LBB Sommertagung Dipl.-Kfm. Steuerberater Carsten Mörlins

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LBB Sommertagung 01.09.2018 Dipl.-Kfm. Steuerberater Carsten Mörlins Erwerb von KapG Sicherung Verlustvorträge Sicherung Finanzierungskosten LBB Sommertagung 01.09.2018 Dipl.-Kfm. Steuerberater Carsten Mörlins Begrüßung mit der Mittagspause wird das nichts…. 1 Stunde

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c uns 8d KStG Sicherung von Finanzierungskosten Problemstellung Definitionen und steuerliche Grundlagen des §§8c und 8d KStG Praktische Beispielsfälle Fazit Sicherung von Finanzierungskosten Erwerber Natürliche Person/Mitunternehmerschaft Erwerber ist eine KapG Steuervergleich Kauf einer KapG oder eines Einzelunternehmen/Mitunternehmerschaft Einzelfragen Herr Mann www.mosercollegen.de Mantelkauf Missbrauchsvorschrift

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Problemstellung Vermeidung eines Mantelkaufes, leere Kapitalgesellschaft ohne wirtschaftliche Aktivität, die über steuerliche Verlustvorträge (KSt, GewSt) verfügt. Erwerber der Anteile könnte den Mantel erwerben, die GmbH mit neuem Leben füllen und die Verlustvorträge ausnutzen Folgen: Enorme Steuerausfälle §8c und §8d KStG sind reine Missbrauchsregelungen www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Definitionen, Steuerliche Grundlagen 8c KStG Satz 1: quotaler Untergang der Verluste, wenn mittelbar oder unmittelbar mehr als 25% der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von fünf Jahren an einen Erwerber oder diesem nahe stehenden Personen übertragen werden Satz 2: vollständiger Untergang der Verluste, wenn mittelbar oder unmittelbar mehr als 50% der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von fünf Jahren an einen Erwerber oder diesem nahe stehenden Personen übertragen werden; Beispiele Satz 3: eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Erwerbern steht einem Erwerber iSd. Sätze 1 und 2 gleich Satz 4: Kapitalerhöhung steht einer Übertragung des gez. Kapital gleich ; Beispiel www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Gestaltungen Erwerb von 25,01 % löst den §8 c KStG aus Aufstockungen bis 49,99 % zu einem späteren Zeitpunkt bleiben jedoch ohne Auswirkung Voraussetzung: - kein wirtschaftlicher Eigentümer - nicht innerhalb von einem Jahr www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Vermeidung des Verlustunterganges Stille Reserve Klausel §8c KStG Konzernklausel §8c KStG Sanierungsklausel §8c KStG Fortführungsgebundener Verlustvortrag §8d KStG www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Stille Reserve Klausel In Höhe der Stillen Reserven ist kein Verlusthandel gegeben (Möglichkeit asset deal) „ein nichtabziehbarer nicht genutzter Verlust ist abweichend abziehbar“ Stille Reserven werden mit der gleichen Quote wie dem schädlichen Beteiligungserwerb zugeordnet Gemeiner Wert der Anteile (ggfs. anteilig) - steuerliches Eigenkapital (ggfs. anteilig) = (anteilige) stille Reserven - nicht im Inland steuerpflichtige stille Reserven (anteilig) = (anteilige) im Inland steuerpflichtige stille Reserven www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8dKStG Stille Reserve Klausel Gemeiner Wert der Anteile ist grundsätzlich der Kaufpreis Nur bei unangemessenen Kaufpreisen ist ein Unternehmensbewertung erforderlich Beim Negativen Eigenkapital: stille Reserven werden nicht nach dem gemeinen Wert der Anteile, sondern nach dem (positiven oder negativen) gemeinen Wert des Betriebsvermögens ermittelt Gemeiner Wert des Betriebsvermögens (ggfs. anteilig) - negatives steuerliches Eigenkapital (ggfs. anteilig) = (anteilige) stille Reserven - nicht im Inland steuerpflichtige stille Reserven (anteilig) = (anteilige) im Inland steuerpflichtige stille Reserven www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Stille Reserve Klausel Gemeiner Wert des Betriebsvermögens wird nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren vorgenommen (BMF-Schreiben vom 28.11.2017) Stille Reserven müssen auch steuerpflichtig sein (damit Anteile an KapG nicht relevant) Mehrstufiger Beteiligungserwerb z.B. Tochtergesellschaft hat einen Verlust Die Stille Reserve-Klausel ist für jede Verlustgesellschaft zu prüfen Entgelt für die Anteile an der Muttergesellschaft maßgeblich, abweichend davon jedoch auch anderer Nachweis mittels einer Unternehmensbewertung möglich www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Konzern-Klausel Ausnahme von dem Verlustuntergang, wenn die Veräußerung der Anteile innerhalb des Konzern erfolgt, da -wirtschaftlich betrachtet- der Veräußerer und der Erwerber identisch sind. Der „übertragender Rechtsträger“ (=Veräußerer) ist in diesem Fall identisch zu dem „übernehmenden Rechtsträger“ (=Erwerber), da er unmittelbar oder mittelbar vor und nach der Anteilsübertragung weiterhin hält. www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Sanierungsklausel (§8c Abs1a KStG) Aktuell vom EUGH am 28.06.2018 bestätigt, dass es keine unzulässige Beihilfe ist Verluste bleiben erhalten, wenn der Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung erfolgt (es war lange Zeit fraglich, ob es sich dabei um eine unzulässige EU Beihilfe handelt) Sanierung ist darauf gerichtet, eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern und gleichzeitig die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten: - Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit einer Arbeitsplatzregelung oder - Summe der jährlichen Lohnsumme innerhalb von fünf Jahren nach dem Beteiligungserwerb 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet oder - Einlage von wesentlichem Betriebsvermögen in die Gesellschaft (innerhalb von 12 Monaten nach Beteiligungserwerb mindestens 25% des in der Steuerbilanz enthaltenden Aktivvermögens entspricht Keine Sanierung, wenn die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt des Erwerbes im Wesentlichen eingestellt hat oder nach dem Beteiligungserwerb ein Branchenwechsel innerhalb von 5 Jahren erfolgt www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Fortführungsklausel (§8d KStG) ab VZ 2016 Betrachtung des Geschäftsbetriebes in der Vergangenheit (ist diese Regelung überhaupt relevant) und in die Zukunft bezüglich der Fortführung desselben Geschäftsbetriebes auf Antrag des Stpfl., dann ist §8c KStG (Stille Reserve, Sanierung, Konzernklausel) aber ausgeschlossen Vergangenheit: Nicht für eingestellte sowie ruhendgestellte Geschäftsbetriebe Beobachtungszeitraum Gleichbleibender Geschäftsbetrieb seit Gründung der Körperschaft oder zumindest seit Beginn des dritten Veranlagungszeitraum (VZ), der dem VZ des schädlichen Beteiligungserwerbes vorausgeht (z.B. Erwerb 2017…gleichbleibend mindestens ab 2014) Gesonderte Feststellung des Verlustes www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8d KStG Fortführungsklausel (§8d KStG) ab VZ 2016 Definition des Geschäftsbetriebes Ein Geschäftsbetrieb (a.) umfasst die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht (c.) getragenen, nachhaltigen (b.), sich gegenseitig ergänzenden und fördernden (d.) Betätigungen der Körperschaft und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen (e.) in einer Gesamtbetrachtung. a.) bei mehreren Geschäftsbetrieben…ist §8d KStG überhaupt anwendbar? Fraglich b.) einmalige und nicht auf Wiederholung angelegte Betätigung ist nicht nachhaltig c.) einheitliche Gewinnerzielungsabsicht…keine Tätigkeiten der Liebhaberei d.) wirtschaftliche Ergänzung (z.B. Einzelhandel hat einen Online-Handel) e.) angebotene Dienstleistungen und Produkte; Kunden- und Lieferantenkreis; angebotene Märkte, Qualifikation der Arbeitnehmer www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8dKStG Fortführungsklausel (§8d KStG) ab VZ 2016 Zukunft Schädliche Maßnahmen - Geschäftsbetrieb darf nicht eingestellt worden sein - Geschäftsbetrieb darf nicht ruhend gestellt worden sein - Geschäftsbetrieb darf nicht einer andersartigen Zweckbestimmung zugeführt worden sein - Körperschaft darf keinen zusätzlichen Geschäftsbetrieb aufgenommen haben - Körperschaft darf sich nicht an einer Mitunternehmerschaft beteiligen - Körperschaft darf nicht die Stellung eines Organträgers eingenommen haben - Körperschaft dürfen keine Wirtschaftsgüter zum Buchwert oder Zwischenwert übertragen werden www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und §8d KStG Fortführungsklausel (§8d KStG) ab VZ 2016 Der zuletzt festgestellte fortführungsgebundene Verlustvortrag geht ab dem Zeitpunkt des Eintritts der schädlichen Maßnahme insgesamt verloren festgestellter fortführungsgebundener Verlust 31.12.2018 = 100 T€ Aufgabe/Veräußerung Mitte 2019 mit Gewinn 200 T€ Der fortführungsgebundener Verlust in Höhe von 100 T€ geht unter, kann nicht mit dem Gewinn in 2019 verrechnet werden Vorsicht: Der Verlust geht demnach auch ohne schädlichen Anteilseignerwechsel verloren www.mosercollegen.de

Sicherung von Verlustvorträgen §§8c und 8dKStG Fazit Verlustsicherung §8 c KStG mit Stille Reserve Klausel Konzernklausel Sanierungsklausel ist der Fortführungsklausel nach §8d KStG vorzuziehen. www.mosercollegen.de

Sicherung von Finanzierungskosten Erwerber ist eine natürliche Person GmbH führt zu Kapitalerträgen nach §20 Abs.1 Nr.1 und 2 EStG Abzug von Werbungskosten ist nach §20 Abs.9 EStG ausgeschlossen, Abgeltungsteuer Ausnahme Option Antrag nach §32 d Abs.2 Nr.3 EStG Abzug von 60% der Werbungskosten Voraussetzung: 1.) Beteiligung zu mindestens 25% oder 2.) Beteiligung zu mindestens 1% und durch eine berufliche Tätigkeit maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit der KaG nehmen kann www.mosercollegen.de

Sicherung von Finanzierungskosten Antrag Der Antrag ist spätestens mit der Einreichung der Steuererklärung zu stellen Der Option bindet den Steuerpflichtigen für mindestens 5 Jahre und wird danach automatisch verlängert Tätigkeit setzt eine Führungsfunktion voraus (Geschäftsführer, Prokurist) , einfache Tätigkeiten (z.B. Schlepperfahrer) ermöglichen keine Option mehr Mit der Option sind die Einnahmen als auch die Werbungskosten nach dem Teileinkünfteverfahren zu erfassen (60% steuerpflichtig, 40% steuerfrei), Abgeltungsteuer gilt nicht mehr Beispiel www.mosercollegen.de

Sicherung von Finanzierungskosten Der Erwerber ist juristische Person Die Gewinnausschüttungen von einer KapG zu einer anderen KapG bleiben nach §8b Abs.1 KStG steuerfrei Ausgaben im Zusammenhang mit den Bezüge sind zu 5% nicht abzugsfähig §8b Abs.5 KStG Zinsen für die Finanzierung der Beteiligungen: 100 T€ Abzugsfähig 95 T€ www.mosercollegen.de

Sicherung von Finanzierungskosten Fazit Erwerber Natürliche Person : maximal 60% der Zinsen können steuerlich berücksichtigt werden Erwerber KapG: maximal 95 % der Zinsen können steuerlich berücksichtigt werden Vorschalt-KapG /Holding Modell Mutterunternehme/Tochterunternehmen gekoppelt mit einem Ergebnisabführungsvertrag (Laufzeit mindestens 5 Jahre) Ergebnisse gehen direkt zur Mutter, die die Ergebnisse mit dem günstigen Thesaurierungssteuersatz von ca. 29,5 % versteuert Günstigster Steuersatz um maximale Liquidität für Schuldentilgung zu verwenden www.mosercollegen.de

Sicherung von Finanzierungskosten Nachteile des Holding Modells Zusätzliche KapG verursacht Verwaltungskosten Wie geht es weiter…. Spätere Verschmelzung der Mutter auf die Tochter (down-stream-merger) oder Tochter auf Mutter (up-stream-merger, Vorsicht Grunderwerbsteuer), Umwandlung Tochterunternehmen in KG etc. Aus der Verschmelzung kann ein Verschmelzungsergebnis entstehen (Anschaffungskosten der Beteiligung abzüglich Buchwert der Vermögensgegenstände) Dabei der Verschmelzungsgewinn gewinn zu 5 % steuerpflichtig, ein Verschmelzungsverlust dagegen steuerlich unbeachtlich , Beispiel „obiter dictum“ BFH vom 24.06.2014 www.mosercollegen.de

Sicherung von Finanzierungskosten Nachteile des Holding Modells Überlegung: Holding in eine Mitunternehmerschaft umwandeln…. - Problem Finanzierungskosten Teileinkünfteverfahren „Ziel-GmbH“ in eine Mitunternehmerschaft umwandeln - fiktive Gewinnausschüttung - definitive Gewerbesteuer ohne Anrechnung (Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach Umwandlung) Gewerbesteuer nicht anrechenbar…….. abziehbar? (FG Saarland 16.11.2017 …ja…Veräußerungskosten vom Verkäufer) www.mosercollegen.de

Sicherung von Finanzierungskosten Kauf von Anteilen an einer KapG Verkäufer Vorteil: - Teileinkünfteverfahren Käufer Nachteil: - keine Abschreibungen auf die Anteile (erst bei Liquidation) - Werbungskosten zu 60% Vorteil: - Sicherung von Verträgen Verhandlungslösung bei der Ermittlung des Kaufpreises GmbH ist aus Sicht des Käufer mit Kaufpreisabschlag zu berücksichtigen Beispielrechnung www.mosercollegen.de

Sicherung von Finanzierungskosten Steuervergleich Kauf einer KapG oder Kauf eines Einzelunternehmens/Mitunternehmerschaft Beispiel Einzelfragen Herr Mann www.mosercollegen.de

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