Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht

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Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht Update Arbeitsrecht Mainz, 21. Mai 2019 Kathrin Kapischke Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht

Urlaub – Kürzung wegen Sonderurlaub Für die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs bleiben Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt. BAG 19. März 2019 – 9 AZR 315/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Urlaub – Kürzung wegen Sonderurlaub Sachverhalt: Die Klägerin ist bei der Beklagten seit dem 01.06.1991 beschäftigt. Die Beklagte gewährte ihr wunschgemäß in der Zeit vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014 unbezahlten Sonderurlaub, der einvernehmlich bis zum 31.08.2015 verlängert wurde. Nach Beendigung des Sonderurlaubs verlangte die Klägerin von der Beklagten, ihr den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen für das Jahr 2014 zu gewähren. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Urlaub – Kürzung wegen Sonderurlaub Entscheidung des BAG: Die Berechnung des gesetzlichen Urlaubs bemisst sich nach den Arbeitstagen des Arbeitnehmer. Bei der Gewährung von unbezahlten Sonderurlaub haben die Arbeitsvertragsparteien die Hauptleistungspflichten vorübergehend ausgesetzt. Dies ist bei der Berechnung der Urlaubsdauer zu berücksichtigen und führt dazu, dass einem Arbeitnehmer für ein Kalenderjahr, in dem er sich durchgehend im unbezahlten Sonderurlaub befindet, mangels einer Arbeitspflicht kein Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Urlaub – Kürzung während Elternzeit Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht. BAG 19. März 2019 – 9 AZR 362/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Urlaub – Kürzung während Elternzeit Sachverhalt: Die Klägerin befand sich vom 01.01.2013 bis zum 15.12.2015 durchgehend in Elternzeit. Sie kündigte ihr Arbeitsverhältnis im März 2016 zum 30.06.2016. Gleichzeitig beantragte sie, ihr für den Zeitraum der Kündigungsfrist Urlaub zu gewähren unter Einbeziehung der in der Elternzeit entstandenen Urlaubsansprüche. Die Beklagte erteilte ihr für den Zeitraum vom 04.04.2016 bis zum 02.05.2016 Urlaub. Die Gewährung des auf die Elternzeit entfallenden Urlaubs lehnte sie ab. Die Klägerin klagte auf Abgeltung von 89,5 Urlaubstagen aus dem Zeitraum ihrer Elternzeit. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Urlaub – Kürzung während Elternzeit Entscheidung des BAG: Für die Erklärung des Arbeitgebers, den Erholungsurlaub nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG für jeden vollen Monat der Elternzeit um 1/12 kürzen zu wollen, ist es ausreichend, dass für den Arbeitnehmer erkennbar ist, dass der Arbeitgeber von der Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen will. Die Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs verstößt nicht gegen Unionsrecht. Nach der Rechtsprechung des EuGH verlangt das Unionsrecht keine Gleichstellung zwischen Arbeitnehmern, die wegen Elternzeit im Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren und denen, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Mindestlohn – Praktikum Ein Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums unterfällt nicht dem MiLoG, wenn es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. Das Praktikum kann aus Gründen in der Person des Praktikanten rechtlich oder tatsächlich unterbrochen und um die Dauer der Unterbrechung verlängert werden, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und die Höchstdauer von drei Monaten insgesamt nicht überschritten wird. BAG 30. Januar 2019 – 5 AZR 556/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Mindestlohn – Praktikum Sachverhalt: Die Klägerin vereinbarte mit der Beklagten ein dreimonatiges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung als Pferdewirtin. Das Praktikum begann am 06.10.2015. In der Zeit vom 03. bis zum 06.11.2015 war die Klägerin arbeitsunfähig erkrankt. Ab dem 20.12.2015 bis zum 12.01.2016 trat sie in Absprache mit der Beklagten einen Familienurlaub an. Das Praktikum bei der Beklagten endete am 25.01.2016. Die Beklagte zahlte der Klägerin keine Vergütung. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Mindestlohn – Praktikum Entscheidung des BAG: Die Klägerin hat keinen Anspruch auf eine Vergütung nach dem MiLoG, da das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschritten hat. Für die Unterbrechung des Praktikums lagen persönliche Gründe der Klägerin vor (AU und eigener Wunsch) und die einzelnen Abschnitte hingen sachlich und zeitlich zusammen, da die Unterbrechung jeweils nur wenige Tage dauerte und im Anschluss nahtlos weiter geführt wurde. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Mindestlohn – Ausschlussfrist Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch den ab dem 01.01.2015 garantierten Mindestlohn erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB und ist – jedenfalls dann – insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde. BAG 18. September 2018 – 9 AZR 162/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Mindestlohn – Ausschlussfrist Sachverhalt: Die Parteien streiten über Ansprüche auf Urlaubsabgeltung. Der Arbeitsvertrag enthielt eine Regelung, nach der alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die in mit ihm in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund gerichtlichen Vergleich zum 15.08.2016. Der Beklagte rechnete das Arbeitsverhältnis ohne Urlaubsabgeltung mit Schreiben vom 06.10.2016 ab. Der Kläger erhob am 17.01.2016 Klage auf Urlaubsabgeltung. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Mindestlohn – Ausschlussfrist Entscheidung des BAG: Die im Arbeitsvertrag vom 01.09.2015 vereinbarte Klausel ist intransparent, weil sie die Rechtslage unzutreffend und daher irreführend darstellt, indem sie entgegen § 3 Satz 1 MiLoG den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht aus ihrem Anwendungsbereich ausnimmt. Daher ist sie nach § 307 Abs. 1 Satz 2 iVm. Satz 1 BGB insgesamt unwirksam. Ausdrücklich offen gelassen hat das BAG, ob dies auch für Ausschlussfristen gilt, die nach dem Inkrafttreten des MiLoG (16.08.2014), aber vor Geltung des Mindestlohns ab dem 01.01.2015 vereinbart wurden. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Entgeltfortzahlung – gesetzlicher Mindestlohn Die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG kann grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden. Eine solche ist allerdings insoweit unwirksam, soweit sie auch den während der Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlenden Mindestlohn erfasst. BAG 20. Juni 2018 – 5 AZR 377/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Entgeltfortzahlung – gesetzlicher Mindestlohn Sachverhalt: Der Kläger war bei der Beklagten, einem Bauunternehmen, zuletzt mit einem Stundenbruttoentgelt von 13 € beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 17.09.2015 zum 31.10.2015. Nach Erhalt der Kündigung meldete sich der Kläger arbeitsunfähig krank und legte entsprechende AU-Bescheinigungen vor. Die Beklagte zahlte für September Entgeltfortzahlung, für Oktober verweigerte sie diese. Mit Schriftsatz vom 18.01.2016 machte der Kläger Entgeltfortzahlung gegenüber der Beklagten geltend. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Entgeltfortzahlung – gesetzlicher Mindestlohn Entscheidung des BAG: Auch tarifvertragliche Ausschlussfristen gehören zu Vereinbarungen, die die Geltendmachung des Mindestlohnanspruchs iSd § 3 Satz 1 MiLoG beschränken, da es sich auch bei Tarifverträgen um einen privatrechtlichen Vertrag und damit um eine Vereinbarung handelt. Der Verstoß gegen § 3 MiLoG führt zu einer Teilunwirksamkeit der tariflichen Ausschlussfrist, soweit diese den Anspruch auf Mindestlohn nicht ausnimmt. Im Übrigen bleibt die tarifliche Ausschlussfrist wirksam. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. BAG 7. Februar 2019 – 6 AZR 75/18 Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns Sachverhalt: Die Klägerin schloss in ihrer Wohnung mit dem Lebensgefährten der Beklagten einen Aufhebungsvertrag ab, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Zahlung einer Abfindung vorsah. Nach Darstellung der Klägerin war sie am Tag des Abschlusses des Aufhebungsvertrags erkrankt. Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund des Aufhebungsvertrags. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Aufhebungsvertrag – Gebot fairen Verhandelns Entscheidung des BAG: Das Gebot fairen Verhandelns ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Diese wird verletzt, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags erheblich erschwert. Bei einer solchen Verletzung ist Schadensersatz zu leisten. Es muss der Zustand hergestellt werden, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde. Dies würde zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führen. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Hemmung Ausschlussfrist-Verhandlungen Eine Ausschlussfrist ist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen. Der Zeitraum der Vergleichsverhandlungen wird in die Ausschlussfrist nicht eingerechnet. § 203 Satz 2 BGB, der bestimmt, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung eintritt, findet keine entsprechende Anwendung. BAG 20. Juni 2018 – 5 AZR 262/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Hemmung Ausschlussfrist-Verhandlungen Sachverhalt: Der Kläger macht die Vergütung von Überstunden und Urlaubsabgeltung geltend. Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.07.2015. Sein Arbeitsvertrag sah eine zweistufige Ausschlussfrist vor. Mit Schreiben vom 14.09.2015 machte er die Urlaubsabgeltung und Vergütung der Überstunden geltend. Der Beklagte lehnte mit Schreiben vom 28.09.2015 eine Zahlung ab, teilte gleichzeitig aber mit, er strebe eine einvernehmliche Lösung an. In der Folge führten die Prozessbevollmächtigten der Parteien Vergleichsverhandlungen zumindest bis zum 25.11.2015, die jedoch erfolglos blieben. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Hemmung Ausschlussfrist-Verhandlungen Entscheidung des BAG: Unter Vergleichsverhandlungen ist grundsätzlich jeder ernsthafte Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine rechtliche Grundlage zu verstehen, sofern der Schuldner dies nicht sofort und erkennbar ablehnt. Verhandlungen schweben bereits dann, wenn eine Partei Erklärungen abgibt, die der jeweils anderen die Annahme gestatten, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Videoüberwachung - Verwertungsverbot Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. BAG 23. August 2018 – 2 AZR 133/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Videoüberwachung - Verwertungsverbot Sachverhalt: Die Räumlichkeiten der Beklagten wurden zum Schutz des Eigentums durch vor Straftaten sowohl von Dritten als auch durch Arbeitnehmer offen videoüberwacht. Die Klägerin hatte im Februar, wie die Auswertung er Videoaufnahmen im August ergab, an zwei Tagen Tabakwaren verkauft, die Einnahmen nicht in die dafür vorgesehene Registrierkasse sondern in die Lottokasse gelegt. Mit dieser ging sie dann für wenige Minuten in das nicht videoüberwachte Büro und kam danach wieder in den Verkaufsraum. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Videoüberwachung - Verwertungsverbot Entscheidung des BAG: Ein Verwertungsverbot ist nur dann geboten, wenn dies wegen einer grundrechtlich geschützten Position einer Prozesspartei zwingend geboten ist. Das setzt voraus, dass schon durch die Informations- oder Beweisbeschaffung dass allgemeine Persönlichkeits-recht der Partei verletzt wurde, ohne das dies durch überwiegende Belange der anderen Partei gerechtfertigt war. War eine Maßnahme nach dem BDSG zulässig, liegt keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits-rechts vor. Ein Verwertungsverbot scheidet von vornherein aus. Zulässig erhobene Daten, die den Verdacht einer Pflichtverletzung stützen, dürfen zum Zwecke der Sicherstellung der Darlegungs- und Beweislast auch gespeichert und verwendet werden. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Unterrichtung BR- Arbeitsunfälle Fremdpersonal Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, die Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden. BAG 12. März 2019 – 1 ABR 48/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Unterrichtung BR- Arbeitsunfälle Fremdpersonal Sachverhalt: Die Arbeitgeberin erbringt Zustelldienste. Auf ihrem Betriebsgelände sind im Rahmen von Werkverträgen auch Arbeitnehmer anderer Unternehmen tätig. Zwei dieser Beschäftigten verletzten sich bei der Beladung von Paletten infolge wegrutschender Überladebleche. Der Betriebsrat bat die Arbeitgeberin um Vorlage von Kopien der Unfallanzeigen . Zudem wollte er zukünftig über entsprechende Arbeitsunfälle von Fremdpersonal informiert werden und wollte die jeweiligen Unfallanzeigen zur Gegenzeichnung vorgelegt und in Kopie zu überlassen haben. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Unterrichtung BR- Arbeitsunfälle Fremdpersonal Entscheidung des BAG: Der Anspruch des Betriebsrats, bei Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung hinzugezogen zu werden und der damit korrespondierende Auskunftsanspruch umfasst auch Unfälle, die Arbeitnehmer erleiden, die weder bei der Arbeitgeberin angestellt noch deren Leiharbeitnehmer sind. Aus den Arbeitsunfällen des Fremdpersonals können arbeitsschutzrechtliche Erkenntnisse für die betriebszugehörigen Arbeitnehmer gewonnen werden. Ein Anspruch auf Überlassung der Unfallanzeigen besteht hingegen nicht. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Kündigung - Beteiligung der SbV Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung entgegen § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht unverzüglich über seine Kündigungsabsicht informiert. BAG 13. Dezember 2018 – 2 AZR 378/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Kündigung - Beteiligung der SbV Sachverhalt: Die Beklagte beantragte im Dezember 2016 die behördliche Zustimmung zur Kündigung der bei ihr beschäftigten und einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellten Klägerin. Nachdem das Integrationsamt der Kündigung am 20.02.2017 zugestimmt hat, hörte sie mit Schreiben vom 07. bzw. 15.03.2017 den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung zur Kündigungsabsicht an. Mit Schreiben vom 24.03.2017 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis ordentlich. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Kündigung - Beteiligung der SbV Entscheidung des BAG: Die Kündigung eines schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen ist ohne Beteiligung der SbV nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam. Zur Anhörung der SbV gelten die gleichen Grundsätze und Fristen wie die zur Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Die Anhörung der SbV muss zur Vermeidung der Unwirksamkeitsfolge nicht schon erfolgen, bevor der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligt oder das Integrationsamt um Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung ersucht. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Krankheitsbedingte Kündigung - BEM Bei Einleitung eines BEM muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass von ihm die örtlichen Rehabilitationsträger hinzugezogen werden, sofern Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen. Die Beteiligung der gesetzlich dafür vorgesehen Stellen ist Mindeststandard eines BEM. LAG Hessen 13. August 2018 – 16 Sa 1466/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Krankheitsbedingte Kündigung - BEM Sachverhalt: Die Klägerin war als Hauswirtschafts- und Reinigungskraft bei der Beklagten beschäftigt und hatte einen GdB von 30. Sie wies in den letzten 3 Jahren Fehlzeiten zwischen 100 und 200 Tagen auf. Ihr wurde im Dezember 2015 ein BEM angeboten. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Arbeitgebers darauf hingewiesen, dass weitere Personen, wie z.B. der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, das Integrationsamt am BEM beteiligt werden können. Es fanden in der Folge BEM-Gespräche im Jahr 2016 unter Beteiligung der Mitarbeitervertretung statt. Im März 2017 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich. Rudolf&Vossberg PartGmbB 07.05.2019

Krankheitsbedingte Kündigung - BEM Entscheidung des LAG: Es ist Sache des Arbeitgebers, die Initiative zur Durchführung des BEM zu ergreifen. Dem Arbeitnehmer muss verdeutlicht werden, dass es um die Grundlagen seiner Weiterbeschäftigung geht und dazu ein ergebnisoffenes Verfahren durchgeführt werden soll, in das auch er Vorschläge einbringen kann. Daneben muss dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden, welche Krankheitsdaten erhoben und gespeichert und inwieweit und für welche Zwecke sie dem Arbeitgeber zugänglich gemacht werden. Des weiteren muss der Arbeitnehmer darauf hingewiesen werden, dass gem. § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX die örtlichen Reha-Träger hinzugezogen werden, sofern Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht kommen. Rudolf&Vossberg PartGmbB 07.05.2019

Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn zwischen Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bereits 8 Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa 1,5 jähriger Dauer bestanden hat, das eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand hatte. BAG 23. Januar 2019 – 7 AZR 733/16 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung Sachverhalt: Der Kläger war vom 19.03.2004 bis zum 30.09.2005 als gewerblicher Arbeitnehmer bei der Beklagten tätig. Ab dem 19.08.2013 stellte die Beklagte den Kläger erneut sachgrundlos befristet bis zum 28.02.2014 als Facharbeiter ein. Die Parteien verlängerten die Vertragslaufzeit mehrfach, zuletzt bis zum 18.08.2015. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung Entscheidung des BAG: Das BAG hat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2011 aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 06.06.2018 aufgegeben. Allerdings muss § 14 Abs. 2 TzBfG verfassungskonform auslegen, soweit das Verbot der sachgrundlosen Befristung unzumutbar ist. Das Verbot der sachgrundlosen Befristung kann insbesondere unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurück liegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist. Bei einer Vorbeschäftigung, die 8 Jahre zurück liegt, ist dies nicht der Fall. Die Beklagte genießt auch keinen Vertrauensschutz, da sie in Betracht ziehen musste, dass die Entscheidung des BAG vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben könnte. Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Kurz und bündig Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB i.V.m. § 7 Abs. 4 BUrlG Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaub. BAG 22. Januar 2019 – 9 AZR 45/16 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Kurz und bündig Der Urlaub eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. BAG 19. Februar 2019 – 9 AZR 541/15- Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Kurz und bündig Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, den Arbeitgeber für verpflichtet zu halten, dem Betriebsrat Auskunft darüber zu erteilen, an welche Arbeitnehmer mit Ausnahme leitender Angestellter er Sonderzahlungen geleistet hat. LAG Hessen 10. Dezember 2018 – 16 TaBV 130/18 – Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Kurz und bündig Die europäischen Richtlinien stehen einer Regelung entgegen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte den Arbeitgeber nicht verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. EuGH 14. Mai 2019 C-55/18 Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Kurz und bündig Zwar findet § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch in Fällen Anwendung, in denen sich der Arbeitgeber mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befindet. § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG schließt als spezielle arbeitsrechtliche Regelung auch den Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB aus. BAG 25. September 2018 – 8 AZR 26/18 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Kurz und bündig Nach Abschluss eines berufsqualifizierenden dualen Studiums mit dem Erwerb des Hochschulgrads eines Bachelor of Arts besteht für ein Betriebsratsmitglied mangels Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses im Sinne des § 78a BetrVG kein auf diese Norm gestützter Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. LAG Hamm 9. November 2018 – 13 TaBV 82/17 - Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019

Für Rückfragen: Kathrin Kapischke RUDOLF & VOSSBERG 27.10.2012 Für Rückfragen: Kathrin Kapischke Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Sozialrecht RUDOLF & VOSSBERG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Rheinstr. 4 N Tel.: 06131-905680 55116 Mainz Fax: 06131-9056810 k.kapischke@rudolf-vossberg.de Rudolf&Vossberg PartGmbB 21.05.2019