Compliance.

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 Präsentation transkript:

Compliance

Compliance Forderungen des Rechnungsprüfungsamts: Für die institutionelle Förderung von Partnerkirchen sollen konkrete Richtlinien erarbeitet werden (ähnlich zu den KED Richtlinien oder LWB Regularien) Für Partnerkirchen, die mittel- und längerfristig nicht in der Lage oder willens sind, die mit einer finanziellen Förderungen verbunden (Nachweis-/Berichts-) Bedingungen der ELKB einzuhalten, sollen Regelungen etabliert werden, ab wann die finanzielle Förderung auf Eis gelegt wird. Bei zweckgebundenen Spenden soll die Nachweisführung (Zweckerfüllung, Belegprüfung) von Anfang an formalisiert werden. Compliance

Compliance Aktueller Stand: 7.5.2018 Auftaktveranstaltung im LKA (Abt. C und MEW). Eingesetzte Arbeitsgruppen: AG Regelwerk AG Partnerschaft AG zweckbestimmte Spenden (AG Ressourcen) 30.11.2018 Zusammenschau der Ergebnisse und weiterer Fahrplan (Abt. C und MEW). Compliance

Compliance AG Regelwerk AUFTRAG: Erarbeitung konkreter Richtlinien für die institutionelle Förderung von Partnerkirchen Regelungen zur Förderung von Transparenz und Vermeidung von Korruption Code of Conduct für Mitarbeitende Projekt / Programm-Vereinbarungen Auditing Compliance

AG Partnerschaft Aufklärung von Verdachtsfällen AUFTRAG: Regelungen aufstellen, ab wann die finanzielle Förderung „auf Eis“ gelegt wird. Aufklärung von Verdachtsfällen Information (Rechnungsprüfungsamt, LKR) Sanktionen Compliance

AG zweckbestimmte Spenden AUFTRAG: Zweckgebundene Spenden sind von Anfang an zu formalisieren: Zweckerfüllung,Belegprüfung Allgemeine Regelungen Privatspenden mit Zweckbestimmung Spenden und Gaben aus Partnerschaften Compliance

Compliance Verdeutlichung der Relevanz: Veranlasserhaftung (Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrecht) Im schlechtesten Fall: Durchgriff und persönliche Haftung Ausstellerhaftung (Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrecht) Tatbestand Untreue nach § 266 StGB (sog. Missbrauchstatbestand, wenn Spenderwille nicht erfüllt wird und / oder Vermögensnachteil für die ELKB entsteht) Compliance

Compliance AG zweckbestimmte Spenden AUFTRAG: Zweckgebundene Spenden sind von Anfang an zu formalisieren: Zweckerfüllung,Belegprüfung Allgemeine Regelungen (Privatspenden und Partnerschaften) Keine Spenden an vom Spender vorgegebene Privatpersonen! Mission EineWelt kann keine reine Bankfunktion übernehmen (w/Haftung für die zweckbestimmte Verwendung = Veranlasserhaftung für MEW) Mission EineWelt ist als Aussteller von Zuwendungsbescheinigungen für die Gemeinnützigkeit der Spendenzwecke verantwortlich (Ausstellerhaftung) Compliance

AG zweckbestimmte Spenden AUFTRAG: Zweckgebundene Spenden sind von Anfang an zu formalisieren: Zweckerfüllung,Belegprüfung Privatspenden mit Zweckbestimmung Spendeneingänge müssen sich an der Nachweisführung messen lassen. Neue Verwendungszwecke können nicht automatisch erfüllt werden. Folgen: Umwidmen, Weiterleitung an anderen Träger, Rücküberweisung Compliance

Compliance Geplante Kategorisierung für Spendenzwecke: Einführung von aktuell 7 Clustern Aufgliederung der Cluster in Spendenprojekte (Bsp. Theol. Ausbildung in Pfarrer/Pfarrerinnen / Evangelisten/Evangelistinnen / Diakone/Diakoninnen/Diakonissen) Verwendung für (Bsp. die Ausbildungsstätten TUMA, KLS, LTB-LLMTC) Theol. Bildung Medizinische Arbeit Diakonie Bildung Gemeindeaufbau Advocacy / Öffentlichkeitsarbeit Entwicklung von Lebensräumen Compliance

AG zweckbestimmte Spenden AUFTRAG: Zweckgebundene Spenden sind von Anfang an zu formalisieren: Zweckerfüllung,Belegprüfung Spenden und Gaben aus Partnerschaften Hier sollten wir einen gemeinsamen Weg beschreiten Compliance

Compliance Spenden und Gaben aus Partnerschaften Gemeinsame Ziele für die Weiterleitung zweckbestimmter Spenden und Gaben aus Partnerschaften könnten sein: Transparenz und Korruptionsvermeidung Zweckbestimmte Verwendung der Gelder Qualitätssicherung bei Projekten und Programmen Nachweisorientierung und Nachweissicherung Klare Regelungen für alle Beteiligten. Compliance

Compliance Spenden und Gaben aus Partnerschaften Geplante Entwicklung und Einführung von Vereinbarungen für alle Beteiligten: Financial Cooperation Agreement (FCA) Schriftliche Vereinbarung zwischen der deutschen Partnerschaft, Mission EineWelt und dem Empfänger (d.h. das juristische, kontoführende Gegenüber) Project Agreement (PA) Zusätzliche schriftliche Vereinbarung zum FCA bei Projekten über EUR 10.000,- Compliance

Compliance Spenden und Gaben aus Partnerschaften Beteiligung der Partnerschaften: Die Herren Heim und Kurth würden gerne mit drei / max. vier Delegierten die geplanten Vereinbarungen Financial Cooperation Agreement (FCA) und Project Agreement (PA) entwerfen, wenn dem Vorschlag am 30.11.2018 zugestimmt wird. In den Arbeitskreisen Anfang 2019 sollen die Ergebnisse präsentiert und eigene Schulungstermine (April/Mai 2019) für alle Partnerschaften angeboten werden. Compliance

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Compliance