Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag"—  Präsentation transkript:

1 Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Kurzreferat von Brigitta Leibundgut Altersbeauftragte der Gemeinde Münchenbuchsee 14. Oktober 2013

2 Beziehungen müssen gepflegt werden bevor ein Mensch urteilsunfähig wird

3 Patientenverfügung Die Erstellung einer Patientenverfügung ist ein Prozess Die Patientenverfügung kann mit eigenen Worten oder mit einer Vorlage verfasst werden Die Patientenverfügung muss mit dem Datum, dem Ort und der Unterschrift der Verfasserin oder des Verfassers versehen werden

4 Die Patientenverfügung
ist rechtlich verbindlich muss alle 2-3Jahre aktualisiert werde muss so hinterlegt werden, dass sie eingesetzt werden kann soll die Werte des Verfassers/ der Verfasserin so konkret wie möglich beinhalten kann die Angehörigen bei wichtigen Entscheiden entlasten

5 Mögliche Inhalte einer Patientenverfügung
Möglichst konkrete Wünsche an die Behandlung und Pflege im Falle einer Urteilsunfähigkeit (Schmerzbehandlung, Flüssigkeitszufuhr, Atemnot etc.) Wünsche in der Sterbephase Organentnahme Obduktion Vorstellungen für die Abdankungsfeier oder die Beisetzung

6 Vorsorgeauftrag Regelt im Falle einer Urteilsunfähigkeit die Vertretung in den 3 Bereichen: - Personensorge - Einkommens- und Vermögensverwaltung - Rechtsverkehr

7 Der Vorsorgeauftrag muss von Hand geschrieben und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen werden kann auch juristisch beurkundet werden muss so hinterlegt werden, dass er eingesetzt werden kann wird durch die KESB schriftlich in kraft gesetzt Kann nicht mehr verändert werden, wenn der Verfasser/die Verfasserin urteilsunfähig geworden sind

8 Gründe für oder gegen die Erstellung eines Vorsorgeauftrages
Pro: - Mehr Handlungsspielraum, weniger Bürokratie, persönliche Betreuung, frei wählbare Vertrauensperson und keine Stigmatisierung Kontra: - Möglicherweise die teurere Lösung, wenig Kontrolle der Behörde, für widerrechtliches Verhalten wird nicht gehaftet

9 Aufhebung des Vorsorgeauftrags
Die Vertretungsperson kann den Dienst mit zweimonatiger Kündigungsfrist bei der KESB kündigen Der Vorsorgeauftrag endet mit dem Tod der Verfasserin oder des Verfassers oder wenn diese Person die Urteilsfähigkeit wieder erlangt.

10 Gemeinsam in die Zukunft blicken

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Fragen kommen Sie doch an meinen Stand oder lassen Sie sich beraten durch Frau Maurer am Stand der Pro Senectute


Herunterladen ppt "Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen