Grenzen und Pflichten eines Arztes auf einer Intensivstation

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Grenzen und Pflichten eines Arztes auf einer Intensivstation Sterben helfen… Grenzen und Pflichten eines Arztes auf einer Intensivstation

Lebensverlängerung und Intensivbehandlung Die Entwicklung der intensivmedizinischen Methoden zur Akut- und Dauerreanimation hat Recht und Medizin mit einer Vielzahl neuer Probleme konfrontiert, die von der Definition des Todesbegriffes bis zur Festlegung der Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht reichen.

Verlängerung des Lebens bei Sterbenskranken Was ist ein unheilbar Kranker? "Ein unheilbar Kranker ist ein Mensch, bei dem Arzt aufgrund des Krankheitsverlaufes und einer Reihe klinischer Zeichen zur Überzeugung kommt, dass die Krankheit oder die traumatische Schädigung so verläuft, dass keine Heilung von dem Leiden zu erwarten ist. Der Tod kann oder wird eine Folge dieser Krankheit sein. Prognosen über Lebensdauer und den Eintritt des Todes können nicht erstellt werden. Die Todesursache muss nicht im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen.

Was ist ein Sterbender? "Ein Sterbender ist ein Kranker oder Verletzter, bei dem Arzt aufgrund einer Reihe klinischer Zeichen zur Überzeugung kommt, dass die Krankheit oder die traumatische Schädigung infaust verläuft und der Tod in kurzer Zeit eintreten wird." Auch ein Sterbender genießt den vollen Schutz des Gesetzes.

Aktive Sterbehilfe - Ein Erklärungsversuch Tötung eines unheilbar Kranken aufgrund seines ernstlichen Willens durch eine aktive Handlung, nicht nur bei bösartigen Erkrankungen, sondern auch bei psychischen Problemen.

Passive Sterbehilfe - Voraussetzungen Der Verzicht auf lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen, insbesondere auf die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung vitaler Funktionen durch intensivmedizinische Verfahren, bei fortgeschrittenen Erkrankungen ohne Aussicht auf Erfolg bei der Behandlung wird als passive Sterbehilfe verstanden.

Passive Sterbehilfe - Abbruch der Behandlung Über unaufschiebbare Maßnahmen entscheidet der Arzt, soweit möglich nach Anhörung von Auskunftspersonen, wie die nächsten Angehörigen, nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten.

Passive Sterbehilfe - Verzicht auf Lebensverlängerung Beim Sterbenden und beim Schwerstkranken mit infauster Prognose kann "bestmögliche Hilfe" hingegen die Beschränkung auch Schmerz-linderung und Anxiolyse bedeuten, wenn durch die künstliche Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen nur noch eine Verlängerung eines schweren Leidens und des Sterbens zu erreichen wäre.

Ist der Patient entscheidungsfähig, so darf eine lebensverlängernde Maßnahme gegen seinen Willen weder eingeleitet noch fortgeführt werden. Das gilt gleichsam für Intensivbehandlung wie auch Dialyse.

Eine im Zustand der Entscheidungsfähigkeit ausgefertigte Willenserklärung des Patienten ("Patiententestament") ist für den Arzt verbindlich, wenn ihr hinreichend präziser Inhalt mit der aktuellen Situation übereinstimmt.

Passive Sterbehilfe - Verzicht auf Lebensverlängerung Der Verzicht auf aussichtslose lebensverlängernde Verfahren bedeutet keineswegs das Ende der medizinischen Versorgung.

Indirekte Sterbehilfe - Inkaufnahme von Behandlungsrisiken Bei der palliativen Behandlung eines Schwerstkranken, insbesondere unter potenter Schmerztherapie, kann und muss eine mögliche Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenwirkung in Kauf genommen werden.

Die vorhandenen technischen Möglichkeiten einer technisierten Medizin mit Operation, Reanimation, Intensivstation auszunutzen ist der bequemste Weg. Was fehlt sind Begleiter auf dem beschwerlichen Weg für unheilbar Kranke und Sterbende, nicht nur auf der Intensivstation.

„Unsere Medizin leidet daran, dass wir zuwenig darüber nachdenken, was wir tun.“ Prof. Schadewald (Düsseldorfer Medizinhistoriker 2004)