internationaler Kindesentführung ”

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 Präsentation transkript:

internationaler Kindesentführung ” „Grenzüberschreitende Mediation in Fällen von internationaler Kindesentführung ” Vlatka Adler, odvjetnica (Rechtsanwältin) & Mediatorin Präsentation für Asociácia mediátorov Slovenska Internationale Wissenschaftskonferenz Mediationspraxis in verschiedenen Bereichen des Gesellschaftslebens Modra, 05. April, 2019

3 relevante Dokumente: Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 (Haager Konvention) Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel II bis – angewandt nur in EU) Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

Was ist „Internationale Kindesentführung?” nichts Neues unter der Sonne in den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl verdoppelt jedes Jahr ca. 2.000 neue Fälle in der Welt sehr oft aus gemischten Ehen oder wegen der Suche nach einen besseren Job in der EU/Welt „Kindesentführung” ist am häufigsten zwischen Ländern, die gemeinsame historische, soziale und kulturelle Gemeinsamkeiten teilen.

Wer ist die/der Entführer/in? basiert auf der Analyse aus dem Jahr 2015: 73% Mutter 91% dieser Mütter sorgen primär für das Kind 58% der Entführer/innn kehren zurück in den Staat ihrer Nationalität 70% der Verfahren beziehen sich auf ein Kind (Mädchen/Junge gleich involviert)

Wie alt sind die Kinder? das durchschnittliche Alter des Kindes imHaager Verfahren ist 6,8 Jahre

Zahlen für 2015 Antrag für Rückkehr– generelle Ergebnisse: 45% Rückführung (gerichtliches Verfahren) 17% freiwillig 28% gerichtlich 3% der Anträge beendet mit Zustimmung (vereinbart oder angeordnet)

Dauer des Verfahrens Durchschnitt im Jahr 2015: 164 Tage 14% des Brüssel IIbis Verfahren erledigt in sechs Wochen 55% in 18 Wochen (4,5 Monate)

Ziel des Haager Übereinkommens Artikel 1. HK (Ziel dieses Übereinkommens): … die sofortige Rückgabe widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherzustellen. .

Grundsätzliche Regel nach der Haager Konvention In den ersten Jahren der Anwendung der Haager Konvention haben die Gerichte fast automatisch die Kinder in den Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthalt zurückgeschickt,

Psychologische Aspekte der Kinder, die vom „Haager Prozess“ betroffen sind emotionelle und physische Leiden entführt von der Familie und Freunden Verlust des Vertrauens in die Leute und Umgebung

Besteht ein dritter Weg? Mögliche Lösungen… nach Haager Konvention / Brüssel II bis kann die Rückgabe des Kindes angeordnet werden nach Einwand des Kindes oder aus anderen Gründen kann die Rückgabe abgewiesen werden das eine und das andere sind ausschließliche Lösungen, wo das Kind mit nur einen Elternteil das Land verläßt, welcher Weg zur langfristigen Entfremdung vom anderen Elternteil führen kann Besteht ein dritter Weg?

Mediation über den Grenzen Durch den freien Personenverkehr innerhalb der EU kam es zur Erhöhung von Kindesentführungs- Verfahren gegründet auf der EU Richtlinie No.2008/52/EC über bestimmte Aspekte der Mediation in Bürgerlichen- und Handelssachen der Fokus ist auf den familiären Konflikten

…noch über die Mediation die Parteien können sich einigen, eine Mediation zu machen die Mediation kann vom Gericht angeordnet werden die Mediation wird den Parteien angeboten die Mediation kann auch vor der Entführung eingeleitet werden sowie auch während des Haager Verfahren auch nach der Beendigung des Prozesses es bestehen spezialisierte Institutionen und Mediatoren für cross-border family mediation

Mediation über Grenzen nach HK: ; Mediation über Grenzen nach HK: Art. 7 Abs. 2 c: „Die zentralen Behörden arbeiten zusammen und fördern die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden ihrer Staaten, um die sofortige Rückgabe von Kindern sicherzustellen und auch die anderen Ziele dieses Übereinkommens zu verwirklichen. Insbesondere treffen sie unmittelbar oder mit Hilfe anderer alle geeigneten Massnahmen, um: c) die freiwillige Rückgabe des Kindes sicherzustellen oder eine gütliche Regelung der Angelegenheit herbeizuführen.“ ;

Mediation über Grenzen nach Brüssel II bis: ; Mediation über Grenzen nach Brüssel II bis: Art. 55 Abs. 1 e „Die Zentralen Behörden arbeiten in bestimmten Fällen auf Antrag der Zentralen Behörde eines anderen Mitgliedstaats oder des Trägers der elterlichen Verantwortung zusammen, um die Ziele dieser Verordnung zu verwirklichen: e) Sie erleichtern eine gütliche Einigung zwischen den Trägern der elterlichen Verantwortung durch Mediation oder auf ähnlichem Wege und fördern hierzu die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.“ ;

Das Bi-kulturelle Co-Mediations-Modell: zwei Mediatoren in der Zusammenarbeit Frau und Mann ein/e Jurist/in eine/r mit psychosozialer oder pädagogischen Ausbildung jeder aus einem Land, aus dem die Elternteile kommen

Bestehende Institutionen: Cross-Border Family Mediators International Child Abduction Center in the Netherlands/Center IKO Dutch Association of Internationl Child Abduction Lawyers /D.I.A.L. International Parental Child Abduction /IFM-MFI.ORG Central Contact Point for Cross-border Family Conflicths and Mediation (ZAnK) Internationales Mediationszentrum für Familienkonflikte und Kindesentführung / MIKK e.V. Internationaler Sozialdienst / ISK, Berlin Lawyers in Europe on Parental Child Abduction / LEPCA

Ziel der family cross-border mediation? eine gemeinsame Einigung in Bezug auf die Treffen und Obsorge zu finden in einem friedlichen Weg mit der Hilfe einer dritten Person – Mediator „The mediator reminded us of our role as parents and minimised the rivaliries between us.” Den Kindern hilft beide Elternteils zu haben!

Ich bedanke für die Aufmerksamkeit! Mag. Vlatka Adler, odvjetnica (Rechtsanwältin) & Mediatorin