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Arbeitsrecht Offshore

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsrecht Offshore"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsrecht Offshore
Rostock – 20. Februar 2019

2 Arbeitsrecht Offshore allgemeines Arbeitsrecht
Offshore-ArbZV Anwendung allgemeiner arbeitsrechtlicher Regelungen unter Beachtung der Besonderheiten im Offshore-Business auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

3 (ohne Schiffsbesatzungen)
Offshore-ArbZV (ohne Schiffsbesatzungen) Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden 60 Minuten Pausenzeit bei mehr als 10 Stunden Arbeitszeit generelle Erlaubnis der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Freizeitausgleich für Transportzeiten auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

4 Vergütung von Reisezeit bei Auslandsentsendung –
BAG Urt. v – 5 AZR 553/17 An- und Abreise mit Airline (Flugzeit) zu Auslandseinsatz ist vergütungspflichtige Arbeitszeit keine Aussage zu ordnungsrechtlicher Arbeitszeit oder Mitbestimmung des Betriebsrats

5 Regelmäßiger Zuschlag bei Dauernachtarbeit 30% –
BAG Urt. v – 5 AZR 25/17 bei Beschäftigung in Dauernachtarbeit ist ein Zuschlag von mindestens 30% zu zahlen gilt unabhängig von der Art der Beschäftigung aber: Offshore-ArbZV enthält Freizeitausgleich (§ 6 Abs. 5 ArbZG: „tarifvertragliche Ausgleichsregeln“)

6 Differenz zwischen Zuschlag bei Dauernacharbeit und Nachtschichten –
BAG Urt. v – 10 AZR 34/17 wird ein Zuschlag für Dauernachtarbeit in Höhe von 50% gewährt, ist ein Zuschlag für (nur) Nachtschichten in Höhe von 15% zu niedrig Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

7 Berechnung der Höchstarbeitszeit –
BVerwG Urt. v – 8 C 13/17 tarifliche Mehrurlaubstage und gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, dürfen bei der Berechnung der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit nach ArbZG nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden

8 Bezug zum Offshore-Business
Videoüberwachung ärztliche Untersuchungen auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

9 Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot –
BAG Urt. v – 2 AZR 133/18 keine Unzulässigkeit der Auswertung einer offenen Videoüberwachung nur durch Zeitablauf (Februar auf August 2016) kein Verwertungsverbot sofern Überwachung rechtmäßig erfolgt Videoüberwachung einer Lottoannahmestelle (Schutz vor Eigentumsdelikten durch Kunden und Mitarbeiter) Entscheidung zu § 32 BDSG a.F.

10 Verweigerung amtsärztlicher Untersuchung –
BAG Urt. v – 2 AZR 382/17 tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Verpflichtung zu einer amtsärztlichen Untersuchung rechtmäßig Weigerung nach Abmahnung kann fristlose Kündigung rechtfertigen kein Vorrang eines Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 SGB IX bei Schwerbehinderten

11 Schätzung von Umkleidezeiten –
BAG Urt. v – 9 AZR 574/15 vom AG angeordnetes (oder betriebsnotwendiges) Umkleiden im Betrieb ist vergütungspflichtige Arbeitszeit tariflicher Ausschluss der Vergütungspflicht von Umkleidezeiten ist zulässig (Metall-TV) gerichtliche Schätzung von Umkleidezeiten zulässig

12 Schriftformerfordernis § 623 BGB
Zustellung von Kündigungen im Offshore-Business und DS-GVO Arbeitgeber Kündigung Arbeitnehmer „offshore“ Schriftformerfordernis § 623 BGB keine elektronische Form kein Fax kein PDF an o.ä. auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

13 Zustellung von Kündigungen im Offshore-Business und DS-GVO
Zugang durch Boten als eigenem Arbeitnehmer datenschutzrechtlich unproblematisch Problem: Zugang durch externen Boten (der Kenntnis vom Inhalt des Kündigungsschreibens haben muss) Lösung: gerechtfertigt nach Art. 6 Abs. 1 f) aber: Information über Datenweitergabe, Art. 13 DS-GVO auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

14 allgemeines Arbeitsrecht
Ausschlussfristen Mobilfunknummer Urlaubsrecht Befristungsrecht Mitbestimmung auch Änderungsvertrag, befristet Änderungen

15 Ausschlussfristen ohne Berücksichtigung des Mindestlohns –
BAG Urt. v – 9 AZR 162/18 eine Ausschlussfrist, die vor dem Inkrafttreten des MiLoG zum den Mindestlohn nicht berücksichtigt, ist gültig bei Neuverträgen ab führt die fehlenden ausdrückliche Ausnahme von Mindestlohnansprüchen zur Klauselunwirksamkeit

16 Herausgabe der privaten Mobilfunknummer –
LAG Thüringen Urt. v – 6 Sa 442/17 Arbeitgeber kann nicht Herausgabe der privaten Mobilfunknummer des Arbeitnehmers verlangen Vorrang der Privatheit des Arbeitnehmers

17 Kein automatischer Urlaubs(ersatz)verfall –
BAG v – 9 AZR 541/15 Urlaub bzw. Ersatzurlaub verfallen nicht automatisch mit Ablauf des /31.03. Verfall nur wegen Antragsversäumnis ist ausgeschlossen Arbeitgeber muss nachweisen, dass Arbeitnehmer in voller Kenntnis und aus freien Stücken auf den Resturlaub verzichtet hat, nachdem er in die Lage versetzt worden war, den Urlaub nehmen zu können

18 Urlaubsersatzanspruch unterliegt keiner Ausschlussfrist –
BAG Urt. v – 9 AZR 615/17 der an die Stelle des Urlaubsanspruchs (schadensersatzhalber) tretenden Urlaubsersatzanspruch unterliegt keinen Ausschlussfristen

19 Karenzfrist nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG –
BVerfG Beschl. v – 1 BvL 7/17 u.a. Ausdehnung durch BAG auf 3-Jahres-Höchstdauer stellt unzulässige richterliche Rechtsfortbildung dar einschränkende Auslegung nur im Ausnahmefall geboten (z.B. geringfügige Nebenbeschäftigung in Schul- oder Studienzeit)

20 Sachgrundlose Befristung nach TV ohne Bindung –
BAG Urt. v – 7 AZR 428/16 durch Tarifvertrag erweiterte Möglichkeiten zur Befristung nach Höchstdauer und Verlängerungsoptionen können auch (punktuell) einem nicht tarifgebundenem Arbeitsgeber eröffnet sein (Bezugnahme auf Tarifvertrag)

21 Keine Dokumentationspflicht bei Vertretungskette –
BAG Urt. v – 7 AZR 696/16 bei Vertretungsbefristung wegen mittelbarer Vertretung keine Dokumentationspflicht der Vertretungskette

22 Begünstigung von BR-Mitgliedern durch Aufhebungsvertrag–
BAG Urt. v – 7 AZR 590/16 keine unzulässige Begünstigung nach § 78 S. 2 BetrVG bei besonders attraktiver finanzieller Ausstattung des Aufhebungsvertrags Begünstigung beruht auf hohem Kündigungsschutz des BR-Mitglieds

23 Auskunft an Betriebsrat – Begründungspflicht
BAG Beschl. v – 1 ABR 15/17 Betriebsrat muss Antrag auf Auskunft nach § 80 Abs. 2 BetrVG begründen, um Arbeitgeber Erforderlichkeitsprüfung zu ermöglichen anderenfalls besteht kein Auskunftsanspruch kein Geheimnisschutz der hinter der Frage stehenden Betriebsratstätigkeit

24 Auskunft an Betriebsrat – Vergangenheitsfragen
BAG Beschl. v – 1 ABR 6/16 Überwachungsrecht des BR ist primär gegenwarts- und zukunftsbezogen nur wenn Verhaltensweisen des Arbeitsgebers in der Vergangenheit Rückschlüsse auf sein derzeitiges und zukünftiges Verhalten ziehen lassen, kann der BR Auskunft auch für die Vergangenheit verlangen


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