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Veröffentlicht von:Viktor Hausler Geändert vor über 8 Jahren
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Menschenrechtskonflikte Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit
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Art. 10 Abs. 1 GG: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Art. 10 Abs. 2 GG (Erweitert 1968): Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
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Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit Warum jetzt Notstandsgesetze? Bedingung der Amerikaner zur vollständigen Souveränität Deutschlands 2/3 Mehrheit der Großen Koalition(1966- 1969) Westmächte verzichten auf Vorbehaltsrechte
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Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit Art. 10 Abs. 1 GG: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Art. 10 Abs. 2 GG (Erweitert 1968): Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
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Konflikt zu Art. 79 Abs. 3 GG
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Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit Art. 79 Abs. 3 GG: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
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Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit Klage wird erhoben Bundesverfassungsgericht erklärt mit 5:3 Stimmen den Paragrafen für mit der Verfassung vereinbar.(15. Dez. 1970) Abweichende Meinung von Richter Geller, Dr. v. Schlabrendorff und Dr. Rupp
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Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit Art. 79 Abs. 3 GG: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
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Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit Was bedeutet BERÜHRT?
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Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit Kleinste Änderung, die eine Einschränkung bedeutet?
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Konflikt zwischen Post- und Fernmeldegeheimnis und Staatssicherheit Schutz der Demokratie vor Eingriffen der Gewalten Schutz des Individuums Schutz der Verfassung vor dem allmählichen Verfall
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Quellen http://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgeset zehttp://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgeset ze Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Politik (Sutor) S. 120-121
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