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Vorlesung Rehabilitation

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Präsentation zum Thema: "Vorlesung Rehabilitation"—  Präsentation transkript:

1 Vorlesung Rehabilitation
M. Lippert-Grüner Klinik für Allgemeine Neurochirurgie der Universität zu Köln (geschäftsführender Direktor Univ. Prof. Dr. med. N. Klug)

2 Vorlesung Rehabilitation
Rehabilitation (v. mittellat.: rehabilitatio Wiederherstellung) bedeutet im Gesundheitswesen das Wiedereingliedern in den Alltag oder das berufliche Leben.

3 Vorlesung Rehabilitation
Die Rehabilitation hat die Aufgabe, diese Störungen durch gezielte Behandlung zu verbessern und ihre Auswirkungen durch geeignete Hilfsmittelversorgung sowie die Umgestaltung des Arbeits- und Wohnumfeldes zu mindern.

4 Vorlesung Rehabilitation
Es werden 3 verschiedene Arten der Rehabilitation unterschieden: medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Die medizinische Rehabilitation versucht, einen die Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder (z. B. durch Unfall) entstandenen Gesundheitschaden zu beseitigen, zu mildern oder Folgen zu beseitigen.

5 Vorlesung Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation gibt es aber auch für Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z.B. Kinder oder Rentner). Es gibt in Deutschland insgesamt 7 Rehabilitationsträger (Leistungsträger). Die größte Bedeutung haben die gesetzliche Rentenversicherungsträger, die gesetzlichen Krankenkassen und die Unfallversicherungen.

6 Vorlesung Rehabilitation
Stationäre Rehabilitation Ambulante / Tagesklinische Rehabilitation Koordinierte Heilmittelversorgung

7 Vorlesung Rehabilitation
Die berufliche Rehabilitation folgt dem Grundprinzip "Rehabilitation vor Rente" und versucht, durch Rehamaßnahmen die Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren (z. B. durch Umschulungen).

8 Vorlesung Rehabilitation
Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben. Diese können zum Beispiel sein: Wohnungshilfe, Haushaltshilfe.

9 Vorlesung Rehabilitation
Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation ist das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" .

10 Vorlesung Rehabilitation
ICF - Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheits-organisation (WHO) dient als länder- und fachübergreifende einheitliche Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren einer Person.

11 Vorlesung Rehabilitation
Grundprinzipien der Rehabilitation

12 Vorlesung Rehabilitation
1. Ganzheitlichkeit. Die Rehabilitation orientiert sich nicht nur an vorhandenen Funktionseinbußen, sondern muss stets die Gesamtpersönlichkeit und die Gesamtlebenssituation des Patienten und seines sozialen Umfeldes berücksichtigen.

13 Vorlesung Rehabilitation
Die Grundlagen der Rehabilitationsbehandlung bilden nicht Diagnosen, sondern eine genaue Analyse vorhandener Funktions- und Fähigkeitsstörungen und deren Auswirkungen auf den Betroffenen und sein soziales Umfeld.

14 Vorlesung Rehabilitation
2. Frühzeitigkeit und Langfristigkeit Die Rehabilitationsbehandlung sollte frühestmöglich bereits begleitend während der akuten Krankheitsphase beginnen und kann viele Wochen, Monate und in besonderen Fällen sogar ein Leben lang notwendig sein.

15 Vorlesung Rehabilitation
3. Teamprinzip In der Rehabilitation spielen hierarchische Organisationsstrukturen, wie sie aus der Akutmedizin bekannt sind, eher eine untergeordnete Rolle. Der Teamgedanke steht im Vordergrund des therapeutischen Geschehens.

16 Vorlesung Rehabilitation
4. Prinzip der Multi- und Interdisziplinarität Aus der Komplexität der gestörten Funktionen, die infolge einer Erkrankung des zentralen Nervensystems entstehen können, resultiert die Notwendigkeit hoch spezialisierter, komplexer Therapiekonzepte.

17 Vorlesung Rehabilitation
5. Prinzip der gesellschaftlichen Akzeptanz Behinderter Der langfristige Erfolg einer Rehabilitationsbehandlung hängt jedoch in einem ganz entscheidenden Maße davon ab, ob eine soziale Isolation der Betroffenen verhindert werden kann und inwiefern die Wiedereingliederung in die Gesellschaft gelingt.


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