Vorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Wintersemester 2017/18 Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr.

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 Präsentation transkript:

Vorlesung Medienrecht (SMK 7) an der Deutschen Sporthochschule Köln im Wintersemester 2017/18 Dienstag, 14.00 bis 16.00 Uhr

1. Veranstaltung (28.11.2017): Was ist Medienrecht? Unter Medienrecht versteht man die Gesamtheit der für (Print- und elektronische) Medien relevanten (staatlichen) Normen. An oberster Stelle der nationalen Normenpyramide steht die Verfassung mit bestimmten (Verfassungs-)Prinzipien, die für Medien relevant sind: 4 Prinzipien ergeben sich aus Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat .“ Das Rechtsstaatsprinzip beruht im Kern auf Art. 20 Abs. 3 GG: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Welche 3 Verfassungsprinzipien in Art. 20 Abs. 1 GG („Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“) sind für Medien relevant? Antwort: Das Bundesstaatsprinzip („Bundes“republik; „Bundesstaat“) Das Demokratieprinzip („demokratischer“) Das Sozialstaatsprinzip („sozialer“) Nicht relevant: Das Republikprinzip (Bundes“republik“), also die Wahl des Staatoberhaupts (Bundespräs. durch Bundesversammlung)

Welche Bedeutung hat das Demokratieprinzip für Medien? Dazu: Art. 20 Abs. 2 GG lautet: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt.“ Dahinter steht die Vorstellung einer vornehmlich repräsentativen (mittelbaren) Demokratie, in der die Staatsgewalt nicht (in erster Linie direkt) vom Volk, also unmittelbar, ausgeübt wird, sondern durch „besondere Organe“, die vom Volk durch Wahlen bestimmt werden. Damit diese mittelbare Demokratie – in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll (vgl. Art. 20 Abs. 1 S. 1 GG) – funktionieren kann, bedarf es einer Vermittlung zwischen Volk, Parlament und Regierung; Austausch von Informationen in zwei Richtungen.

Informationsaustausch nur erfolgreich, wenn eine unabhängige Willensbildung der Bevölkerung gewährleistet wird. Diese unabhängige Willensbildung ist unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende, zumal repräsentative, Demokratie. Dies erfordert unabhängige, vielfältige Meinungsquellen.  Daher müssen Medien unabhängig von staatlichem Einfluss sein. Dies gewähren u.a.: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit!

Welche Bedeutung hat das Bundesstaatsprinzip für Medien Welche Bedeutung hat das Bundesstaatsprinzip für Medien? - Inhalt: Eigenstaatlichkeit von Bund und Ländern; was bedeutet das? Sowohl Bund als auch Länder (mindestens 2) haben ein eigenes Staatsgebiet, Staatsvolk und eine eigene Staatsgewalt. Die Staatsgewalt besteht aus Organen der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Deren Zuständigkeiten sind nach dem Grundgesetz festgelegt. - Bedeutung für die Medien: Verteilung vor allem der Kompetenzen im Bereich der Gesetzgebungs zwischen Bund und Ländern (z.B. Presserecht = Landesrecht; Urheberrecht = Bundesrecht)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!