Abschluss von Verträgen im B-Budget

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 Präsentation transkript:

Abschluss von Verträgen im B-Budget

Verwaltungsvorschrift EQuL 4.2.2 Das B-Budget umfasst 85 v.H. des EQuL-Budgets und ist zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung durch befristete Personaleinstellungen zu nutzen. Die Personaleinstellungen müssen mehr als acht Wochen und können maximal zwei Jahre umfassen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten.

Rechtliche Rahmenbedingungen Nach einer Beschäftigung von 4 Jahren oder aber 8 Verträgen in Folge wird der Datensatz gesperrt. Die Datensätze sind dann für die Dauer eines Jahres zur Eingabe eines weiteren Vertrages gesperrt.

Vertragsmodalitäten

Eingabe der Daten

Freischaltung Vor Abschluss eines neuen Vertrages muss eine Freischaltung der künftigen Lehrkraft durch die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in der ADD im EQuL-Portal erfolgen. Teilweise gilt das auch, wenn über einen längeren Zeitraum kein Vertrag geschlossen wurde.

Benötigte Informationen 1: Informationen über den Einsatz in der Tätigkeit von: Studienräten, Fachlehrern oder Lehrern für Fachpraxis Wichtig für die Ziffer der Eingruppierung. Bitte die Angaben in der E-Mail für die Freischaltung machen.

Benötigte Informationen 2: Einstellungszeitpunkt Wann erfolgt der Vertragsabschluss.

Benötigte Unterlagen 1: Nachweis der Bildungsabschlüsse Gesellenbrief, Ausbildungsabschluss, Meisterbrief, Bachelor, Master, Diplom... Entfällt lediglich bei Ruhestandsbeamten oder unbefristeten Grundverträgen. Bitte der E-Mail anhängen.

Benötigte Unterlagen II 2a: Stellungnahme der Schulleitung zum Personalbedarf

Benötigte Unterlagen III 2b: Erklärung über Beschäftigungszeiten. Sofern förderliche Zeiten anerkannt werden sollen muss von der künftigen Lehrkraft die Erklärung ausgefüllt und mit entsprechenden Unterlagen belegt werden.

2. April 2019

Die ADD Trier, Ref. 31, hinterlegt im EQuL-Portal einen Eingruppierungsvorschlag anhand der vorliegenden Unterlagen. Die Schule entscheidet über den hinterlegten Eingruppierungsvorschlag. Sollte sie andere Ansicht sein kann die Eingruppierung abgeändert werden, muss jedoch durch die ADD bestätigt werden.

Exkurs: Einstufung Grundsatz: bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt (§ 16 Abs. 2 Satz 1 TV-L)

Einschlägige Berufserfahrung I Einschlägige Berufserfahrung im Schuldienst: Vorbeschäftigung in einem vorherigen Arbeitsverhältnis, das nicht länger als 6 Monate zurück liegt; folgende Voraussetzungen: Gleichartigkeit: Unterrichtstätigkeit an einer BBS oder einem Gymnasium Gleichwertigkeit: mindestens gleiche Eingruppierung

Einschlägige Berufserfahrung II Einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber (die nicht länger als 3 Jahre zurück liegt); Ansonsten gleiche folgende Voraussetzungen: Gleichartigkeit: Unterrichtstätigkeit an einer BBS oder einem Gymnasium Gleichwertigkeit: mindestens gleiche Eingruppierung

Förderliche Zeiten Unabhängig von den einschlägigen Zeiten kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfes Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L).

Voraussetzungen: Notwendigkeit zur Deckung des Personalbedarfs: folgende Voraussetzungen: Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung: der Personalbedarf kann andernfalls quantitativ oder qualitativ nicht hinreichend abgedeckt werden Ermessensentscheidung, die nur dann ausgeübt werden darf, wenn der bestqualifizierteste Bewerber nicht bereit ist, ohne Berücksichtigung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit die zu besetzende Stelle zu übernehmen

Die Schule entscheidet darüber, ob ein besonderer Personaldarf vorliegt. Sollte dies der Fall sein muss die Schule die bisherigen Tätigkeiten der Lehrkraft geprüft werden, ob diese als förderlich gelten können, d.h. die vorherigen beruflichen Tätigkeiten müssen für die Unterrichtstätigkeit von Nutzen sein.

Informationen befinden sich im PES-Portal

Berücksichtigung förderlicher Zeiten: Ermessensentscheidung durch den Arbeitgeber (= Schulleiter/innen und deren ständige Vertreter/innen); folgende Voraussetzungen (s. Schreiben der ADD vom 23.04.2015 und des MF vom 15.05.2013 im PES-Portal  Dateien herunterladen >>> Weitere wichtige Schriftstücke):

Förderliche Zeiten förderliche Zeiten: frühere berufliche Tätigkeit, die mit der auszuübenden Tätigkeit in sachlichem Zusammenhang steht, und deren Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die Erfüllung der auszuübenden Tätigkeit offenkundig von Nutzen sind; nicht anerkannt werden können: Zeiten als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft Ausbildungszeiten

Neueinstellung: keine nachträgliche Berücksichtigung von förderlichen Zeiten, wenn der/die Beschäftigte bereits eingestellt ist, und die neue Tätigkeit zu den tariflichen Konditionen bereits aufgenommen wurde. Die Zeiten müssen in jedem Fall vorher anerkannt werden!

Sollten Sie nicht sicher sein, ob die Zeiten einschlägig oder förderlich sind: Förderliche Zeiten ankreuzen Die notwendigen Unterlagen zusenden Die Angaben werden von Ihrer/m Sachbearbeiter/in überprüft

Beispielfall Einstellung einer Lehrkraft mit den Fächern Metalltechnik und Mathematik Zum 01.02.2019 Tätigkeit als Studienrätin Diplom-Ingenieurin

Freischaltung (Zusammenfassung) Per E-Mail an die ADD: Information über die Tätigkeit (Studienrat/rätin, Fachlehrer/in, Lehrer/in für Fachpraxis) Vorlage aller Bildungsabschlüsse Stellungnahme der Schulleitung bei förderlichen Zeiten Erklärung über Beschäftigungszeiten

Beteiligung der Personalvertretungen Beteiligung des örtlichen Personalrates (§ 78 Abs. 2 LPersVG) Beteiligung der Gleichstellungs- beauftragten (§ 17 LGG) ggf. Anhörung der Schwerbehinderten- vertretung (§ 95 SGB IX)

Nach Vertragsabschluss

Übersendung an die ADD Trier für die Personalaktenführung unterschriebener Vertrag Attest des Hausarztes erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Beleg-Art 0E) ausgefüllter Personalbogen mit Lichtbild Lebenslauf Beglaubigte Zeugnisabschriften über Schul- und Berufsausbildung Beglaubigte Zeugnisabschriften über bisherige Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ggf. beglaubigter Abdruck der Missio canonica bzw. der Vocatio ggf. Nachweise über Wehr- oder Ersatzdienst Erklärung zum Infektionsschutzgesetz Erklärung über Ermittlungs-, Straf- oder Disziplinarverfahren, Schuldenfreiheit und Staatsangehörigkeit

Pflicht zur Verfassungstreue Erklärung betreffend der Kenntnisnahme der §§ 33 – 35 IfSG a) bei Ledigen: 1 Geburtsurkunde b) bei Verheirateten: 1 Heirats- bzw. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde c) bei Geschiedenen: 1 Heirats- bzw. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft. d) ggf. Geburtsurkunden der Kinder Erklärung über Beschäftigungszeiten/Jahrespraktika zur Stufenfestsetzung nach § 16 TV-L und ggf. Stellungnahme der Schulleitung im Original Wichtiger Hinweis: Die v. g. Urkunden müssen im Original oder in Form einer beglaubigten Ausfertigung des zuständigen Standesamtes vorgelegt werden.

Spätere Änderungen Vorlage eines höheren Bildungsabschlusses (z.B. eine Studentin, die nun Ihr Master-Zeugnis erhalten hat) Änderung des Einsatzes in den Fächern (z.B. statt Fachpraxis nun Fachtheorie) Bitte informieren Sie Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Sie erhalten eine Vorlage für den örtlichen Personalrat und ein Schreiben für die Lehrkraft. Weiterhin wird das Budget angepasst.

Vorzeitige Beendigung Kündigung oder Bitte um Aufhebung des Vertrages. Bitte informieren Sie Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung oder einen Auslösungsvertrag. Nach Übersendung des unterschriebenen Auslösungs-vertrages nach Trier erfolgt eine Anpassung im Portal und das Budget erhöht sich wieder.

Ansprechpartner/innen Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen und Problemen an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Tanja Fauß Heinz Gerard Thomas Loch Gerd Philippi/Ute Monzel Nicole Thon Lukas Wollscheid

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT