. Vorsorgevollmacht 1. Allgemeines Keine Entscheidung durch Betreuungsgericht grds keine Kontrolle, Festlegung der Aufgaben des Bevollmächtigten Vergütung des Bevollmächtigten In bestimmten Fällen ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich Aufbewahrung der Vollmacht Zentrales Register bei Bundesnotarkammer 5
2. Form Form ist gesetzlich nicht geregelt Geschäftsfähigkeit erforderlich Sinnvoll: schriftlich und ggf notariell Zwingend notariell, wenn Grundstück betroffen 6
3. Inhalt Umfassende Vollmacht/ beschränkte Vollmacht Vollmacht gliedert sich in zwei Teile Vollmacht für persönliche Angelegenheiten Vollmacht für Vermögensangelegenheiten Kann über den Tod hinaus ausgestellt werden Absolutes Vertrauensverhältnis erforderlich Interessenskonflikte möglich 7
III. Betreuungsverfügung Einschaltung des Gerichts wird nicht vermieden Regelungsinhalt entspricht Vorsorgevollmacht Man kann auch eine Person vorschlagen Betreuer wird vom Betreuungsgericht ernannt Betreuer ist einer gewissen Kontrolle unterworfen 8
Das Testament Gerd Spiess Rechtsanwalt Tel. 0 24 21-30 83-0 Fachanwalt für Erbrecht Tel. 0 24 21-30 83-0 info@schupp-und-partner.de 9
Testament gesetzliche Erbfolge E Form Benennung der Erben eindeutig Mehrere Erben Quoten Ersatzerben benennen Zuwendung von Geld, keine Beträge, sondern Quoten Keine Momentaufnahme, Blick in die Zukunft 2 Gruppen: Verwandte und Ehegatten 1. Ordnung, § 1924 2. Ordnung, § 1925 3. Ordnung, § 1926 Ehegatte daneben § 1931, bei Zugewinngemeinschaft neben 1. Ordnung: 1/2 neben 2. Ordnung: 3/4 Erbengemeinschaft Auseinandersetzung 10
Testament wichtig? ‡ 1985 † V M K 11 Leitbild des Gesetzgebers Heute immer weniger: verheiratete Eltern mit gemeinsamen Kindern Beispiel 1: Geschiedene Eltern mit gemeinsamem Kind ‡ 1980 † ∞ 1985 † minderjährig V M K Lösung: V steuert sein Vermögen über Sohn K weiter an eine andere Person, Vor- und Nacherbschaft 11
E F 12 Beispiel 2: Patchworkfamilie † ∞ K1 und K2 K3 und K4 † ∞ K1 und K2 K3 und K4 E vermögend, F ohne Vermögen E stirbt: Erben zu ½ F: Nach Tod der F, deren Erben ihre beiden Kinder alleine Kinder des E erben nichts Vermögen E wandert zur Hälfte an Kinder von F Im Zweifel nicht gemacht. E F 12
Der Pflichtteil † ∞ K M F Mindestbeteiligung naher Angehöriger am Nachlass Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen Keine gegenständliche Beteiligung am Nachlass, sondern reine Geldforderung ½ des gesetzlichen Erbteils Bsp.: Berliner Testament 13
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