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Studium und Ausländerrecht für Nicht-EU-Studierende

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Präsentation zum Thema: "Studium und Ausländerrecht für Nicht-EU-Studierende"—  Präsentation transkript:

1 Studium und Ausländerrecht für Nicht-EU-Studierende
Prof. Dr. Max Mustermann | Name of Faculty

2 Visum und Aufenthaltserlaubnis
Gilt nur für die Einreise und wenige Wochen danach Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis ist…. eAT + Zusatzblatt  Zweck, z.B. Studium Immatrikulation als Student gehört zur Aufenthaltserlaubnis ohne Immatrikulation sind Sie illegal in Deutschland Bei neuem Pass brauchen Sie auch einen neuen eAT International Students Office (IStO)

3 Nach der Immatrikulation am KIT…..
Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis: - zur Studienvorbereitung (z.B. Deutschkurs) - für das vorherige Studium an einer deutschen Uni Nach der Immatrikulation: Aktualisierung des Zusatzblattes Sie haben ein Einreisevisum zum Studium im Pass: Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen bevor Ihr Visum abläuft! Die Ausstellung des eAT dauert ca. 4 Wochen: in dieser Zeit keine Auslandsreise planen Termin bei der Ausländerbehörde notwendig Die nächsten Termine bei der Ausländerbehörde KA gibt es erst wieder im Dezember International Students Office (IStO)

4 Wo beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis?
Abhängig vom Wohnort  Stadt/Ort Ihrer Wohnung Beispiele: Karlsruhe Stadt: Ausländerbehörde Kaiserallee 8 (im Ordnungs- und Bürgeramt) Ettlingen: Ausländerbehörde Ettlingen (im Ordnungs- und Sozialamt) Stutensee: Rathaus Stutensee Bruchsal: Rathaus Bruchsal Wörth: Stadtverwaltung Wörth am Rhein International Students Office (IStO)

5 Welche Dokumente brauchen Sie…..
Antragsformular Pass Biometrisches Passbild Krankenversicherungsnachweis  Beiträge regelmäßig zahlen! Immatrikulationsbescheinigung  Studierendenportal Anmeldung bei der Stadt  Meldebehörde Mietvertrag 100 € Gebühren (Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr) Finanzierungsnachweis 735 € / Monat - Stipendium - Verpflichtungserklärung - Sperrkonto (Sparkasse, Deutsche Bank) International Students Office (IStO)

6 Wichtig zu wissen…. eAT und Zusatzblatt müssen immer aktuell und gültig sein Fach- oder Universitätswechsel: Sie brauchen die Zustimmung der Ausländerbehörde VOR der Immatrikulation - das ist nur in den ersten 18 Monaten problemlos möglich - vor dem Wechsel müssen Sie das Zusatzblatt ändern lassen Sie sind zum Zweck des Studiums hier: mit der Exmatrikulation verlieren Sie das Aufenthaltsrecht  Rechtzeitige Rückmeldung Exmatrikulation verhindern und Auflagen fristgerecht erfüllen (ggfs. Fristverlängerung beantragen) International Students Office (IStO)

7 Wichtig zu wissen…. Halten Sie sich an die Regelstudienzeit: Master: 4 Semester Bachelor: 6 Semester  Verlängerung um 2 Semester in der Regel möglich  wenn Sie zu lange studieren, müssen Sie das Land ohne Abschluss verlassen!  nutzen Sie die Möglichkeit der Beurlaubung (max. 2 Semester): Krankheit, zusätzliches Praktikum, Kinder, etc. Studium und längerer Aufenthalt im Ausland - Ausreise mehr als 6 Monate: Ausländerbehörde vorher informieren - falls eAT im Ausland abläuft: Vor der Rückkehr nach Deutschland Einreisevisum zum Studium beantragen International Students Office (IStO)

8 Wichtig zu wissen…. Studium und Arbeiten - als Student dürfen Sie 120 ganze Tage (8h/Tag) oder 240 halbe Tage (bis zu 4h/Tag) arbeiten - zusätzlich: Pflichtpraktikum (nur für Dauer des Praktikums nach Prüfungsordnung) Studentenjobs an der Universität International Students Office (IStO)

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit VIEL ERFOLG im STUDIUM!
International Students Office (IStO)


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