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Veröffentlicht von:Giuditta Battaglia Geändert vor über 4 Jahren
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Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst
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Erlass des HKM vom 22.01.2015 zur Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst
Auf Antrag der LiV kann die pädagogische Ausbildung aus familiären Gründen unter Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung ab dem erfolgen. Familiäre Gründe sind: Die tatsächliche Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder Die Pflege eines sonstigen Angehörigen.
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Es sind 2 Modelle der Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst zu unterscheiden:
Halbreglung 50% = Erweiterung auf 4 Hauptsemester Zweidrittelregelung 66% = Erweiterung auf 3 Hauptsemester Beispiel Halbregelung (Dauer 33 Monate):
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Beispiel Zweidrittelregelung (Dauer 27 Monate):
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Weitere Anmerkungen: Die Verteilung der Module und AVs ist individuell anpassbar. Teilzeitbeschäftigung ist nur zu Beginn eines Hauptsemesters möglich. Teilzeitbeschäftigung ist in der Einführungsphase und in der Prüfungsphase nicht möglich. Ein Modul erstreckt sich nach wie vor über die Dauer eines Hauptsemesters (= 6 Monate). Die Ausbildungsveranstaltung BRB soll begleitend durchgängig angeboten werden.
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Weitere Anmerkungen: Der Antrag muss auf dem Dienstweg gestellt werden. Der Antrag soll mindestens 2 Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Die LiV werden zu Beginn des Referendariats über die Teilzeitmöglichkeit informiert. Sollten die LiV Ihnen gegenüber Interesse am Teilzeitmodell signalisieren, verweisen Sie bitte an Herrn Pusch oder an Herrn Bettner. Eine „echte“ Reduzierung auf 50 Prozent bzw. 66 Prozent des Zeitaufwandes und der Arbeitsbelastung ist realistisch schwer durchzuführen.
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Anrechnung der LiV an der Ausbildungsschule:
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Ausbildungsunterricht:
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