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Palliativmedizin (1)... dient der Verbesserung der Lebens- qualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert.

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Präsentation zum Thema: "Palliativmedizin (1)... dient der Verbesserung der Lebens- qualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert."—  Präsentation transkript:

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2 Palliativmedizin (1)... dient der Verbesserung der Lebens- qualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung konfrontiert sind. WHO, 2002

3 Palliativmedizin (2) Dies geschieht durch Vorbeugung und Linde- rung von Leiden mittels frühzeitiger Erkennung und tadelloser Beurteilung und Behandlung von Schmerzen und anderen Problemen physischer, psychosozialer und spiritueller Natur. WHO, 2002

4 Palliativmedizin (3) bejaht das Leben und sieht das Sterben als einen normalen Prozeß will den Tod weder beschleunigen noch hinaus- zögern bietet dem Patienten Unterstützung, um so aktiv wie möglich bis zum Tod zu leben unterstützt die Familie während der Erkrankung des Patienten und in der Trauerphase WHO, 2002

5 Kommuni- kation Betreuung in der Sterbephase Rehabilitation Symptom- kontrolle Palliativbetreuung Lebensqualität

6 Sedierung in der Palliativmedizin: Symptomkontrolle oder „langsame Euthanasie“?

7 Definition (1) „Terminale Sedierung ist eine Sedierung mit Dauergabe von bewusstseinsdämpfenden Medikamenten bis der Patient bewusstlos wird. Der Tod tritt aufgrund der Grunder- krankung ein.“ Hawryluck et al., 2002

8 Definition (2) Palliative Sedierung erfordert: 1)Therapieresistentes Symptom 2)Das Ziel der Symptomlinderung 3)Bewusstseinsdämpfung soweit notwendig 4)Einverständnis des Patienten und für „terminale Sedierung“: 5) Tod in wenigen Std./Tage erwartet Porta i Sales 2003

9 Wissenschaftliche Daten Keine Lebensverkürzung Gründe für Sedierung –Atemnot –delirante Syndrome –Angstzustände –Wunsch der Patienten Was bekommen die Patienten noch mit?

10 Fall 1 58jährige Patientin Fortgeschrittener Darmkrebs Gehirnmetastasen Nicht sterbend Akutes delirantes Syndrom RECHT AUF SEDIERUNG?

11 Fall 2 48jähriger Patient Fortgeschrittener Blutkrebs Mehrere Therapien Reduzierter Allgemeinzustand Gute Symptomkontrolle „unerträgliches Leiden“ Wiederholtes Verlangen nach Tötung Alternativ: Wunsch nach Sedierung bis zum Todeseintritt RECHT AUF SEDIERUNG?

12 Fall 3 65jähriger Patient Amyotrophe Lateralsklerose Fortschreitende Schluckbeschwerden Reise in die Schweiz zum assistierten Suizid geplant Alternative: Aufhören zu Essen und zu Trinken mit anschließender Sedierung RECHT AUF SEDIERUNG?

13 Sedierung in der Palliativmedizin Zur Symptomkontrolle? Auch bei unerträglichem existentiellem oder spirituellen Leiden? Abgrenzung zum assistierten Suizid? Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen?

14 Sedierung vs. Tötung auf Verlangen Sedierung Tötung a. V. Intention Symptom- Tötung linderung Mittel sedierend letal Effekt Bewusstseins- Tod dämpfung


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