Inventarverzeichnis im Verein Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Juli 2018
Gesetzliche Grundlagen Einkommensteuer-gesetz § 240 Abs. 1 HGB Handelsgesetzbuch § 140 AO Abgabenordnung § 141 AO Abgabenordnung Bewertungsrecht § 4 Absatz 3 EStG Einkommensteuer-gesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh
Formulierungsbeispiel eines Inventarverzeichnis für Geschäftsordnung oder Vereinssatzung Zur Erfassung und Bewertung des Vereinsvermögens wird ein Inventarverzeichnis geführt und jährlich aktualisiert. Das Verzeichnis enthält alle Gegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind. Gegenstände des Anlagevermögens werden ausgewiesen mit: - Anschaffungsdatum - Anschaffungswert - Aktuellem Buchwert zum 01.01. und 31.12. eines Kalenderjahres - Aufbewahrungsort Alle 3 Kalenderjahre ist eine körperliche Bestandsaufnahme des Vereinsinventars durchzuführen. Das Inventarverzeichnis ist Bestandteil des Kassenberichtes und von den Kassenprüfern im Rahmen der Kassenprüfung zu prüfen. Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh
Bestandteile eines Inventarverzeichnis Gruppe der Anlagegüter = Unbewegliche oder bewegliche Wirtschaftsgüter Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter bis 800 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter über 800 € Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter Buchwert des Wirtschaftsgutes zum 01.01. eines Kalenderjahres Abschreibungswert im Kalenderjahr Buchwert zum 31.12. eines Kalenderjahres Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh
Verzeichnis der Anlagegüter (Muster) für das Jahr: Um Rückfragen zu vermeiden, wird empfohlen, ein Verzeichnis nach diesem Muster ebenfalls einzureichen. Bei nicht abnutzbaren Anlagegütern entfallen die Angaben zu Nutzungsdauer und AfA. Die Summe der AfA-Beträge ist in die Zeilen 19 – 22 zu übertragen. Gruppe Bezeichnung des Wirtschaftsguts Nutzungsdauer Anschaffungs-/ Herstellungs- oder Einlagezeitpunkt Anschaffungs-/ Herstellungs- kosten/Teilwert Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungs- zeitraums Sonder-AfA nach § 7g EStG AfA Buchwert am Ende des Gewinnermittlungs- zeitraums Unbewegliche Wirtschaftsgüter Summe (Übertrag in Zeile 19) Häusliches Arbeitszimmer Gebäudeteil vgl. Erläuterungen zu Z. 31 Anteil Grund und Boden Immaterielle Wirtschaftsgüter (Übertrag in Zeile 20) Bewegliche Wirtschaftsgüter (Übertrag in Zeile 22) (Übertrag in Zeile 21) Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh