Durchführung Kassenprüfung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer.
Advertisements

Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Mittelverwendung.
Förderverein Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Spendenrecht.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Steuerliche.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Startgelder.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Aufwandsersatz an Sportler.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen.
Steuerliche Behandlung von Startgelder
Möglichkeiten der Rücklagenbildung
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Vorstandswahlen im Verein
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
für gemeinnützige Vereine
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
eines Vereins Beendigung
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Steuerunterlagen und Belege
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
Ertragssteuerliche Behandlung der Einnahmen bei Sportveranstaltungen
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Zuwendungsbestätigungen
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Festzeitschriften Vereinsberatung : Steuern
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Benefizveranstaltungen
Ordnungsgemäße Belegführung
Veranstaltungen Gesellige
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Dezember 2017.
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
gemeinnützigen Vereinen
Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid
Durchführung Kassenprüfung
Inventarverzeichnis im Verein
Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: März 2018.
Kurse in gemeinnützigen Sportvereinen
Inventarverzeichnis im Verein
Mustersammlungen Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V.
Mittelverwendung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
nach der Abgabenordnung
Kurse in gemeinnützigen Sportvereine
Investitionsabzugsbetrag
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Satzungsanforderungen durch das Gemeinnützigkeitsrecht
Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem nichtsteuerbegünstigten Verein Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und.
für gemeinnützige Vereine
Formalien bei Vereinsstrafen
Steuerliche Behandlung
Vorstandswahlen im Verein
Ordnungsgemäße Belegführung
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand:
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
eines Vereins Beendigung
Steuerunterlagen und Belege
Bezahlter Sportler § 67 a Absatz 3 Nr. 1 und 2 Abgabenordnung
Abteilungskassen im Vereine
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Mitgliederversammlung
Rücklagenbildung V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Feststellungsbescheid Freistellungsbescheid
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Benefizveranstaltungen
gemeinnützigen Vereinen
 Präsentation transkript:

Durchführung Kassenprüfung Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: November 2018

Gesetzliche Grundlagen § 27 Absatz 3 BGB i.V.m. §§ 666 und 259 BGB Verpflichtung für den Vereinsvorstand eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben und die zugrunde liegenden Belege einmal im Kalenderjahr den Vereinsmitgliedern, vertreten durch die Kassenprüfung vorzulegen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Gesetzliche Grundlagen § 238 ff HGB = wenn Verein Kaufmann i.S.d. § 1 HGB § 141 (1) AO = Vereinsvermögen über 500.000 €, Gewinn aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von mehr als 50.000 € Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Gesetzliche Grundlagen § 143 AO = Aufzeichnungspflicht für den Wareneingang § 144 AO = Aufzeichnungspflicht für den Warenausgang § 122 UStG = Aufzeichnungspflichten nach dem Umsatzsteuergesetz § 41 EStG = Aufzeichnungspflichten für Lohnkonten Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Zeitnahe Mittelverwendung (2 Kalenderjahre) Rechenschaftsbericht des Vereinsvorstandes nach dem Gemeinnützigkeitsrecht Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig Höhe Vergütungen begünstigt werden Zeitnahe Mittelverwendung (2 Kalenderjahre) Vermögensbindung bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke oder bei Auflösung des gemeinnützigen Vereins. Keine Verluste in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Verwendung der amtlichen Zuwendungsbestätigungen   Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Prüfungsumfang Vollständigkeit des Kassenbuchs Prüfung der Anfangs-und Endbestände vom Kassenbuch und aller Bankbelege Feststellung einer Barkasse Kassenprüfung der Abteilungen, bei separater Kassenführung Inventarliste Lohnkonten aktuell bestehende Verträge Kopien der ausgestellten Zuwendungsbestätigungen Umsetzung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung und des Vereinsvorstandes Zuordnung der Geschäftsvorfälle in Tätigkeitsbereiche Einhaltung gesetzlicher Vorschriften   Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Grundsätze nach dem Handelsgesetzbuch Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit nach § 243 HGB (Nachvollziehbarkeit jeder einzelnen Buchung) Grundsatz der Vollständigkeit nach § 246 HGB (Erfassung aller Einnahmen, Ausgaben, Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten) Grundsatz der zeitlichen Zurechnungsvoraussetzungen (Zuordnung aller Kassenbelege zum Prüfungsjahr) Grundsatz des Saldierungsverbots §246 HGB (Nach dem Grundsatz des Saldierungsverbots dürfen Aufwendungen, Erträge, Vermögen und Schulden nicht verrechnet werden)   Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Rechte der Kassenprüfer Prüfungsrecht durch die Vereinssatzung Einsichtsrecht in die Kassenbuchführung mit Belegen und die Protokolle der Vorstandssitzungen Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB   Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Haftung eines Kassenprüfers §670 BGB Grober Fahrlässigkeit Mitverschleierung Fehlende Durchführung des Prüfungsauftrages Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Inhalt eines Kassenprüfungsberichts Datum der Kassenprüfung Teilnehmende Personen Feststellung der Vollständigkeit Keine Beanstandungen Beanstandungen Antrag auf Entlastung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung

Vereinsberatung : Steuern Formulierungsbeispiel für eine Kassenprüfung in der Finanzordnung oder Vereinssatzung Die Mitgliederversammlung wählt 2 (oder mehr) Kassenprüfer, die im Rahmen des jährlichen Abschlusses eine Kassenprüfung durchführen. Die Kassenprüfer nehmen nach ihrem Ermessen Einsicht in sämtliche Vereinsunterlagen und kontrollieren - ob die Mittel des Vereins wirtschaftliche und satzungsgemäß verwendet wurden - ob alle Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch richtig und durch Belege nachgewiesen sind. Die Prüfung kann stichprobenartig erfolgen, sofern nicht Anhaltspunkte für eine weitergehende Prüfung bestehen - ob die tatsächlichen Vermögensbestände und Schulden den Angaben in dem Jahresabschluss entsprechen - bei der Kassenprüfung handelt es sich um eine Belegprüfung. Über das Ergebnis der Prüfung wird ein Kassenprüfungsbericht gefertigt und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Der Prüfungsbericht enthält eine Empfehlung über die Entlastung des Vorstandes. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung